Betriebsärztliche Versorgung für Dienststellen und Jobcenter in Berlin

Status
Vergeben
Angebotsfrist
15.09.2025, 14:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
15
Erfüllungsregion
Bayern, Berlin, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
19.08.2025
CPV-Codes
Dienstleistungen von praktischen Ärzten (85121100)
Bekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
540848-2025
Verfahrensnummer
fdf2f806-a272-456c-8370-7e6f40b379a2

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Bundesagentur für Arbeit beschafft eine betriebsärztliche Versorgung für ihren Internen Service Berlin, die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg, drei Berliner Agenturen für Arbeit und elf Berliner Jobcenter. Die Leistung ist in 15 Bereiche aufgeteilt und soll in Berlin ab dem 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2029 erbracht werden. Der Zuschlag wird ausschließlich nach dem Preis erteilt; Angebote müssen bis zum 15. September 2025, 12:00 Uhr, eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Betriebsärztliche Versorgung Berlin

Leistungen nach Losen (15)

  • LOT-0001 · Regionaldirektion BB

    Ab dem 01.01.2026 muss für den Internen Service Berlin mit der Regionaldirektion Berlin Brandenburg, den Agenturen für Arbeit (AA) Berlin Mitte, Berlin Süd, Berlin Nord inkl. Geschäfts-stellen (GSt) und den jeweiligen 11 Berliner Jobcentern (JC) die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden. Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag der Zuschlagserteilung. Frühester Leistungsbeginn ist ab 01.01.2026; die Leistung endet zum 31.12.2029. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Leistungsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Leistungsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Kann die o. g. Vorlaufzeit nicht eingehalten werden, müssen die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich erfolgen. Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen. Die in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Angaben gelten für alle Lose.

    Frist: 15.09.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · AA Berlin Mitte

    Ab dem 01.01.2026 muss für den Internen Service Berlin mit der Regionaldirektion Berlin Brandenburg, den Agenturen für Arbeit (AA) Berlin Mitte, Berlin Süd, Berlin Nord inkl. Geschäfts-stellen (GSt) und den jeweiligen 11 Berliner Jobcentern (JC) die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden. Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag der Zuschlagserteilung. Frühester Leistungsbeginn ist ab 01.01.2026; die Leistung endet zum 31.12.2029. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Leistungsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Leistungsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Kann die o. g. Vorlaufzeit nicht eingehalten werden, müssen die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich erfolgen. Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen. Die in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Angaben gelten für alle Lose.

    Frist: 15.09.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · AA Berlin Süd

    Ab dem 01.01.2026 muss für den Internen Service Berlin mit der Regionaldirektion Berlin Brandenburg, den Agenturen für Arbeit (AA) Berlin Mitte, Berlin Süd, Berlin Nord inkl. Geschäfts-stellen (GSt) und den jeweiligen 11 Berliner Jobcentern (JC) die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden. Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag der Zuschlagserteilung. Frühester Leistungsbeginn ist ab 01.01.2026; die Leistung endet zum 31.12.2029. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Leistungsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Leistungsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Kann die o. g. Vorlaufzeit nicht eingehalten werden, müssen die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich erfolgen. Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen. Die in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Angaben gelten für alle Lose.

    Frist: 15.09.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0004 · AA Berlin Nord

    Ab dem 01.01.2026 muss für den Internen Service Berlin mit der Regionaldirektion Berlin Brandenburg, den Agenturen für Arbeit (AA) Berlin Mitte, Berlin Süd, Berlin Nord inkl. Geschäfts-stellen (GSt) und den jeweiligen 11 Berliner Jobcentern (JC) die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden. Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag der Zuschlagserteilung. Frühester Leistungsbeginn ist ab 01.01.2026; die Leistung endet zum 31.12.2029. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Leistungsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Leistungsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Kann die o. g. Vorlaufzeit nicht eingehalten werden, müssen die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich erfolgen. Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen. Die in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Angaben gelten für alle Lose.

    Frist: 15.09.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0005 · Jobcenter Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf

    Ab dem 01.01.2026 muss für den Internen Service Berlin mit der Regionaldirektion Berlin Brandenburg, den Agenturen für Arbeit (AA) Berlin Mitte, Berlin Süd, Berlin Nord inkl. Geschäfts-stellen (GSt) und den jeweiligen 11 Berliner Jobcentern (JC) die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden. Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag der Zuschlagserteilung. Frühester Leistungsbeginn ist ab 01.01.2026; die Leistung endet zum 31.12.2029. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Leistungsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Leistungsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Kann die o. g. Vorlaufzeit nicht eingehalten werden, müssen die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich erfolgen. Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen. Die in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Angaben gelten für alle Lose.

    Frist: 15.09.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0006 · Jobcenter Berlin Spandau

    Ab dem 01.01.2026 muss für den Internen Service Berlin mit der Regionaldirektion Berlin Brandenburg, den Agenturen für Arbeit (AA) Berlin Mitte, Berlin Süd, Berlin Nord inkl. Geschäfts-stellen (GSt) und den jeweiligen 11 Berliner Jobcentern (JC) die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden. Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag der Zuschlagserteilung. Frühester Leistungsbeginn ist ab 01.01.2026; die Leistung endet zum 31.12.2029. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Leistungsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Leistungsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Kann die o. g. Vorlaufzeit nicht eingehalten werden, müssen die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich erfolgen. Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen. Die in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Angaben gelten für alle Lose.

    Frist: 15.09.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0007 · Jobcenter Berlin Reinickendorf

    Ab dem 01.01.2026 muss für den Internen Service Berlin mit der Regionaldirektion Berlin Brandenburg, den Agenturen für Arbeit (AA) Berlin Mitte, Berlin Süd, Berlin Nord inkl. Geschäfts-stellen (GSt) und den jeweiligen 11 Berliner Jobcentern (JC) die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden. Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag der Zuschlagserteilung. Frühester Leistungsbeginn ist ab 01.01.2026; die Leistung endet zum 31.12.2029. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Leistungsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Leistungsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Kann die o. g. Vorlaufzeit nicht eingehalten werden, müssen die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich erfolgen. Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen. Die in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Angaben gelten für alle Lose.

    Frist: 15.09.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0008 · Jobcenter Berlin Pankow

    Ab dem 01.01.2026 muss für den Internen Service Berlin mit der Regionaldirektion Berlin Brandenburg, den Agenturen für Arbeit (AA) Berlin Mitte, Berlin Süd, Berlin Nord inkl. Geschäfts-stellen (GSt) und den jeweiligen 11 Berliner Jobcentern (JC) die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden. Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag der Zuschlagserteilung. Frühester Leistungsbeginn ist ab 01.01.2026; die Leistung endet zum 31.12.2029. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Leistungsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Leistungsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Kann die o. g. Vorlaufzeit nicht eingehalten werden, müssen die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich erfolgen. Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen. Die in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Angaben gelten für alle Lose.

    Frist: 15.09.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0009 · Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg

    Ab dem 01.01.2026 muss für den Internen Service Berlin mit der Regionaldirektion Berlin Brandenburg, den Agenturen für Arbeit (AA) Berlin Mitte, Berlin Süd, Berlin Nord inkl. Geschäfts-stellen (GSt) und den jeweiligen 11 Berliner Jobcentern (JC) die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden. Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag der Zuschlagserteilung. Frühester Leistungsbeginn ist ab 01.01.2026; die Leistung endet zum 31.12.2029. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Leistungsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Leistungsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Kann die o. g. Vorlaufzeit nicht eingehalten werden, müssen die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich erfolgen. Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen. Die in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Angaben gelten für alle Lose.

    Frist: 15.09.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0010 · Jobcenter Berlin Mitte

    Ab dem 01.01.2026 muss für den Internen Service Berlin mit der Regionaldirektion Berlin Brandenburg, den Agenturen für Arbeit (AA) Berlin Mitte, Berlin Süd, Berlin Nord inkl. Geschäfts-stellen (GSt) und den jeweiligen 11 Berliner Jobcentern (JC) die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden. Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag der Zuschlagserteilung. Frühester Leistungsbeginn ist ab 01.01.2026; die Leistung endet zum 31.12.2029. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Leistungsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Leistungsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Kann die o. g. Vorlaufzeit nicht eingehalten werden, müssen die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich erfolgen. Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen. Die in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Angaben gelten für alle Lose.

    Frist: 15.09.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0011 · Jobcenter Berlin Lichtenberg

    Ab dem 01.01.2026 muss für den Internen Service Berlin mit der Regionaldirektion Berlin Brandenburg, den Agenturen für Arbeit (AA) Berlin Mitte, Berlin Süd, Berlin Nord inkl. Geschäfts-stellen (GSt) und den jeweiligen 11 Berliner Jobcentern (JC) die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden. Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag der Zuschlagserteilung. Frühester Leistungsbeginn ist ab 01.01.2026; die Leistung endet zum 31.12.2029. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Leistungsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Leistungsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Kann die o. g. Vorlaufzeit nicht eingehalten werden, müssen die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich erfolgen. Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen. Die in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Angaben gelten für alle Lose.

    Frist: 15.09.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0012 · Jobcenter Berlin Marzahn-Hellersdorf

    Ab dem 01.01.2026 muss für den Internen Service Berlin mit der Regionaldirektion Berlin Brandenburg, den Agenturen für Arbeit (AA) Berlin Mitte, Berlin Süd, Berlin Nord inkl. Geschäfts-stellen (GSt) und den jeweiligen 11 Berliner Jobcentern (JC) die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden. Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag der Zuschlagserteilung. Frühester Leistungsbeginn ist ab 01.01.2026; die Leistung endet zum 31.12.2029. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Leistungsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Leistungsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Kann die o. g. Vorlaufzeit nicht eingehalten werden, müssen die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich erfolgen. Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen. Die in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Angaben gelten für alle Lose.

    Frist: 15.09.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0013 · Jobcenter Berlin Neukölln

    Ab dem 01.01.2026 muss für den Internen Service Berlin mit der Regionaldirektion Berlin Brandenburg, den Agenturen für Arbeit (AA) Berlin Mitte, Berlin Süd, Berlin Nord inkl. Geschäfts-stellen (GSt) und den jeweiligen 11 Berliner Jobcentern (JC) die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden. Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag der Zuschlagserteilung. Frühester Leistungsbeginn ist ab 01.01.2026; die Leistung endet zum 31.12.2029. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Leistungsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Leistungsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Kann die o. g. Vorlaufzeit nicht eingehalten werden, müssen die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich erfolgen. Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen. Die in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Angaben gelten für alle Lose.

    Frist: 15.09.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0014 · Jobcenter Berlin Steglitz-Zehlendorf

    Ab dem 01.01.2026 muss für den Internen Service Berlin mit der Regionaldirektion Berlin Brandenburg, den Agenturen für Arbeit (AA) Berlin Mitte, Berlin Süd, Berlin Nord inkl. Geschäfts-stellen (GSt) und den jeweiligen 11 Berliner Jobcentern (JC) die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden. Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag der Zuschlagserteilung. Frühester Leistungsbeginn ist ab 01.01.2026; die Leistung endet zum 31.12.2029. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Leistungsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Leistungsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Kann die o. g. Vorlaufzeit nicht eingehalten werden, müssen die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich erfolgen. Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen. Die in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Angaben gelten für alle Lose.

    Frist: 15.09.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0015 · Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg

    Ab dem 01.01.2026 muss für den Internen Service Berlin mit der Regionaldirektion Berlin Brandenburg, den Agenturen für Arbeit (AA) Berlin Mitte, Berlin Süd, Berlin Nord inkl. Geschäfts-stellen (GSt) und den jeweiligen 11 Berliner Jobcentern (JC) die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden. Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag der Zuschlagserteilung. Frühester Leistungsbeginn ist ab 01.01.2026; die Leistung endet zum 31.12.2029. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Leistungsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Leistungsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Kann die o. g. Vorlaufzeit nicht eingehalten werden, müssen die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich erfolgen. Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen. Die in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Angaben gelten für alle Lose.

    Frist: 15.09.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Vordrucke D.7 und D.8 (Erklärung zwingende und fakultative Ausschlussgründe): Eigenerklärungen des Bieters/des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft (BG) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung, Zahlung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, Insolvenz, anderen schweren beruflichen Verfehlungen, wettbewerbsverzerrenden Verhaltensweisen, Interessenkonflikt aus Beratungstätigkeiten, Auskünften und Informationen. Bei Bildung von Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften ist hinsichtlich des Nichtvorliegens von zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) auf alle Teilnehmer der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft abzustellen. Bei Bildung von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen die Erklärungen für alle Teilnehmer der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft abgegeben werden. Sollte bei einem Teilnehmer oder mehreren Teilnehmern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ein einschlägiger Ausschlusstatbestand vorliegen, ist dessen Name bzw. sind deren Namen auf der gesondert beizufügenden Anlage zu vermerken und zu erläutern, warum dennoch eine Teilnahme an dem gegenständlichen Vergabeverfahren möglich sein soll. Vordruck D.6 (Erklärung Eignungsleihe) und Vordruck D.2 (Erklärung Unterauftrag): Angabe der Teile des Auftrags mit Absicht der Unterbeauftragung/Eignungsleihe und Benennung der bereits feststehenden Unterauftragnehmer. Bestätigung, dass im Hinblick auf die angegebenen Unternehmen keine Ausschlusstatbestände im Sinne der in den Vordrucken D.7 und D.8 angegebenen Tatbestände vorliegen bzw. dass die Vergabestelle entsprechend informiert wird, wenn derartige Ausschlussgründe vorliegen und die entsprechenden Nachweise (z.B. Verpflichtungserklärungen) beigefügt sind oder spätestens nach entsprechender Aufforderung vor Zuschlagserteilung eingereicht werden. Vordruck D.0 (Angebotsschreiben): Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € ohne Mwst. fordert die Vergabestelle für den Bieter/jedes Mitglied einer BG, der/die den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) an. Dafür sind mit dem Vordruck D.0 die benötigten Angaben zu übermitteln. Vordruck Eigenerklärung Russland (Erklärung bzgl. Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 2022/576):Es ist gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV.

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LOT-0007 · Jobcenter Berlin Reinickendorf

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LOT-0008 · Jobcenter Berlin Pankow

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LOT-0014 · Jobcenter Berlin Steglitz-Zehlendorf

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LOT-0015 · Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg

Reine Preiswertung.
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Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

Vordrucke D.7 und D.8 (Erklärung zwingende und fakultative Ausschlussgründe): Eigenerklärungen des Bieters/des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft (BG) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung, Zahlung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, Insolvenz, anderen schweren beruflichen Verfehlungen, wettbewerbsverzerrenden Verhaltensweisen, Interessenkonflikt aus Beratungstätigkeiten, Auskünften und Informationen. Bei Bildung von Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften ist hinsichtlich des Nichtvorliegens von zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) auf alle Teilnehmer der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft abzustellen. Bei Bildung von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen die Erklärungen für alle Teilnehmer der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft abgegeben werden. Sollte bei einem Teilnehmer oder mehreren Teilnehmern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ein einschlägiger Ausschlusstatbestand vorliegen, ist dessen Name bzw. sind deren Namen auf der gesondert beizufügenden Anlage zu vermerken und zu erläutern, warum dennoch eine Teilnahme an dem gegenständlichen Vergabeverfahren möglich sein soll. Vordruck D.6 (Erklärung Eignungsleihe) und Vordruck D.2 (Erklärung Unterauftrag): Angabe der Teile des Auftrags mit Absicht der Unterbeauftragung/Eignungsleihe und Benennung der bereits feststehenden Unterauftragnehmer. Bestätigung, dass im Hinblick auf die angegebenen Unternehmen keine Ausschlusstatbestände im Sinne der in den Vordrucken D.7 und D.8 angegebenen Tatbestände vorliegen bzw. dass die Vergabestelle entsprechend informiert wird, wenn derartige Ausschlussgründe vorliegen und die entsprechenden Nachweise (z.B. Verpflichtungserklärungen) beigefügt sind oder spätestens nach entsprechender Aufforderung vor Zuschlagserteilung eingereicht werden. Vordruck D.0 (Angebotsschreiben): Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € ohne Mwst. fordert die Vergabestelle für den Bieter/jedes Mitglied einer BG, der/die den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) an. Dafür sind mit dem Vordruck D.0 die benötigten Angaben zu übermitteln. Vordruck Eigenerklärung Russland (Erklärung bzgl. Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 2022/576):Es ist gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV.

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  1. 16.12.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 834602-2025

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