Bauüberwachung für Dammsanierung und Oberbauerneuerung der Bahnstrecke Weilheim - Peißenberg
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 07.07.2026
- CPV-Codes
- Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen (71240000)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 468129-2026
- Verfahrensnummer
- 08d6c7d6-0610-43d4-ba3d-9af6c3362af5
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die DB InfraGO AG schreibt die Bauüberwachungsleistungen für eine Dammsanierung und Oberbauerneuerung auf der Strecke 5450 zwischen Weilheim und Peißenberg aus. Der Streckenabschnitt umfasst den Bereich von Kilometer 1,94 bis 3,95. Es handelt sich um ein einzelnes Los für Ingenieurdienstleistungen.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Bauüberwachung Dammsanierung/Oberbauerneuerung, Strecke 5450 Weilheim - Peißenberg, km 1,94 bis 3,95
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Bauüberwachung Dammsanierung/Oberbauerneuerung, Strecke 5450 Weilheim - Peißenberg, km 1,94 bis 3,95
Bauüberwachung Dammsanierung/Oberbauerneuerung, Strecke 5450 Weilheim - Peißenberg, km 1,94 bis 3,95
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Preis
- 100 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.