Aufschlussbohrungen für den Ersatzneubau von 18 Trinkwasserbrunnen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 11.08.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Berliner Wasserbetriebe
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 10.07.2026
- CPV-Codes
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- Aufschlussbohrungen (45122000)
- Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten (45200000)
- Bekanntmachung
- vergabeplattform.bwb.de
- Bekanntmachungsnummer
- 476439-2026
- Verfahrensnummer
- 678fbce7-541a-42b0-9d7a-e29e46f44f82
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Berliner Wasserbetriebe schreiben Aufschlussbohrarbeiten am Wasserwerk Friedrichshagen in Berlin aus, die dem Ersatzneubau von 18 Trinkwasserbrunnen dienen. Geplant sind 18 Bohrungen mit Kerngewinn bis zu einer Tiefe von etwa 45 Metern; dafür müssen zwei Bohrgeräte parallel eingesetzt werden. Die Bohrlöcher werden anschließend verfüllt und Bodenproben vorbereitet und entnommen; die Angebotsfrist endet am 11. August 2026.
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Leistungsbeschreibung
Wasserwerk Friedrichshagen, Galerie B, Aufschlussbohrarbeiten zum Ersatzneubau von 18 Trinkwasserbrunnen
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · 10142/65244 - WW Friedrichshagen, Galerie B. 18 Brunnen, Aufschlussbohrungen
Wesentlicher Umfang der hier ausgeschriebenen Bauleistung ist das Abteufen von 18 Aufschlussbohrungen mit Kerngewinn. Es sind durchgängig zwei Bohrgeräte parallel einzusetzen! Die Bohrungen sind im Spül- oder Trockenbohrverfahren bis maximal rund 45 m u. GOK abzuteufen. Ab spätestens 13 m sind Rammkernbohrungen (Kerndurchmesser 100 mm, Kernlänge 1 m) auszuführen. Weitere Leistungen sind das Verfüllen der Bohrlöcher mit Kies und Ton sowie die Probenvorbereitung und -entnahme. Bauwasser und -strom stehen eingeschränkt bzw. nicht zur Verfügung.
Frist: 11.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in der Regel durch Eigenerklärungen nachweisen. Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert waren, werden entsprechend der gesetzlichen Regelungen nachgefordert. Die Nachreichung hat ausschließlich über das Bietercockpit /Nachrichten zu erfolgen.
Vergabeunterlagen
Die Seite mit den Unterlagen ist beim Ursprungsportal nicht mehr erreichbar.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in der Regel durch Eigenerklärungen nachweisen. Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert waren, werden entsprechend der gesetzlichen Regelungen nachgefordert. Die Nachreichung hat ausschließlich über das Bietercockpit /Nachrichten zu erfolgen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 07.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 692070-2026
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