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Beschaffung digitaler Medientechnik mit interaktiven Displays und Zubehör

Status
Vergeben
Angebotsfrist
08.12.2025, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
2
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
07.11.2025
CPV-Codes
Anzeigen
  • Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör (32000000)
  • Multimediaausrüstung (32322000)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
738684-2025
Verfahrensnummer
3e109157-11ff-48be-a973-0320e30d99bb

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die LWL-Haupt- und Personalabteilung in Münster beschafft digitale Medientechnik in zwei Losen. Vorgesehen sind Beamer, digitale Flipboards, Fernseher und Zubehör sowie interaktive Displays für die Region Münster. Angebote müssen bis zum 8. Dezember 2025 um 10:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

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Leistungsbeschreibung

Digitale Medientechnik

Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · Beamer, Digitales Flipboard, TV, Zubehör

    Beamer, Digitales Flipboard, TV, Zubehör s. Leistungsverzeichnis/Preisblatt

    Frist: 08.12.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Interaktive Displays

    Interaktive Displays s. s. Leistungsverzeichnis/Preisblatt

    Frist: 08.12.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvorraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in einer Eigenerklärung, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist, nachweisen. Der Auftraggeber bzw. die Vergabestelle behält sich unter den Voraussetzungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV vor, unter Fristsetzung dazu aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden von der Wertung ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV).

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Beamer, Digitales Flipboard, TV, Zubehör

UfAB
50 %
Preis
50 %

LOT-0002 · Interaktive Displays

UfAB
50 %
Preis
50 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvorraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in einer Eigenerklärung, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist, nachweisen. Der Auftraggeber bzw. die Vergabestelle behält sich unter den Voraussetzungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV vor, unter Fristsetzung dazu aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden von der Wertung ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV).

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 27.01.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 59395-2026

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