Bauvorbereitende Abbruch-, Erdbau- und Entwässerungsarbeiten für eine Verwahrstelle
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 08.12.2026, 08:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr
- Erfüllungsregion
- Thüringen, Deutschland
- Verfahren
- Nicht offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 04.11.2026
- CPV-Codes
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- Baureifmachung (45100000)
- Bau von Polizeirevieren (45216111)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 765188-2026
- Verfahrensnummer
- 2d0b9779-40aa-46f3-9deb-c01e967486dc
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr schreibt Bauvorbereitungsarbeiten für die Errichtung einer Zentralstelle zur Trocknung und Verwahrung von Betäubungsmittelreservaten aus. In Erfurt sind unter anderem Abbrucharbeiten, der Rückbau von Kanal- und Straßenflächen, Erdarbeiten sowie die Verlegung von Grundleitungen vorgesehen; genannt werden beispielsweise 330 m² Asphalt und rund 260 m³ Erdarbeiten. Die Frist für die Teilnahme endet am 8. Dezember 2026.
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Leistungsbeschreibung
TLKA - ZTVB - Errichtung der Zentralstelle für Trocknung und Verwahrung von Betäubungsmittelreservaten
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Bauvorbereitende Maßnahmen
Leistungsumfang / Grobmengen: Abbrucharbeiten Kanal DN 200 - 400 Kurzstrecken im Zuge Schachteinbau 60 m div. Rinnen div. Nebenarbeiten Kanalrückbau wie Schnitte, Muffenstpfen … 330 m² Asphaltdecke ( in Abschnitten) Bordanlagen, Tragschichten, (gebunden, ungebunden), Abläufe 120 m² Pflasterdecken z. Wiedereinbau 2 Beleuchtungsmast, div. Kabel div. Kleinmengen: Mauerwerk, Fundamente Grundleitungen 260 m³ Erdarbeiten, Verwertung, Austauschmaterial 335 m Leitungen DN 110 – 160 PP, Rohrauflager, Schotter 2 St Schachtbauwerke div. Leistungen in vorgenanntem Zusammenhang wie Gelenk- und Passstücke, Abzweige, Doppelmuffen usw. Vermessung, Absteckung, Dichtigkeitsprüfungen, TV Befahrungen Kabeleinführungsanlagen 25 m³ Erdarbeiten, Verwertung, Austauschmaterial 120 m Schutzrohre Kernbohrungen, Dichtungsflansche Einführungsbauwerke 75 m³ Erdarbeiten, Verwertung, Austauschmaterial 3 St Schachtbauwerke, wu, mit Anschlussbewehrung Vermessung, Absteckung, Straßenbau 120 m2 Verkehrsflächen mit Pflasterdecken 585 m2 Verkehrsflächen mit Asphaltdecke / Gussasphalt div. Bordanlagen, Rinnen, Oberbodenarbeiten, Schotterdecke Fassadenrinnen Kanalbau 510 m³ Erdarbeiten, Verbau, Verwertung, Austauschmaterial 130 m Kanal DN 200 – DN Steinzeug, PP, Rohrauflager, Schotter 14 St Schachtbauwerke 1 St Fettabscheider (nur Bauwerk) 1 St Hybridhebeanlage (nur Bauwerk) div. Leistungen in vorgenanntem Zusammenhang wie Gelenk- und Passstücke, Abzweige, Doppelmuffen, Manschetten, Kabelziehrohre, Druckleitung, Kernbohrungen, Eindichtungen usw. Vermessung, Absteckung, Dichtigkeitsprüfungen, TV Befahrungen Wasserleitungsbau 50 m³ Erdarbeiten ,Verwertung, Austauschmaterial 40 m TW Leitung PE 40 x 3,7, Rohrauflager, Schotter 1 St Anbohrarmatur div. Leistungen in Zusammenhang wie Formstücke, Warnband, Áuflager, Ummantelung, Nebenleistungen: Spülen, Hygiene, Druckprobe Nahwärmeleitungsbau 86 m³ Erdarbeiten , Verwertung, Austauschmaterial, Schotter div. Leistungen in Zusammenhang wie Warnband, Áuflager, Ummantelung, Achtung: Leitungsbau durch Rohrbauer des AG Erdarbeiten für Elektro, usw. 2 St Kabelziehschächte, Kernbohrungen, Dichtungsflansche 440 m Schutzrohre 90 m³ Kabelgräben, Verwertung, Austauschmaterial, Schotter Achtung: Kabelbau durch Elektriker des AG durch Kabelzug Oberbodenarbeiten 12 m3 Oberboden andecken Weitere Nachweise: - Beurkundung des Unternehmens nach RAL-GZ 961, Gruppe AK 2, I, oder gleichwertiger Nachweis
Anforderungen an deinen Betrieb
§ 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),: gemäß §6e VS Abs. 1 Nr. 1 VOB/A i.V.m. §6e VS Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung a) § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen: gemäß §6e VS Abs. 1 Nr. 2 VOB/A i.V.m. §6e VS Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; b) § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte): gemäß §6e VS Abs. 1 Nr. 3 VOB/A i.V.m. §6e VS Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung a) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden: gemäß §6e VS Abs. 1 Nr. 4 VOB/A i.V.m. §6e VS Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; b) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden: gemäß §6e VS Abs. 1 Nr. 5 VOB/A i.V.m. §6e VS Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung a) § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeitund Bestechung im Gesundheitswesen): gemäß §6e VS Abs. 1 Nr. 6 VOB/A i.V.m. §6e VS Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung: b) § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern): gemäß §6e VS Abs. 1 Nr. 7 VOB/A i.V.m. §6e VS Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; c) den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB(Ausländische und internationale Bedienstete): gemäß §6e VS Abs. 1 Nr. 8 VOB/A i.V.m. §6e VS Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; d) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr): gemäß §6e VS Abs. 1 Nr. 9 VOB/A i.V.m. §6e VS Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit,Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung): gemäß §6e VS Abs. 1 Nr. 10 VOB/A i.V.m. §6e VS Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung Das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Gemäß §6e VS Abs. 4 VOB/A i.V.m. §6e VS Abs. 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung alle, außer der vollständige Teilnahmeantrag und das Fbl. L297
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
§ 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),: gemäß §6e VS Abs. 1 Nr. 1 VOB/A i.V.m. §6e VS Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung a) § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen: gemäß §6e VS Abs. 1 Nr. 2 VOB/A i.V.m. §6e VS Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; b) § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte): gemäß §6e VS Abs. 1 Nr. 3 VOB/A i.V.m. §6e VS Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung a) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden: gemäß §6e VS Abs. 1 Nr. 4 VOB/A i.V.m. §6e VS Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; b) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden: gemäß §6e VS Abs. 1 Nr. 5 VOB/A i.V.m. §6e VS Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung a) § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeitund Bestechung im Gesundheitswesen): gemäß §6e VS Abs. 1 Nr. 6 VOB/A i.V.m. §6e VS Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung: b) § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern): gemäß §6e VS Abs. 1 Nr. 7 VOB/A i.V.m. §6e VS Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; c) den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB(Ausländische und internationale Bedienstete): gemäß §6e VS Abs. 1 Nr. 8 VOB/A i.V.m. §6e VS Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; d) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr): gemäß §6e VS Abs. 1 Nr. 9 VOB/A i.V.m. §6e VS Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit,Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung): gemäß §6e VS Abs. 1 Nr. 10 VOB/A i.V.m. §6e VS Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung Das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Gemäß §6e VS Abs. 4 VOB/A i.V.m. §6e VS Abs. 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung alle, außer der vollständige Teilnahmeantrag und das Fbl. L297
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