Beschaffung und Einführung eines CAE-Systems für Planung und Bau
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 20.02.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Berliner Wasserbetriebe
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 22.01.2026
- CPV-Codes
- Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)
- Bekanntmachung
- vergabekooperation.berlin
- Bekanntmachungsnummer
- 46754-2026
- Verfahrensnummer
- bbdbee2f-10af-4900-8fa9-a7fb1468837a
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Berliner Wasserbetriebe beschaffen und führen ein CAE-System ein; CAE steht für „Computer-Aided Engineering“, also rechnergestützte Planung und Entwicklung. Ein erster Einsatzbereich ist die Unterstützung von Planungs- und Bautätigkeiten in den Bereichen Verfahrens-, Prozessleit-, Elektro- und Gebäudetechnik – von der Grundlagenermittlung bis zur Übergabe von Maßnahmen für Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Pumpwerke. Die Ausschreibung betrifft Berlin; die Angebotsfrist endet am 20. Februar 2026.
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Leistungsbeschreibung
CAE-Softwarebeschaffung und -einführung
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Einführung eines CAE System
Ein konkreter erster Einsatzbereich des CAE-Systems besteht in der Unterstützung des Unternehmensbereiches "Planung und Bau Werke" (PB-W) mit den Fachabteilungen der Verfahrens-, Prozessleit-, Elektro- und Gebäudetechnik bei Planungs- und Bautätigkeiten von der Grundlagenermittlung bis zur Übergabe der Maßnahmen an die Bereiche Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Pumpwerke, die gemeinsam mit den betreuenden Bereichen der Instandhaltung die Bestandsdaten pflegen. Die Arbeitsweise im Bereich PB-W ist projektbezogen unterschiedlich. Es werden Planungstätigkeiten sowohl vollständig über alle Fachabteilungen der Berliner Wasserbetriebe intern, als auch vollständig über externe Beauftragung erbracht. Ebenso können bei Eigenleistung auch Teilleistungen von einzelnen Fachbereichen an externe Dienstleister vergeben werden und umgedreht. Die Zusammenarbeit mit externen Planern und Errichtern muss dafür über freigegebene Daten direkt in der BWB-Umgebung oder über die Möglichkeit der Auslagerung und den anschließenden Import von Teilprojekten mit Änderungshistorie gegeben sein. Im Anschluss an die Inbetriebnahme werden die Anlagen vom Technischen Service (Instandhaltung) betreut und im Laufe der Zeit Anpassungsarbeiten durchgeführt. Diese sollen wiederum im CAE-System als "as built" (Rotrevision) dokumentiert werden. Alle Informationen aus dem CAE-System müssen den Betreibern zur Verfügung stehen. Neben der Planung von neuen Bauvorhaben spielt ebenso die Übernahme von Bestandsdaten eine wesentliche Rolle. Um den Aufwand zum Datenerhalt so gering wie möglich zu halten, ist die softwareseitige Verfügbarkeit von migrationsunterstützenden Funktionalitäten von klarem Vorteil. Die Bereiche Wasser, Pumpwerke und Abwasser haben derzeit eine Vielzahl an Tools mit verschiedenen Schnittstellen. Darüber hinaus kommen unterschiedliche Kennzeichnungssysteme zum Einsatz. Die angebotene Lösung muss in der Lage sein, die für Deutschland gültigen aktuellen Richtlinien, Normen und Standards für den anfordernden Bereich effizient abzubilden. Gesucht wird ein CAE-System, das unsere Anforderungen bedient, die bestehenden CAD- und CAE-Tools integriert oder Schnittstellen zum Datenaustausch anbietet und als digitaler Zwilling die Digitalisierungsstrategie der Berliner Wasserbetriebe unterstützt.
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in der Regel durch Eigenerklärungen nachweisen. Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert waren, werden entsprechend der gesetzlichen Regelungen nachgefordert. Die Nachreichung hat ausschließlich über das Bietercockpit /Nachrichten zu erfolgen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Einführung eines CAE System
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in der Regel durch Eigenerklärungen nachweisen. Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert waren, werden entsprechend der gesetzlichen Regelungen nachgefordert. Die Nachreichung hat ausschließlich über das Bietercockpit /Nachrichten zu erfolgen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 21.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 728839-2026
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