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Baufeinreinigung der Erweiterung eines Verwaltungsgebäudes in Wuppertal

Status
Vergeben
Angebotsfrist
31.08.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
31.07.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Bauarbeiten (45000000)
  • Reinigungsdienste (90910000)
Bekanntmachung
subreport.de
Bekanntmachungsnummer
529819-2026
Verfahrensnummer
a301c625-abf8-43f5-87db-a515b9dded3a

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft beauftragt die Schluss- und Bauendreinigung der neu errichteten Geschosse ihres Verwaltungsgebäudes in Wuppertal. Der Umfang umfasst unter anderem Böden, Innenwände, Fenster, Treppenhaus, Aufzüge, technische Gebäudeausrüstung und Sanitäreinrichtungen; die Angebotsfrist endet am 31. August 2026.

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Leistungsbeschreibung

Der Standort Wuppertal wird weiter ausgebaut. Im Rahmen der Baumaßnahme wurde das Staffelgeschoss (ehem. 3. OG) zurückgebaut. Der verbleibende Baukörper wurde um zwei neue Geschosse (jetziges 3. und 4. OG) in Holzsystembauweise, teils auch in Ortbetonbauweise, aufgestockt. Diese Arbeiten nähern sich dem Abschluss. Die Bauleistung umfasst die Baufeinreinigung (Schluss- und Bauendreinigung).

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Baufeinreinigung (Schluss- und Bauendreinigung)

    Zum Abschluss der Baumaßnahmen zur Erweiterung des Verwaltungsgebäudes ist die Baufreireinigung (Schluss- und Bauendereinigung) durchzuführen. Diese umfasst im Einzelnen: Für die Neubaugeschosse: Baustelleneinrichtung — Reinigung TGA-Leitungen im Deckenbereich — Bodenflächen — Innenwandflächen — Fenster/Fenstertüren — Treppenhaus-Umwehrungen — Personenaufzüge (Portale und Kabinen) — Alu-Glas-Systemtrennwände — Heizkörper — Teeküchenzeilen — WC-Einrichtung samt Armaturen — Beleuchtung — Sonstige Elemente — Außenfassade — Sonstige Leistungen // Für die Bestandgeschosse: Bodenfläche der Mittelzone/notwendige Flure — Treppenhäuser — Treppenhaus-Umwehrungen — Alu-Glas-Fassade und Einzelfenster in Lochfassade — WC-Bereiche — Innentüren — Sonstige Elemente — Sonstige Leistungen Ausführungszeitraum: 48. bis 51. Kalenderwoche 2026 (Dies entspricht der Angabe unter Nr. 5.1.3. der Bekanntmachung)

    Frist: 31.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

§ 6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A § 6e EU Abs. 1 Nr. 2 und 3 VOB/A § 6e EU Abs. 1 Nr. 4 und 5 VOB/A § 6e EU Abs. 1 Nr. 6 bis 9 VOB/A § 6e EU Abs. 1 Nr. 10 VOB/A § 6e EU Abs. 6 Nr. 1 VOB/A — Diese Vorschrift betrifft auch Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung. § 6e EU Abs. 6 Nr. 1 VOB/A — Diese Vorschrift betrifft auch Verstöße gegen sozialrechtliche und arbeitstrechtliche Verpflichtungen. § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 VOB/A — Diese Vorschrift betrifft auch ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren, welches beantragt oder eröffnet wurde, auch wenn die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wurde oder sich das Unternehmen in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. § 6e EU Abs. 6 Nr. 3 VOB/A § 6e EU Abs. 6 Nr. 4 VOB/A § 6e EU Abs. 6 Nr. 5 VOB/A § 6e EU Abs. 6 Nr. 6 VOB/A § 6e EU Abs. 6 Nr. 7 VOB/A § 6e EU Abs. 6 Nr. 8 und 9 VOB/A Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot — entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung", ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise — oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Nachunternehmen) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (VHB 124) ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.

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Anforderungen

§ 6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A § 6e EU Abs. 1 Nr. 2 und 3 VOB/A § 6e EU Abs. 1 Nr. 4 und 5 VOB/A § 6e EU Abs. 1 Nr. 6 bis 9 VOB/A § 6e EU Abs. 1 Nr. 10 VOB/A § 6e EU Abs. 6 Nr. 1 VOB/A — Diese Vorschrift betrifft auch Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung. § 6e EU Abs. 6 Nr. 1 VOB/A — Diese Vorschrift betrifft auch Verstöße gegen sozialrechtliche und arbeitstrechtliche Verpflichtungen. § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 VOB/A — Diese Vorschrift betrifft auch ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren, welches beantragt oder eröffnet wurde, auch wenn die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wurde oder sich das Unternehmen in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. § 6e EU Abs. 6 Nr. 3 VOB/A § 6e EU Abs. 6 Nr. 4 VOB/A § 6e EU Abs. 6 Nr. 5 VOB/A § 6e EU Abs. 6 Nr. 6 VOB/A § 6e EU Abs. 6 Nr. 7 VOB/A § 6e EU Abs. 6 Nr. 8 und 9 VOB/A Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot — entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung", ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise — oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Nachunternehmen) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (VHB 124) ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 07.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 692359-2026

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