Beschaffung einer CPC-basierten TMB-Anlage für ein Forschungszentrum

Status
Vergeben
Angebotsfrist
30.07.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
0 EUR
Lose
1
Auftraggeber
Hochschule Anhalt
Erfüllungsregion
Sachsen-Anhalt, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
25.06.2026
CPV-Codes
Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) (38000000)
Bekanntmachung
evergabe.de
Bekanntmachungsnummer
432362-2026
Verfahrensnummer
019ed95b-7bb1-4671-a267-00abcd158b8a

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Hochschule Anhalt beabsichtigt, für das Forschungszentrum InFonaL eine CPC-basierte TMB-Anlage zu beschaffen. Die Abkürzungen CPC und TMB werden in den vorliegenden Ausschreibungsdaten nicht näher erläutert. Vorgesehen ist eine Anlage für den Standort der Hochschule Anhalt in Köthen (Anhalt), Deutschland; Angebote können bis zum 30. Juli 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

CPC-basierte TMB-Anlage

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · CPC-basierte TMB-Anlage InFonaL

    Die Hochschule Anhalt beabsichtigt für das Forschungszentrum InFonal eine CPC-basierte TMB-Anlage anzuschaffen.

    Frist: 30.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

gemäß §56 VgV

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

gemäß §56 VgV

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 27.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 593058-2026

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.