Bereitstellung bemannter Schubschiffe für den Transport von Gasturbinen und Anlagen
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 18.12.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 30.10.2026
- CPV-Codes
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- Transport zu Wasser und zugehörige Dienste (60600000)
- Vermietung von Binnenschiffen mit Besatzung (60651200)
- Einsatz von Schwergutschiffen (60651400)
- Bekanntmachung
- meinauftrag.rib.de
- Bekanntmachungsnummer
- 753049-2026
- Verfahrensnummer
- 83b98f03-5845-4820-9030-c394133e4432
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
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Kurzbeschreibung
BEHALA Berliner Hafen- und Lagerhausgesellschaft mbH beschafft Binnenschiffstransporte ab dem Westhafen in Berlin. Dafür sollen Kanalschubboote für kürzere Strecken und Stromschubboote für längere Strecken samt qualifizierter Besatzung bereitgestellt werden, um Anlagen und Gasturbinen mit dem Güterschubleichter URSUS zu transportieren; Fahrten mit dem Schubschiff ELEKTRA sind optional. Die Laufzeit beträgt vier Jahre.
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Leistungsbeschreibung
Die BEHALA Berliner Hafen- und Lagerhausgesellschaft betreibt in Berlin den Westhafen und führt von der im Hafen angelegten Ro-Ro Rampe mit Hilfe des Schwergutleichter URSUS den Transport von Gasturbinen für das Gasturbinenwerk von Siemens Energy regional und überregional durch. Gegenstand dieser Vergabe ist es, wirtschaftliche Binnenschiffstransporte sowohl im regionalen Bereich (Kurzstrecke mit Kanalschubboot) als auch über weite Strecken (Langstrecke mit Stromschubboot) zu beschaffen. Für die Gestellung dieser Binnenschiffstransporte sind technisch geeignete Kanalschubboote und Stromschubboote erforderlich, deren Besatzung nachweislich nach der Binnenschiffspersonalverordnung qualifiziert und in der Lage sein muss, die technischen Einrichtungen des Güterschubleichters URSUS zu bedienen. Überdies ist optional die Durchführung der Gasturbinen Transporte im Verbund mit dem Schubschiff ELEKTRA Gegenstand der Leistungsbringung.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Gestellung von Binnenschiffen mit Besatzung zur Durchführung von Kanalschubschiff- und Stromschubschiffeinsätzen zwecks Transport von Anlagen mittels Güterschubleichter URSUS sowie Fahrten mit ELEKTRA
Die BEHALA Berliner Hafen- und Lagerhausgesellschaft betreibt in Berlin den Westhafen und führt von der im Hafen angelegten Ro-Ro Rampe mit Hilfe des Schwergutleichter URSUS den Transport von Gasturbinen für das Gasturbinenwerk von Siemens Energy regional und überregional durch. Gegenstand dieser Vergabe ist es, wirtschaftliche Binnenschiffstransporte sowohl im regionalen Bereich (Kurzstrecke mit Kanalschubboot) als auch über weite Strecken (Langstrecke mit Stromschubboot) zu beschaffen. Für die Gestellung dieser Binnenschiffstransporte sind technisch geeignete Kanalschubboote und Stromschubboote erforderlich, deren Besatzung nachweislich nach der Binnenschiffspersonalverordnung qualifiziert und in der Lage sein muss, die technischen Einrichtungen des Güterschubleichters URSUS zu bedienen. Überdies ist optional die Durchführung der Gasturbinen Transporte im Verbund mit dem Schubschiff ELEKTRA Gegenstand der Leistungsbringung.
Frist: 18.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Mit dem Angebot ist für nicht präqualifizierte Unternehmen die Eigenerklärung Eignung (Formular EKVG011) abzugeben. Der Bewerber erklärt in diesem Vordruck EKVG011, dass * keine Ausschlussgründe gemäß §123 und §124 GWB vorliegen, * der Bieter alle rechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen, insbesondere die die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und zur gewerblichen Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt betreffen, erfüllt, * über sein Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, * der Bieter sich nicht in Liquidation befindet, * dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt, * der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat, * keine der Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, aus einem der in § 123 GWB genannten Gründen rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist, * dem Bieter bekannt ist, dass unter den gemäß § 124 Abs. 1 GWB genannten Voraussetzungen ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann, *der Bieter die Regelungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG), des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) zur Kenntnis genommen hat und weder die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG als auch § 21 SchwarzArbG noch die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG bzw. §98c AufenthG vorliegen * der Bieter sich bewusst ist, dass die Nichtvorlage oder die Unrichtigkeit vorstehender Erklärungen oder eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge haben kann, * insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen müssen. Ab einem geschätzten Auftragswert von 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 6 Absatz 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den dieser den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Die Vergabestelle macht von der Möglichkeit Gebrauch, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen (insb. Eigenerklärungen und Nachweise zur Eignung) gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Unterlagen, die die preisliche Bewertung oder die Wirtschaftlichkeit der Angebote betreffen, sind von der Nachforderung ausgeschlossen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Gestellung von Binnenschiffen mit Besatzung zur Durchführung von Kanalschubschiff- und Stromschubschiffeinsätzen zwecks Transport von Anlagen mittels Güterschubleichter URSUS sowie Fahrten mit ELEKTRA
- Maßgeblich für die Wertung des Preises ist der Pauschalgesamtpreis des Bieters, den er in seinem Angebotsschreiben und in dem Angebotsdokument als Gesamtpreis bei einer Laufzeit von vier Jahren benennt. Der Bieter mit dem günstigsten (fiktiven) Gesamtpreis erhält 100 %.
Vergabeunterlagen
20 Dateien laut Portal · Stand 30.10.2026| Sonstiges | - | |
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Anforderungen
Mit dem Angebot ist für nicht präqualifizierte Unternehmen die Eigenerklärung Eignung (Formular EKVG011) abzugeben. Der Bewerber erklärt in diesem Vordruck EKVG011, dass * keine Ausschlussgründe gemäß §123 und §124 GWB vorliegen, * der Bieter alle rechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen, insbesondere die die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und zur gewerblichen Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt betreffen, erfüllt, * über sein Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, * der Bieter sich nicht in Liquidation befindet, * dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt, * der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat, * keine der Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, aus einem der in § 123 GWB genannten Gründen rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist, * dem Bieter bekannt ist, dass unter den gemäß § 124 Abs. 1 GWB genannten Voraussetzungen ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann, *der Bieter die Regelungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG), des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) zur Kenntnis genommen hat und weder die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG als auch § 21 SchwarzArbG noch die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG bzw. §98c AufenthG vorliegen * der Bieter sich bewusst ist, dass die Nichtvorlage oder die Unrichtigkeit vorstehender Erklärungen oder eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge haben kann, * insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen müssen. Ab einem geschätzten Auftragswert von 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 6 Absatz 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den dieser den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Die Vergabestelle macht von der Möglichkeit Gebrauch, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen (insb. Eigenerklärungen und Nachweise zur Eignung) gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Unterlagen, die die preisliche Bewertung oder die Wirtschaftlichkeit der Angebote betreffen, sind von der Nachforderung ausgeschlossen.
Änderungen und Bieterfragen
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