Beschaffung digitaler Medientechnik mit interaktiven Displays und Zubehör
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 08.12.2025, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 2
- Auftraggeber
- LWL-Haupt- und Personalabteilung
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 07.11.2025
- CPV-Codes
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- Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör (32000000)
- Multimediaausrüstung (32322000)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 738684-2025
- Verfahrensnummer
- 3e109157-11ff-48be-a973-0320e30d99bb
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die LWL-Haupt- und Personalabteilung in Münster beschafft digitale Medientechnik in zwei Losen. Vorgesehen sind Beamer, digitale Flipboards, Fernseher und Zubehör sowie interaktive Displays für die Region Münster. Angebote müssen bis zum 8. Dezember 2025 um 10:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
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Auf einen Blick
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Leistungsbeschreibung
Digitale Medientechnik
Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Beamer, Digitales Flipboard, TV, Zubehör
Beamer, Digitales Flipboard, TV, Zubehör s. Leistungsverzeichnis/Preisblatt
Frist: 08.12.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Interaktive Displays
Interaktive Displays s. s. Leistungsverzeichnis/Preisblatt
Frist: 08.12.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvorraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in einer Eigenerklärung, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist, nachweisen. Der Auftraggeber bzw. die Vergabestelle behält sich unter den Voraussetzungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV vor, unter Fristsetzung dazu aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden von der Wertung ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV).
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Beamer, Digitales Flipboard, TV, Zubehör
- UfAB
- 50 %
- Preis
- 50 %
LOT-0002 · Interaktive Displays
- UfAB
- 50 %
- Preis
- 50 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvorraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in einer Eigenerklärung, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist, nachweisen. Der Auftraggeber bzw. die Vergabestelle behält sich unter den Voraussetzungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV vor, unter Fristsetzung dazu aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden von der Wertung ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV).
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 27.01.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 59395-2026
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