Pflanzung von Mischstauden im Stadtgebiet von Mönchengladbach

Status
Vergeben
Angebotsfrist
06.05.2025, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
2
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
03.04.2025
CPV-Codes
Anzeigen
  • Landschaftsgärtnerische Gestaltung (71421000)
  • Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen (77310000)
Bekanntmachung
vmp-rheinland.de
Bekanntmachungsnummer
215959-2025
Verfahrensnummer
da1f5559-62c3-4782-af1b-5a8161964cf9

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die mags – Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetriebe AöR (Anstalt des öffentlichen Rechts) vergeben einen Rahmenvertrag für die Pflanzung von Mischstauden im Stadtgebiet von Mönchengladbach. Die Leistung ist in zwei Lose aufgeteilt und soll 2025 über einzelne Arbeitspakete und Teilmengen abgerufen werden; dafür steht nach aktuellem Stand ein Bruttobudget von etwa 800.000 Euro zur Verfügung. Die Angebotsfrist endet am 6. Mai 2025 um 7:00 Uhr.

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Leistungsbeschreibung

Im Rahmen der Ausschreibung wird die Pflanzung von Mischstauden im Stadtgebiet von Mönchengladbach vergeben. Nähere Angaben zu den Standorten werden dem Auftragnehmer nach der Ausschreibung in Form von Ausführungsunterlagen zur Verfügung gestellt.

Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · Mischstaudenpflanzung Los 1

    Im Rahmen der Ausschreibung wird die Pflanzung von Mischstauden im Stadtgebiet von Mönchengladbach vergeben. Nähere Angaben zu den Standorten werden dem Auftragnehmer nach der Ausschreibung in Form von Ausführungsunterlagen zur Verfügung gestellt. Für den Rahmenvertrag verfügen wir aktuell für 2025 über ein Budget von ca. 800.000 Euro Brutto das im Wege von Einzelabrufen (Arbeitspakete) in 2025 in Teilmengen beauftragt wird. Ziel ist es das vorhandene Budget jeweils im laufenden Jahr vollständig durch Aufträge auszuschöpfen, die Ausführung der ausgegebenen Arbeitspakete kann sich jeweils bis in das erste Quartal des Folgejahres erstrecken, auch ohne Vertragsverlängerung. Die Leistungspflicht je beauftragten Arbeitspaket endet mit deren vollständigen Erfüllung. Für den Fall unzureichender Leistungserbringung behält sich der AG eine Kündigung von Arbeitspaketen vor, mit der Maßgabe, das Paket an einen anderen AN dieser Rahmenvereinbarung zu vergeben. Für die folgenden Vertragsjahre verfügen wir derzeit nicht über gesicherte Budgetmittel, wir sind aber nach § 2 Abs. 8 der Anstaltssatzung Verkehrssicherungspflichtig. Aus diesem Grund erstreckt sich der Rahmenvertrag auch auf die Folgejahre, weil wir davon ausgehen, dass entsprechende Budgetmittel zur Verfügung gestellt werden müssen. Das jeweilige Budget wird möglichst gleichmäßig auf alle Auftragnehmer verteilt. Es besteht jedoch kein Anspruch auf eine bestimmte Abnahmesumme. Die Leistungen werden in zwei Lose aufgeteilt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Lose entweder gemeinsam an einen Bieter oder getrennt an verschiedene Bieter zu vergeben. Ein Anspruch auf den Zuschlag für beide Lose besteht nicht. Im Laufe eines Vertragsjahres kann es zu Verringerung bzw. Erhöhung der zur Verfügung stehenden Finanzmittel kommen.

    Frist: 06.05.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Mischstaudenpflanzung Los 2

    Im Rahmen der Ausschreibung wird die Pflanzung von Mischstauden im Stadtgebiet von Mönchengladbach vergeben. Nähere Angaben zu den Standorten werden dem Auftragnehmer nach der Ausschreibung in Form von Ausführungsunterlagen zur Verfügung gestellt. Für den Rahmenvertrag verfügen wir aktuell für 2025 über ein Budget von ca. 800.000 Euro Brutto das im Wege von Einzelabrufen (Arbeitspakete) in 2025 in Teilmengen beauftragt wird. Ziel ist es das vorhandene Budget jeweils im laufenden Jahr vollständig durch Aufträge auszuschöpfen, die Ausführung der ausgegebenen Arbeitspakete kann sich jeweils bis in das erste Quartal des Folgejahres erstrecken, auch ohne Vertragsverlängerung. Die Leistungspflicht je beauftragten Arbeitspaket endet mit deren vollständigen Erfüllung. Für den Fall unzureichender Leistungserbringung behält sich der AG eine Kündigung von Arbeitspaketen vor, mit der Maßgabe, das Paket an einen anderen AN dieser Rahmenvereinbarung zu vergeben. Für die folgenden Vertragsjahre verfügen wir derzeit nicht über gesicherte Budgetmittel, wir sind aber nach § 2 Abs. 8 der Anstaltssatzung Verkehrssicherungspflichtig. Aus diesem Grund erstreckt sich der Rahmenvertrag auch auf die Folgejahre, weil wir davon ausgehen, dass entsprechende Budgetmittel zur Verfügung gestellt werden müssen. Das jeweilige Budget wird möglichst gleichmäßig auf alle Auftragnehmer verteilt. Es besteht jedoch kein Anspruch auf eine bestimmte Abnahmesumme. Die Leistungen werden in zwei Lose aufgeteilt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Lose entweder gemeinsam an einen Bieter oder getrennt an verschiedene Bieter zu vergeben. Ein Anspruch auf den Zuschlag für beide Lose besteht nicht. Im Laufe eines Vertragsjahres kann es zu Verringerung bzw. Erhöhung der zur Verfügung stehenden Finanzmittel kommen.

    Frist: 06.05.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

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Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 14.07.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 457555-2025

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