Bauwerksvorplanung für den Lückenschluss der B 295 und B 464 bei Renningen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
20.07.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 44Profil ansehen
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
17.06.2026
Bekanntmachungsnummer
413618-2026
Verfahrensnummer
d97a6dc9-78c3-4aca-9fbc-0a2d84ab2a03
CPV-Codes
71000000 · Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

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Kurzbeschreibung

Das Regierungspräsidium Stuttgart plant im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland den Lückenschluss zwischen der B 295 und der B 464 bei Renningen in Baden-Württemberg. Beschafft werden Ingenieurleistungen für die Bauwerksvorplanung nach den Richtlinien für das Aufstellen von Bauwerksentwürfen im Straßenbau (RAB-ING), einschließlich Objektplanung in den Leistungsphasen 1 und 2 sowie Tragwerksplanung in Leistungsphase 2. Angebote sind bis zum 20. Juli 2026 um 08:00 Uhr (UTC) einzureichen.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Bauwerksvorplanung nach RAB-ING: Lph 1 + 2 Objektplanung + Lph 2 Tragwerksplanung

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · B295 / B464 Lückenschluss Renningen: Ing-BWs Lph 1 + 2 (Bauwerksvorplanung)

    Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Stuttgart, plant im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland den Lückenschluss B 295 / B 464 bei Renningen. In den Planungen zum Ausbau der B 295 zwischen Renningen und der Autobahn A 8 sowie zum Neubau der B 464 zwischen Renningen und Sindelfingen ist die Verknüpfung der B 295 mit der B 464 nicht enthalten. Der 3-streifige Ausbau der B 295 endet von der A 8 kommend östlich vor Renningen, der 2-streifige Neubau der B 464 endet von der A 81 kommend südlich von Renningen. Die Maßnahme stellt den Lücken-schluss zwischen beiden Projekten dar. Die Maßnahme liegt im Landkreis Böblingen. Die B 295 bindet die Region des nördlichen Schwarz-walds an die A 8 Stuttgart-Karlsruhe und die Metropolregion Stuttgart an. Die B 464 bietet einen direk-ten Anschluss der Gemeinde Renningen und Magstadt in südliche Richtung an die A 81 Stuttgart - Singen. Die Länge der Ausbaustrecke beträgt im Zuge der B 295 ca. 2.152 m, der B 464 ca. 920 m und der K 1008 ca. 1.000 m. Der Ausbau umfasst mehrere Querungsbauwerke, unter anderem über eine Bahnlinie, den Rankbach sowie über Straßen und Rampen. Nach dem Knotenpunkt der B 295 mit der B 464 ist eine Erweiterung der B 295 in Richtung Leonberg mit einem 3. Fahrstreifen geplant, die in den dreifstreifigen Bestand übergeht. Die Leonberger Straße wird über eine Trompete an die B 295 angeschlossen. Auf dem dreifstreifigen Abschnitt um Renningen wird für das Jahr 2040 eine Verkehrs-belastung von 28.600 Kfz/24h (4.830 SV/24h) prognostiziert. Die B 464 ist in der Prognose mit 29.600 Kfz/24h (4.060 SV/24h) belastet. Im Streckenverlauf der Ausbauplanung befinden sich 5 neu zu bauende und dem BMV vorzulegende Brückenbauwerke. Die Brückenbauwerke sollen sich gestalterisch in den Streckenverlauf der B 464 und B 295 zwischen Böblingen/Sindelfingen und Leonberg einfügen und mit möglichst minimalen Ein-griffen in die vorhandene gesetzliche Schutzgebietskulisse (s. Anlage Planunterlage Schutzgebietsku-lisse) auskommen. Im Zuge der Planung der Verkehrsanlage wurden bereits grobe Bauwerksskizzen im Längs- und Quer-schnitt erstellt, welche in Abstimmung mit dem AG als Vorüberlegung herangezogen werden können. (Hinweis: Die Angaben zu den Brücken- und Feldlängen unterscheiden sich zwischen den Bauwerks-skizzen, Lage- und Höhenplänen. Bitte orientieren Sie sich zunächst an den hier im Dokument genann-ten Brückenlängen. Die Gesamtlänge der Bauwerke darf zwischen den Widerlagern entsprechend der örtlichen Situation in Abstimmung mit dem Auftraggeber (AG) verändert werden, sodass dieser Um-stand keine besondere Gewichtung hat.) Für jedes Bauwerk sind mehrere mögliche Varianten zu betrachten und miteinander zu vergleichen. Die Anzahl der Varianten ist unbestimmt, jedoch sind mind. drei auszuarbeiten. Aus dem Varianten-vergleich soll jeweils eine Vorzugsvariante hervorgehen. Die Vorzugsvariante ist unabhängig von der bereits vorhandenen Bauwerksskizze zu ermitteln. Die zu untersuchenden Varianten sollen mit Blick auf die Einbindung in Natur und Landschaft, Wirt-schaftlichkeit, aber auch bauliche Umsetzbarkeit im Zusammenhang mit der Topographie sowie bereits bestehender Verkehrsanlagen hin untersucht und gegeneinander abgewogen werden. Dabei soll ein einheitliches Gestaltungskonzept geachtet werden, welches sich an den Bauwerken der bereits aus-gebauten Abschnitte zwischen Böblingen/Sindelfingen und Leonberg orientiert und in die Gesamtstre-ckencharakteristik einbindet. Notwendige Ergebnisse der Bauwerksvorplanung zur Aufstellung des Vorentwurfs der Verkehrsanlage sind u.a. - die Definition des Tragsystems und der Bauwerksgründung, einschließlich einer Einschätzung des Bauverfahrens, - der Bauablauf unter Berücksichtigung der Eingriffe in die Schutzgebiete, - eine Kostenschätzung, - Bauwerksskizzen, sowie - ein Erläuterungsbericht mit Wertungsmatrix und Zusammenfassung der in Lph 1 getätigten Grundlagenermittlung. Hierzu werden geotechnische Vorberichte zu den Bauwerken zur Einschätzung der Gründungssitua-tion vom AG bereitgestellt. Die Aufstellung der Bauwerksvorplanung ist für alle Bauwerke entsprechend der Vorgehensweise und Vorgaben der aktuellen RAB-ING, RE-ING sowie RIZ-ING durchzuführen. Darüber hinaus sind die all-gemeinen Regelwerke der Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg (LisRe-StB-BW) zu berücksich-tigen. Abweichungen von geltenden Regelwerken oder dem Stand der Technik sind frühzeitig anzuzeigen und zu begründen.

    Frist: 20.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

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1 Eintrag
  1. 31.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 597807-2026
Vergleichbare Verfahren274vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag125 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 28 Vergaben

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Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 44

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