Ausbau und Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes im Lahn-Dill-Kreis
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Lahn-Dill-Kreis
- Erfüllungsregion
- Hessen, Deutschland
- Verfahren
- Nicht angegeben
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 28.07.2026
- CPV-Codes
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- Kommunikationsnetz (32412000)
- Kommunikationsinfrastruktur (32571000)
- Fernsprech- und Datenübertragungsdienste (64210000)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 521840-2026
- Verfahrensnummer
- dcb37af1-6731-4469-825b-4439fa355d83
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Lahn-Dill-Kreis schreibt den Ausbau und Betrieb eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes in unterversorgten Gebieten aus. Das Projekt wird im Rahmen des Wirtschaftlichkeitslückenmodells durch Bundes- und Landesmittel gefördert. Der Vertrag umfasst den Netzaufbau sowie die Erbringung von Telekommunikationsdiensten für Endkunden über einen Zeitraum von etwa sieben Jahren.
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Leistungsbeschreibung
Der Lahn-Dill-Kreis (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie zur Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen" beantragt und ebenfalls Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHNTS/documents heruntergeladen werden können.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Siehe Titel unter Ziff. 2.1.
Siehe allgemeine Beschreibung unter Ziff. 2.1. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass es sich bei der unter nachstehender Ziff. 5.1.12 angegebenen Frist entgegen der Bezeichnung nicht um die Frist für den Eingang der Angebote, sondern um die Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge handelt.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/ der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (55). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/ die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 5,5 Punkte weniger in der Bewertung. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß den Anlagen (Excel-Dokument „Wirtschaftlichkeitslückenberechnung“, Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung) darzulegen.
- 55 %
- Das Angebot mit der höchsten Anzahl an vertraglich nachweisbaren Kooperationspartnern im Open-Access-Bereich (vgl. Abschnitt III. 4. der Leistungsbeschreibung) erhält die volle Punktzahl (10). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf die Anzahl – zum Anbieter mit der höchsten Kooperationsanzahl ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 1,0 Punkt weniger in der Bewertung. Gewertet werden Kooperationen/ Nutzungen im Bereich Open Access, in denen Dritten ein offener und diskriminierungsfreier Zugang zu • den errichteten Infrastrukturen, • Leerrohren, • Kabelverzweigern oder Kollokationsflächen, • unbeschalteter Glasfaser, • Bitstromzugang, • weiteren Zugangsmöglichkeiten mit dem Ziel der Diensteerbringung für Endkunden gewährt wird. Qualitative Merkmale wie bspw. die Länge des zugänglich gemachten Mediums werden nicht gewertet. Bestehende Kooperationen im Bereich Open-Access sind jeweils unter Verwendung des Excel-Formblatts Wertungskriterien (Anlage 2) anzugeben.
- 10 %
- Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Kalenderwochen bis zur Inbetriebnahme des Netzes (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (10). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Realisierungszeitraum in Kalenderwochen – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 1,0 Punkte weniger in der Bewertung. Die Zeitangabe in Kalenderwochen ist unter Verwendung des Excel-Formblatts „Wertungskriterien“ (Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung) anzugeben.
- 10 %
- Bei der Wertung dieses Kriteriums wird für die unten bezeichneten Endkundenprodukte jeweils getrennt bewertet: Hierfür werden für jedes Produkt jeweils sämtliche monatliche Kosten für 24 Monate hochgerechnet (d.h. es wird ein Preis für einen Zeitraum von 24 errechnet) und diese mit einmaligen oder sonstigen zusätzlichen Kosten (z.B. Einrichtungs-, Installations- und Hard-warekosten) aufsummiert. Eventuelle Preisnachlässe (Rabatte o. Ä.), die Endkunden für einen bestimmten Zeitraum gewährt werden sollen, werden in der Wertung der Preise nicht berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt für jedes Kundenprodukt einzeln. Maximal können für die folgen-den vier Endkundenprodukte jeweils 2,5 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für ein Endkundenprodukt wird jeweils wie folgt bewertet: Das Angebot mit dem niedrigsten Endkundenpreis (nachfolgend: „das Bestangebot“) erhält die vollen 2,5 Punkte. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Endkundenpreis – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10% und damit 0,25 Punkte weniger in der Bewertung. Die Endkundenprodukte sind jeweils unter Verwendung des Excel-Formblatts „Wertungskriterien“ (Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung) anzugeben. Die folgenden Produkte werden wie beschrieben jeweils einzeln gewertet: - Privatkunden-Standardprodukt mit ≥ 100 Mbit/s symmetrisch (Max. 2,5 Punkte). - Privatkunden-Premiumprodukt mit ≥ 1 Gbit/s symmetrisch (Max. 2,5 Punkte). - Geschäftskunden-Standardprodukt mit ≥ 500 Mbit/s symmetrisch (Max. 2,5 Punkte). - Geschäftskunden-Premiumprodukt mit ≥ 1 Gbit/s symmetrisch (Max. 2,5 Punkte).
- 10 %
- Mit dem Angebot ist ein Marketing- und Vertriebskonzept vorzulegen. Insbesondere sollen die unter Abschnitt III. 4. der Leistungsbeschreibung aufgeführten Angaben zum Marketing- und Vertriebskonzept beinhaltet sein. Die qualitative Bewertung erfolgt nach Maßgabe der folgenden Regelungen, Ausgangspunkt ist die nachfolgende Bewertungsskala. Bewertet wird, inwieweit die Darlegungen im Marketing- und Vertriebskonzept erkennen lassen, dass der Abschluss einer größtmöglichen Anzahl an Hausanschluss- und Diensteverträgen zu erwarten ist. Die Bewertungsskala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zuschlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind, und zwar wie folgt: - Erfüllt die qualitativen Anforderungen an das Angebot hinsichtlich des Bewertungskriteriums in höchstem Maße; lässt in Bezug hierauf besonders hervorragende Leistung ohne Schwächen erwarten (Notenwert: sehr gut, Punkte: 10). - Erfüllt die qualitativen Anforderungen an das Angebot im Hinblick auf das Bewertungskriterium in praktisch jeder Hinsicht; lässt in Bezug hierauf eine deutlich und durchgängig überdurchschnittliche Leistung mit im Verhältnis zu den Stärken fast vernachlässigbaren Schwächen erwarten (Notenwert: gut, Punkte: 8). - Erfüllt die qualitativen Anforderungen an das Angebot im Hinblick auf das Bewertungskriterium etwas besser als mittelmäßig; lässt in Bezug hierauf auch unter Berücksichtigung etwaiger qualitativer Nachteile eine tendenziell überdurchschnittliche Leistung erwarten, die Stärken überwiegen die vorhandenen Schwächen in Bezug auf das Kriterium (Notenwert: vollbefriedigend, Punkte: 6). - Erfüllt die qualitativen Anforderungen an das Angebot im Hinblick auf das Bewertungskriterium mittelmäßig; lässt in Bezug hierauf jedoch keine überdurchschnittliche Leistung erwarten, Stärken und Schwächen halten sich in Bezug auf das Kriterium noch (knapp) die Waage (Notenwert: befriedigend, Punkte: 4). - Erfüllt gerade noch die qualitativen Anforderungen an das Angebot im Hinblick auf das Bewertungskriterium; lässt in Bezug hierauf noch hinreichende, aber kaum mittelmäßige Leistung erwarten, da die Schwächen im Verhältnis zu den Stärken in Bezug auf das Kriterium deutlich überwiegen (Notenwert: ausreichend, Punkte: 2). - Genügt nicht den qualitativen Anforderungen an die Erfüllung des Bewertungskriteriums; lässt in Bezug hierauf keine brauchbare Leistung erwarten (Notenwert: ungenügend, Punkte: 0).
- 10 %
- Um zu schnellen und kostengünstigen Gesamtlösungen zu kommen, ist im Rahmen der Maßnahme die Nutzung von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologie und alternativer Verlegemethoden (VEV-Verfahren, Trenching-Verfahren, Nutzung oder Bau oberirdischer Verlegung, Spülbohrverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) mit dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Aufbaus im Besonderen förderfähig und stets mit Vorrang zu prüfen (vgl. Ziff. 6.5 Gigabit-Richtlinie 2.0). Es ist daher ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden vorzulegen (vgl. Abschnitt III.4. der Leistungsbeschreibung). - Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über die Herangehenswei-se an die Wahl und den Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden enthalten. Den An-gaben kann entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus vollumfänglich Rechnung getragen werden kann (5 Punkte). - Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über die Herangehensweise an die Wahl und den Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden entnehmen. Den Angaben kann entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus Rechnung getragen werden kann (2,5 Punkte). - Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig und lückenhaft. Es lassen sich keine Erkenntnisse über die Herangehensweise an die Wahl und den Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden entnehmen. Den Angaben kann nicht entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus Rechnung getragen werden kann (0 Punkte).
- 5 %
Vergabeunterlagen
Die Bekanntmachung nennt keinen Link zu den Vergabeunterlagen.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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