Beratung, Unterstützung und Schulungen zum Erhalt der EASA-Zertifizierung

Status
Vergeben
Angebotsfrist
06.11.2024, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
2
Erfüllungsregion
Hamburg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
08.10.2024
CPV-Codes
Beratungsdienste (85312320)
Bekanntmachungsnummer
604712-2024
Verfahrensnummer
d0980676-a163-4795-b39d-a79484bd1b7f

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Flughafen Hamburg GmbH beschafft Beratungs- und Unterstützungsleistungen zum Erhalt ihrer Zertifizierung durch die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) sowie zur Erfüllung europäischer und nationaler Nachweis-, Anzeige- und Genehmigungspflichten. Zusätzlich soll ein umfassendes Schulungs- und Qualifikationsprogramm entwickelt, fortgeschrieben und umgesetzt werden. Die Leistungen werden für den Flughafenstandort Hamburg im Rahmen einer Rahmenvertragsvereinbarung vergeben; Angebote sind bis zum 6. November 2024, 09:00 Uhr, einzureichen.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe einer Rahmenvertragsvereinbarung für die Beratungs- und Unterstützungsleistung des EASA-Zertifikatserhalts und seinen Nachweispflichten bzw. Anzeige- und Genehmigungspflichten (europäisch, national) gegenüber den Genehmigungsbehörden.

Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · Beratungs- und Unterstützungsleistung

    Los 1: Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe einer Rahmenvertragsvereinbarung für die Beratungs- und Unterstützungsleistung des EASA-Zertifikatserhalts und seinen Nachweispflichten bzw. Anzeige- und Genehmigungspflichten (europäisch, national) gegenüber den Genehmigungsbehörden. Die Flughafen Hamburg GmbH ist darüber hinaus weiteren Anzeige- und Genehmigungspflichten gegenüber den zuständigen Genehmigungsbehörden aufgrund nationaler Vorgaben unterworfen.

    Frist: 06.11.2024, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Trainings, Workshops, Schulungen

    Los 2: Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe eines umfassendes Schulungs- und Qualifikationsprogramm, das aufzustellen und fortzuschreiben ist. Im Rahmen dessen müssen Schulungen entwickelt und auf verschiedenen Wegen umgesetzt werden. Hierfür benötigt die FHG Unterstützungsleistungen.

    Frist: 06.11.2024, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Der Bewerber erklärt, dass er nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewer-bers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet wor-den ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit einge-stellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Der Bewerber erklärt, dass er im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verant-wortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entspre-chend. Der Bewerber erklärt, dass er in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes ge-gen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäfti-gung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Ta-gessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist Der Bewerber erklärt, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt. Der Bewerber erklärt, dass für ihn kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt. Der Bewerber erklärt, dass ernach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbunde-nes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsver-ordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban) oder VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe)) verhängt wurden; "Sanktionen" meint die ökonomischen Sanktionsgesetze, Regeln, Embar-gos oder beschränkenden Maßnahmen, die überwacht, erlassen oder durchgesetzt werden durch: (a) die Europäische Union einschließlich ihrer Mitgliedstaaten; (b) das Vereinigte Königreich; (c) die Schweiz; (d) die Vereinigten Staaten von Amerika; (e) die Vereinten Nationen; sowie (f) die jeweils zuständigen Regierungsstellen und Behörden der vorstehenden Staaten/Staa-tenbünde, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, das "United States Department of Treasu-ry's Office of Foreign Assets Control" (OFAC), das "United States Department of State", das "United States Department of Commerce" sowie "Her Majesty's Treasury". "Sanktionsbe-hörde" meint jede der in der Definition "Sanktionen" unter Absatz (f) genannten Regierungs-stellen und Behörden. "Sanktioniertes Land" meint jeden Staat oder jedes Gebiet, der/das Ge-genstand von Sanktionen ist. "Sanktionsliste" meint jede von einer Sanktionsbehörde in Be-zug auf Sanktionen geführte Liste oder öffentliche Verkündung einer Sanktionsdesignation durch eine Sanktionsbehörde, jeweils in ihrer gültigen Fassung. "Sanktionierte Person" meint eine Person, (a) die auf einer Sanktionsliste geführt wird oder, im Fall einer juristischen Per-son, die im Mehrheitsbesitz einer auf einer Sanktionsliste genannten Person steht oder (b) im Fall einer juristischen Person, deren Sitz sich in einem Sanktionierten Land befindet. Es bleibt bei der gesetzlichen Ausgangslage.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Beratungs- und Unterstützungsleistung

Preis
50 %
Qualität
50 %

LOT-0002 · Trainings, Workshops, Schulungen

Qualität
50 %
Preis
50 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Der Bewerber erklärt, dass er nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewer-bers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet wor-den ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit einge-stellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Der Bewerber erklärt, dass er im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verant-wortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entspre-chend. Der Bewerber erklärt, dass er in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes ge-gen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäfti-gung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Ta-gessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist Der Bewerber erklärt, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt. Der Bewerber erklärt, dass für ihn kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt. Der Bewerber erklärt, dass ernach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbunde-nes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsver-ordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban) oder VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe)) verhängt wurden; "Sanktionen" meint die ökonomischen Sanktionsgesetze, Regeln, Embar-gos oder beschränkenden Maßnahmen, die überwacht, erlassen oder durchgesetzt werden durch: (a) die Europäische Union einschließlich ihrer Mitgliedstaaten; (b) das Vereinigte Königreich; (c) die Schweiz; (d) die Vereinigten Staaten von Amerika; (e) die Vereinten Nationen; sowie (f) die jeweils zuständigen Regierungsstellen und Behörden der vorstehenden Staaten/Staa-tenbünde, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, das "United States Department of Treasu-ry's Office of Foreign Assets Control" (OFAC), das "United States Department of State", das "United States Department of Commerce" sowie "Her Majesty's Treasury". "Sanktionsbe-hörde" meint jede der in der Definition "Sanktionen" unter Absatz (f) genannten Regierungs-stellen und Behörden. "Sanktioniertes Land" meint jeden Staat oder jedes Gebiet, der/das Ge-genstand von Sanktionen ist. "Sanktionsliste" meint jede von einer Sanktionsbehörde in Be-zug auf Sanktionen geführte Liste oder öffentliche Verkündung einer Sanktionsdesignation durch eine Sanktionsbehörde, jeweils in ihrer gültigen Fassung. "Sanktionierte Person" meint eine Person, (a) die auf einer Sanktionsliste geführt wird oder, im Fall einer juristischen Per-son, die im Mehrheitsbesitz einer auf einer Sanktionsliste genannten Person steht oder (b) im Fall einer juristischen Person, deren Sitz sich in einem Sanktionierten Land befindet. Es bleibt bei der gesetzlichen Ausgangslage.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 20.02.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 115933-2025

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.