Beratung zu Infrastruktur-Beteiligungen für die Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln

Status
Vergeben
Angebotsfrist
08.12.2025, 14:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
30.10.2025
CPV-Codes
Bank- und Investmentdienstleistungen (66100000)
Bekanntmachungsnummer
717063-2025
Verfahrensnummer
127baedf-ef8d-4670-8079-589f82c898f2

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag über die Beratung zu Investitionen in Infrastruktur-Beteiligungen für die Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln. Auftraggeber ist das Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen der Stadt Köln; die Leistung wird in Köln beziehungsweise der Region Köln erbracht. Der Rahmenvertrag ist über eine Laufzeit von 72 Monaten vorgesehen, die Teilnahmefrist endet am 8. Dezember 2025 um 14:00 Uhr deutscher Zeit.

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Leistungsbeschreibung

Beratung zu Investitionen in die Anlageklasse Infrastruktur Equity der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Rahmenvertrag über die Beratung zu Investitionen in die Anlageklasse Infrastruktur Equity der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln

    Die Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln (im Folgenden ZVK oder Auftraggeberin) hat gemäß § 1 ihrer Satzung die Aufgabe, den Beschäftigten ihrer heute 40 Mitglieder eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren. Sie ist ein Sondervermögen der Stadt Köln (§ 97 Absatz 1 Nummer 4 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen). Das Kassenvermögen ist nach den Vorschriften des Gesetzes über die kommunalen Versorgungskassen und Zusatzversorgungskassen im Lande Nordrhein-Westfalen (VKZVKG NRW) anzulegen. Nach § 16 Absatz 1 VKZVKG sind Wertbeständigkeit, Liquidität und ein möglichst hoher Ertrag sicherzustellen. Auf eine angemessene Mischung und Streuung ist zu achten. Aufgrund ihrer satzungsgemäßen Aufgabe und entsprechend der landesrechtlichen Bestimmungen in Nordrhein-Westfalen finden auf die ZVK die Vorschriften des auf Bundesebene erlassenen Gesetzes über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen in der jeweils gültigen Fassung (VAG) Anwendung. Aufgrund der bestehenden Regelungen in der Satzung der ZVK wird bei ihr seit dem Jahr 2003 ein Kapitalstock für die Abdeckung der Anwartschaften aufgebaut. Derzeit verfügt die ZVK der Stadt Köln über ein bereits investiertes Vermögen in Höhe von rund 1,7 Milliarden Euro. Einen Schwerpunkt bilden die illiquiden Anlagen mit bestehenden Immobilieninvestments, deren planmäßiger Anteil an der Allokation künftig 20 - 25 % betragen soll, und Alternative Investments deren Zielallokation für Infrastruktur bei 10 % und bei je 5 % für Private Equity und Private Debt liegt. Die aktuelle ALM Studie zeigt einen bis in die 2040er Jahre positiven Zahlungsstrom in dessen Folge mit einem weiteren Kapitalwachstum gerechnet werden kann. Gegenstand des beabsichtigten Rahmenvertrages sind Beratungsleistungen für die Strategieentwicklung in der Anlageklasse Infrastruktur Equity sowie die Unterstützung bei verschiedenen Fragestellungen rund um bereits gezeichnete oder neu auszuwählende Spezialfonds. Die Auswahl des Beraters erfolgt in zwei Phasen, dem Teilnahmewettbewerb und anschließend der Angebots- und Verhandlungsphase. Das Gesamtvolumen des Rahmenvertrages beträgt über die Laufzeit von 72 Monaten 110 Berater*innentage.

Anforderungen an deinen Betrieb

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Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Rahmenvertrag über die Beratung zu Investitionen in die Anlageklasse Infrastruktur Equity der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln

Je nach Ausführungsqualität und Detaillierungsgrad werden bis zu je 3 Punkte für die folgenden Mindestinhalte eines Selektions- / Due Diligence Prozesses für die Auswahl eines Infrastrukturinvestmentfonds vergeben. - die Qualität des Managements/der Teammitglieder; - der Track Record; - der mögliche Zugang zu Transaktionen; - das Funding-Risiko; - mögliche Währungsrisiken; - regulatorische und politische Risiken; - geplantes/mögliches Fremdfinanzierungsniveau auf Fonds- und Projektebene; - die Diversifikation im einzelnen Fonds; - die Einbindung zum bestehenden Portfolio der ZVK; - direkte und indirekte Gebühren beziehungsweise Gesamtkostenbelastung 3 Punkte: Das Projektteam hat den jeweiligen Mindestinhalt hervorragend nachvollziehbar und schlüssig dargestellt. 2 Punkte: Das Projektteam hat den jeweiligen Mindestinhalt sehr gut nachvollziehbar und schlüssig dargestellt. 1 Punkt: Das Projektteam hat den jeweiligen Mindestinhalt befriedigend nachvollziehbar und schlüssig dargestellt. 0 Punkte: Das Projektteam hat den jeweiligen Mindestinhalt nicht beziehungsweise mangelhaft nachvollziehbar und schlüssig dargestellt. Maximal können hier somit 30 Punkte erreicht werden. Sollte für einen der genannten Mindestinhalte des Selektions- / Due Diligence Prozesses nicht mindestens 1 Punkt erzielt werden, führt dies zum Ausschluss aus dem Verfahren (Ausschlusskriterium).
30 %
Die mündliche Vorstellung anhand der eingereichten Unterlagen entsprechend 3.2 In der 2. Stufe des Verhandlungsverfahrens gibt die ZVK der Stadt Köln eine Struktur für das Beratungsmandat vor, auf deren Basis die Bieter*innen eine Unterlage erstellen und im Rahmen eines zweiten persönlichen Termins präsentieren sollen.) (maximal 10 Punkte möglich) im Präsentationstermin wird wie folgt bewertet: 10 Punkte: Das Projektteam hat die Struktur für das Beratungsmandat sowie den Auswahlprozess/die Managerselektion hervorragend nachvollziehbar und schlüssig vorgetragen und die schriftlichen Aussagen aus dem Angebot vollumfänglich bestätigt. Rückfragen wurden absolut qualifiziert und nachvollziehbar beantwortet. 8 Punkte: Das Projektteam hat die Struktur für das Beratungsmandat sowie den Auswahlprozess/die Managerselektion sehr gut nachvollziehbar und schlüssig vorgetragen und den überwiegenden Teil der schriftlichen Aussagen aus dem Angebot bestätigt. Rückfragen wurden sehr gut qualifiziert und nachvollziehbar beantwortet. 6 Punkte: Das Projektteam hat die Struktur für das Beratungsmandat sowie den Auswahlprozess/die Managerselektion gut nachvollziehbar und schlüssig vorgetragen und den die schriftlichen Aussagen aus dem Angebot größtenteils bestätigt. Rückfragen wurden gut qualifiziert und nachvollziehbar beantwortet. 4 Punkte: Das Projektteam hat die Struktur für das Beratungsmandat sowie den Auswahlprozess/die Managerselektion befriedigend nachvollziehbar und schlüssig vorgetragen und den die schriftlichen Aussagen aus dem Angebot teilweise bestätigt. Rückfragen wurden befriedigend qualifiziert und nachvollziehbar beantwortet. 2 Punkte: Das Projektteam hat die Struktur für das Beratungsmandat sowie den Auswahlprozess/die Managerselektion mangelhaft nachvollziehbar und schlüssig vorgetragen und den die schriftlichen Aussagen aus dem Angebot kaum bestätigt. Rückfragen wurden unbefriedigend qualifiziert und nachvollziehbar beantwortet. 0 Punkte: Das Projektteam hat die Struktur für das Beratungsmandat sowie den Auswahlprozess/die Managerselektion nicht nachvollziehbar und schlüssig vorgetragen und den die schriftlichen Aussagen aus dem Angebot nicht bestätigt. Rückfragen wurden nicht qualifiziert und nachvollziehbar beantwortet. Maximal können hier somit 10 Punkte erreicht werden. Hinsichtlich der Ausführungen im mündlichen Vortrag muss eine Mindestpunktzahl von 4 erreicht werden. Ansonsten ist die Mindestanforderung in der Kategorie nicht erfüllt. Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus der Wertung.
10 %
Bitte geben Sie einen Tagessatz für die unter 2. (siehe Leistungsbeschreibung) benannten Mitarbeiter*innen an. Das Gesamtvolumen des Rahmenvertrages soll über die Laufzeit von 72 Monaten 110 Berater*innentage beinhalten. Sämtliche Preise sind als Netto-Preise je Leistungseinheit in Euro frei Standort(e) im Stadtgebiet Köln, einschließlich aller Nebenkosten (Reise- und Übernachtungskosten, Spesen et cetera) anzugeben. Es ist kenntlich zu machen, welche Leistungen der Umsatzsteuer unterliegen. Ferner ist der Umsatzsteuerbetrag unter Zugrundelegung des zum Zeitpunkt des Angebotes geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Die Vereinnahmung von Zuwendungen durch die*den Berater*in von dritter Stelle ist nicht zulässig. Diese sind bei Entstehung an die ZVK offen zu legen und auszuschütten. Die ZVK behält sich im Falle einer Vereinnahmung vor, Anspruch auf Schadensersatz zu erheben. Das günstigste Angebot erhält 60 Punkte, die Punktzahl der anderen Angebote wird entsprechend der prozentualen Abweichung vom günstigsten Angebot reduziert.
60 %

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Es dürfen fehlende Nachweise und Erlklärungen nachgereicht werden.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 08.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 471754-2026

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