Besondere Versorgung mit stereotaktischer Strahlentherapie
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 30.11.2027, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 216.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 19.01.2026
- CPV-Codes
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- Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens (85000000)
- Dienstleistungen von Fachärzten (85121200)
- Bekanntmachung
- aok.de
- Bekanntmachungsnummer
- 38330-2026
- Verfahrensnummer
- 11d4ffda-6f65-405d-bbda-82de040e8b43
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen sucht Leistungserbringer für nicht exklusive Verträge zur besonderen Versorgung mit stereotaktischer Strahlentherapie bei bestimmten gut- oder bösartigen Tumoren, Gefäßmissbildungen und funktionellen Störungen. Grundlage ist § 140a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V); die Verträge gelten vom 1. April 2026 bis zum 31. März 2028 und können quartalsweise abgeschlossen werden. Das Verfahren bezieht sich auf Niedersachsen und hat einen geschätzten Wert von 216.000 Euro; Teilnahmeanträge sind bis zum 30. November 2027 möglich.
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Leistungsbeschreibung
Abschluss und Verlängerung eines Open-House-Vertrages nach § 140a SGB V über die besondere Versorgung der Versicherten der AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen und der Versicherten beigetretener AOKs mit stereotaktischer Strahlentherapie innerhalb des Zeitraumes 01.04.2026 bis zum 31.03.2028 mit quartalsweiser Möglichkeit des Vertragsabschlusses während der Laufzeit. An dem Open House Verfahren kann jeder interessierte und geeignete Leistungserbringer teilnehmen, welcher die Eignungskriterien (s. unten, 5.1.9) erfüllt.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Open House Verfahren für einen Vertrag nach § 140a SGB V über die besondere Versorgung der stereotaktischen Strahlentherapie216.000 EUR
Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt sich um ein sog. Open House Verfahren. Gegenstand des vorliegenden Open House Verfahrens ist der Abschluss von nicht exklusiven Verträgen gem. § 140a SGB V über die besondere Versorgung der Versicherten der AOK Niedersachsen (und beigetretener AOKs) mit der Indikationsstellung, Behandlung und Betreuung bei bestimmten gut- oder bösartigen Tumoren, Gefäßmissbildungen oder funktionellen Störungen nach Maßgabe des Vertrages. Das Open House Verfahren steht allen interessierten und geeigneten Leistungserbringern offen, die bereit sind dem Vertrag beizutreten. Das Versorgungsangebot und die Voraussetzungen der Inanspruchnahme ergeben sich aus dem Vertrag. Der Beitritt des Leistungserbringers endet: a) mit dem Ende oder dem Wegfall der Teilnahmevoraussetzungen. b) durch die schriftliche Kündigung des teilnehmenden Leistungserbringers gegenüber der AOKN. Eine Kündigung der Teilnahme eines Leistungserbringers kann jeweils mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende eines jeden Quartals erfolgen, frühestens nach Ablauf eines Teilnahmejahres. c) mit dem Ausspruch der fristlosen Kündigung seitens der AOKN wegen eines schwerwiegenden oder wiederholten nachweislichen Verstoßes des Leistungserbringers gegen die Verpflichtungen dieses Vertrages. d) mit Beendigung dieses Vertrages.
Frist: 30.11.2027, 01:00 (Europe/Berlin)
Vergabeunterlagen
Die Unterlagen liegen auf einem Portal, das VergabeHero noch nicht automatisch abrufen kann. Sie sind direkt beim Ursprungsportal zu finden.
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