Arzneimittelrabattvereinbarung für Glecaprevir und Pibrentasvir

AOK Baden-Württemberg

Status
Vergeben
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
AOK Baden-Württemberg
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
06.06.2024
Originalbekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
334222-2024
Verfahrensnummer
a1917b0a-2806-4550-8561-81458f2553a2
CPV-Codes
Arzneimittel (33600000)

Kurzbeschreibung

Die AOK Baden-Württemberg beschafft eine Rabattvereinbarung für das patentgeschützte Arzneimittel Maviret® mit der Wirkstofffixkombination Glecaprevir und Pibrentasvir. Grundlage ist § 130c Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V), der Rabattvereinbarungen für Arzneimittel regelt. Die Vereinbarung gilt für den Raum Stuttgart beziehungsweise Baden-Württemberg; ein genauer Auftragswert und ein Zeitrahmen sind nicht angegeben.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Vereinbarung gemäß § 130c Abs. 1 SGB V über die Gewährung von Rabatten für patentgeschützte Arzneimittel mit der Wirkstofffixkombination Glecaprevir und Pibrentasvir (Maviret®). Ein genauer Auftragswert kann nicht ermittelt werden, da dieser von diversen unbekannten Faktoren abhängt. Der Auftragswert für den vergebenen Auftrag kann deshalb nur als fiktiver Wert angegeben werden basierend auf den aktuell geltenden Schwellenwerten.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Arzneimittelrabattvereinbarung gemäß § 130c Abs. 1 SGB V zu der Wirkstofffixkombination Glecaprevir und Pibrentasvir

    Vereinbarung gemäß § 130c Abs. 1 SGB V über die Gewährung von Rabatten für patentgeschützte Arzneimittel mit der Wirkstofffixkombination Glecaprevir und Pibrentasvir (Maviret®)

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Arzneimittelrabattvereinbarung gemäß § 130c Abs. 1 SGB V zu der Wirkstofffixkombination Glecaprevir und Pibrentasvir

Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium.

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Änderungen und Bieterfragen

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