Bau eines Gigabitnetzes

Status
Offen
Angebotsfrist
04.12.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Gemeinde Öhningen
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
05.11.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten (45200000)
  • Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen (45221250)
  • Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, für Autobahnen, Straßen, Flugplätze und Eisenbahnen; Nivellierungsarbeiten (45230000)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
768310-2026
Verfahrensnummer
83f165f8-84f4-48cf-addf-a0765da37870

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Gemeinde Öhningen in Baden-Württemberg schreibt den Bau eines Gigabitnetzes aus, um leistungsfähige Gigabitanschlüsse flächendeckend bereitzustellen und den Wirtschaftsstandort zu stärken. Gesucht wird ein Bauunternehmen; Planung und Betrieb des Netzes wurden bereits in getrennten Ausschreibungen vergeben. Die Angebotsfrist endet am 4. Dezember 2026.

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Leistungsbeschreibung

Bauauftrag über den Bau eines Gigabitnetzes ============================ Die Gemeinde Öhningen (nachfolgend: "Auftraggeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Auftraggeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Da-her soll mit einem Bauunternehmen ein Bauauftrag über den Bau eines Gigabitnetzes geschlossen werden. Betreffend den Betrieb des Gigabitnetzes und die Planung des Gigabitnetzes wurden bereits erfolgreich Ausschreibungen durchgeführt.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Gemeinde Öhningen - Bau eines Gigabitnetzes

    Die Gemeinde Öhningen (nachfolgend: "Auftraggeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Auftraggeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Da-her soll mit einem Bauunternehmen ein Bauauftrag über den Bau eines Gigabitnetzes geschlossen werden. Betreffend den Betrieb des Gigabitnetzes und die Planung des Gigabitnetzes wurden bereits erfolgreich Ausschreibungen durchgeführt. Der Auftraggeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Auftraggeber eine Kofinanzierung nach der "Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" ("VwV Gigabitmitfinanzierung") beantragt und eine Förderung in vorläufiger Höhe bewilligt erhalten. Der Zuschlag steht unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Fördermittel (auch) in endgültiger Höhe gewährt und der entsprechende Eigenanteil des Auftraggebers haushaltsrechtlich be-reitgestellt werden.

    Frist: 04.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen im Rahmen des § 16a EU VOB/A nachzufordern.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Gemeinde Öhningen - Bau eines Gigabitnetzes

Das Angebot mit dem niedrigsten Preis (nachstehend: "das Bestangebot") auf Grundlage des ausgefüllten Leistungsverzeichnisses (Anlage 4) erhält die volle Punktzahl (75). Maßgeblich ist der Gesamtpreis (netto), wie er sich aus dem ausgefüllten Leistungsverzeichnis ergibt. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent - bezogen auf den Gesamtpreis (netto) gemäß ausgefülltem Leistungsverzeichnis - zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 7,5 Punkte weniger in der Bewertung.
75 %
Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Kalenderwochen bis zur Gesamtfertigstellung des Netzes (nachstehend: "das Bestangebot") gemäß Anlage 26 erhält die volle Punktzahl (15). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent - bezogen auf den Realisierungszeitraum in Kalenderwochen - zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 1,5 Punkte weniger in der Bewertung. Angebote, die eine Realisierungsfrist von mehr als 104 Kalenderwochen vorsehen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
15 %
Für das Kriterium "Konzept zur Darstellung der fachlichen Herangehensweise für den Netzausbau unter Berücksichtigung der Fördervorgaben" in Anlage 25 werden insgesamt maximal 10 Punkte vergeben. Das Konzept wird insgesamt anhand der Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit im Hinblick auf die Erreichung des in Ziffer 4 e) bb) (3) dargestellten Ziels der Sicherstellung der zeitgerechten, den Förderbedingungen und technischen Vorgaben des Materialkonzepts sowie der im Leistungsverzeichnis (Anlage 4) mit Anhängen niedergelegten Anforderungen bewertet. Maßgeblich für die Bewertung ist dabei, ob die Darstellungen des Bieters plausibel und nachvollziehbar sind und ob und in welchem Um-fang auf Grundlage der Ausführungen im Konzept mit der Umsetzung Ausbauziels zu rechnen ist. ============================ Die volle zu erreichende Punktzahl (10 Punkte) erhält ein Bieter, wenn seine Darstellungen im Konzept aus Sicht des Auftraggebers in jeder Hinsicht plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine opti-male und vollumfängliche Umsetzung des Ziels schließen lassen. -------------------------- 5 Punkte erhält ein Bieter, wenn seine Darstellungen im Konzept aus Sicht des Auftraggebers im Wesentlichen plausibel und nachvollzieh-bar erscheinen und auf eine vollständig ausreichende Umsetzung des Ziels schließen lassen. -------------------------- 0 Leistungspunkte erhält ein Bieter, wenn seine Darstellungen im Konzept aus Sicht des Auftraggebers lediglich in einzelnen bzw. geringen Teilen plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine nur in Teilen noch ausreichende bzw. ungenügende Umsetzung des Ziels schließen lassen.
10 %

Vergabeunterlagen

Die Seite mit den Unterlagen ist beim Ursprungsportal nicht mehr erreichbar.

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Anforderungen

Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen im Rahmen des § 16a EU VOB/A nachzufordern.

Änderungen und Bieterfragen

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