Arzneimittelrabattvereinbarung für Erenumab (Aimovig®)
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- AOK Baden-Württemberg
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 28.08.2026
- CPV-Codes
- Arzneimittel (33600000)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 594330-2026
- Verfahrensnummer
- 60fd14d1-9730-457a-8d2a-252b8d1274b9
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die AOK Baden-Württemberg beschafft eine Rabattvereinbarung für patentgeschützte Arzneimittel mit dem Wirkstoff Erenumab (Aimovig®). Grundlage sind die gesetzlichen Regelungen des Sozialgesetzbuchs V zu Arzneimittelrabatten. Der genaue Auftragswert ist wegen verschiedener unbekannter Einflussfaktoren nicht ermittelbar; ein Zeitrahmen oder eine Frist ist nicht angegeben. Der Auftrag ist der Region Stuttgart zugeordnet.
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Leistungsbeschreibung
Vereinbarung gemäß § 130c Abs. 1 SGB V i. V. m § 130a Abs. 8 SGB V über die Gewährung von Rabatten für patentgeschützte Arzneimittel mit dem Wirkstoff Erenumab (AIMOVIG®). Ein genauer Auftragswert kann nicht ermittelt werden, da dieser von diversen unbekannten Faktoren abhängt. Der Auftragswert für den vergebenen Auftrag kann deshalb nur als fiktiver Wert angegeben werden basierend auf den aktuell geltenden Schwellenwerten.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Arzneimittelrabattvereinbarung gemäß § 130c Abs. 1 SGB V i. V. m § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Erenumab
Vereinbarung gemäß gemäß § 130c Abs. 1 SGB V i. V. m § 130a Abs. 8 SGB V über die Gewährung von Rabatten für patentgeschützte Arzneimittel mit dem Wirkstoff Erenumab (AIMOVIG®)
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Arzneimittelrabattvereinbarung gemäß § 130c Abs. 1 SGB V i. V. m § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Erenumab
- Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium.
Vergabeunterlagen
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