Artenschutz, landschaftspflegerischer Begleitplan und ökologische Baubegleitung am Berg Oybin

Status
Offen
Angebotsfrist
20.11.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
2
Auftraggeber
Gemeinde Oybin
Erfüllungsregion
Sachsen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
02.11.2026
CPV-Codes
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen (71240000)
Bekanntmachung
evergabe.de
Bekanntmachungsnummer
758951-2026
Verfahrensnummer
01a18242-c0c7-4a50-bf2d-fdb3d83c03d6

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Gemeinde Oybin beauftragt für das Vorhaben „Hochwertiger Kulturtourismus auf dem Berg Oybin“ einen landschaftspflegerischen Begleitplan, ergänzende naturschutzfachliche Genehmigungsunterlagen sowie die ökologische Begleitung vorbereitender Maßnahmen und der Bauausführung. Die Leistungen werden in zwei Losen für den Berg Oybin in Sachsen vergeben. Angebote müssen bis zum 20. November 2026 eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

"Hochwertiger Kulturtourismus auf dem Berg Oybin" - Leistungen zum Artenschutz & ökologische Baubegleitung

Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · Landschaftspflegerischer Begleitplan und ergänzende naturschutzfachliche Genehmigungsunterlagen

    Beauftragt werden: • die Erstellung eines Landschaftspflegerischen Begleitplans; • ergänzende Fach- und Antragsunterlagen für die beschriebenen Schutzgebiets-, Schutzobjekt- und Biotopschutzverfahren; • die diesen Unterlagen zugeordneten fachlichen Abstimmungen und Verfahrensbeiträge. Der Landschaftspflegerische Begleitplan wird auf Grundlage des Leistungsbilds nach § 26 HOAI in Verbindung mit Anlage 7 HOAI beschrieben. Die nachfolgenden Anforderungen konkretisieren die Bearbeitung für das Vorhaben. Die ergänzenden Genehmigungsunterlagen werden als gesonderte Leistungsbausteine beschrieben und bepreist. Eine Vergütung bereits im Landschaftspflegerischen Begleitplan enthaltener Bearbeitungsschritte in weiteren Positionen ist ausgeschlossen. Die fest beauftragten Leistungen beginnen unmittelbar nach Zuschlagserteilung. Die zeitlichen Anforderungen aus Kapitel 3 sind zu berücksichtigen. Dies betrifft insbesondere: • die prioritäre Bearbeitung der für vorgezogene Maßnahmen vor der Brutperiode im Frühjahr 2027 benötigten eigenen Beiträge; • die Abstimmung mit noch ausstehenden Fachbeiträgen; • die Ausrichtung der Genehmigungsbearbeitung auf den angestrebten Genehmigungstermin im Juni 2027. Die bereits anderweitig geschuldete Planung artenschutzrechtlicher Maßnahmen wird hierdurch nicht nochmals übertragen. Stufenweise Beauftragung Mit Zuschlagserteilung wird Position 1 – Landschaftspflegerischer Begleitplan fest beauftragt. Die Positionen 2 bis 7 sind verpflichtend anzubieten und jeweils mit einem Pauschalpreis zu versehen, werden jedoch ausschließlich optional beauftragt. Der Abruf erfolgt positionsweise durch den Auftraggeber in Textform, soweit die jeweilige Leistung aufgrund der fachlichen Prüfergebnisse oder behördlichen Anforderungen für das Vorhaben erforderlich wird. Ein vorheriger Abschluss der Position 1 ist hierfür nicht zwingend erforderlich; die notwendigen Bearbeitungsgrundlagen müssen jedoch vorliegen. Für abgerufene Positionen gelten die angebotenen Pauschalpreise für den jeweils beschriebenen Leistungsumfang einschließlich der festgelegten Leistungsabgrenzungen. Die beigefügte Angebotskalkulation dient der Preisaufgliederung und begründet keine Abrechnung nach tatsächlich geleisteten Stunden. Ein Anspruch auf Abruf einzelner oder sämtlicher optionaler Positionen besteht nicht. Die Abrufe erfolgen innerhalb des in den Vergabeunterlagen festgelegten Abrufzeitraums. Leistungsumfang Die Leistungen gliedern sich in folgende miteinander verknüpfte Leistungsbausteine: Grundleistungen – verpflichtend anzubieten, fest beauftragt Position 1: Landschaftspflegerischer Begleitplan im Sinne des § 26 HOAI i.V. mit Anlage 7 HOAI Ergänzende Leistungen – verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung Position 2: Verbändebeteiligung - Verfahrensbegleitung im Rahmen der Abweichungsprüfung nach § 34 Abs. 3 BNatSchG Position 3: Erlaubnis / Befreiungsverfahren LSG-Verordnung für das LSG „Zittauer Gebirge“ Position 4: FND-Befreiungsverfahren Position 5: Erstellung der Befreiungsunterlagen nach den Schutzbestimmungen des Naturparks inkl. Befreiung nach Naturpark-VO Position 6: Ausnahme / Befreiung von den Verboten des § 30 BNatSchG (Biotope) Position 7: Antrag auf temporäre Waldumwandlung Weitere Informationen siehe Vergabeunterlage

    Frist: 20.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · ökologischen Baubegleitung

    Gegenstand ist die ökologische Begleitung der vorbereitenden Maßnahmen und der anschließenden Bauausführung. Das Leistungsbild orientiert sich an den Aufgabenschwerpunkten des AHO-Heft 27 „Umweltbaubegleitung“, Stand Mai 2018. Vertragsgegenstand sind ausschließlich die nachfolgend und im Preisblatt beschriebenen Leistungen. Die Bezeichnung „Grundleistungen“ bezeichnet bei diesem Los den festgelegten Regelumfang. Die Bearbeitung beginnt nach Zuschlagserteilung. Die ÖBB ist bereits bei den vorgezogenen Maßnahmen vor der Brutperiode im Frühjahr 2027 einzubinden. Die anschließende Begleitung berücksichtigt insbesondere: • erste Arbeiten in den Felsbereichen ab August 2027; • Arbeiten an der Lastenseilbahn ab September 2027; • die abschnittsweise Ausführung der Gebäude-, Leitungs- und Freianlagenmaßnahmen; • die saisonalen Arbeitsfenster; • die vorgesehene Gesamtfertigstellung im April 2032. Die Terminangaben ersetzen keine erforderlichen Zulassungen und keine Prüfung der aktuellen naturschutzfachlichen Voraussetzungen. Stufenweise Beauftragung Position 1 wird als Grundleistung der Leistungsstufe 1 mit Zuschlagserteilung beauftragt. Die Positionen 2 bis 5 bilden die optionale Leistungsstufe 2 und sind verbindlich anzubieten: • Positionen 2 und 3: Die vorgegebenen Mengen dienen der Angebotskalkulation und Wertung. Der tatsächliche Abrufumfang wird auf Grundlage der Leistungsstufe 1 (Position 1) konkretisiert; abgerechnet werden die abgerufenen und nachgewiesenen Leistungen zu den angebotenen Einheitspreisen. • Positionen 4 und 5: Die Jahres- und Abschlussberichte werden bei Abruf zu den angebotenen Pauschalpreisen je Bericht für den beschriebenen Leistungsumfang vergütet. • Position 6: Die Besonderen Leistungen werden bei Bedarf innerhalb des beschriebenen Leistungsumfangs und Stundenkontingents gesondert abgerufen. Die Abrufe erfolgen durch den Auftraggeber in Textform innerhalb der festgelegten Mengen- und Laufzeitgrenzen. Ein Anspruch auf vollständigen oder teilweisen Abruf der Leistungsstufe 2 besteht nicht. Leistungsumfang Die Leistungen gliedern sich in folgende miteinander verknüpfte Leistungsbausteine:  Der Auftraggeber hat folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: Grundleistungen – verpflichtend anzubieten Position 1: Einarbeitung und Vorbereitung Grundleistungen – verpflichtend anzubieten, Leistungsabruf nach Erfordernis Position 2: Vorbereitende und baubegleitende Vor-Ort-Einsätze Position 3: Fachliche Bearbeitung und Abstimmung außerhalb der Vor-Ort-Einsätze Position 4: Jahresabschlussbericht Position 5: Abschlussdokumentation Weitere Informationen siehe Vergabeunterlage.

    Frist: 20.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern bzw. Bietern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Landschaftspflegerischer Begleitplan und ergänzende naturschutzfachliche Genehmigungsunterlagen

Kriterium 1 - Methodik zur Leistungserbringung (Gewichtung: 60,0 %) Der Auftraggeber bewertet die Qualität der vorgesehenen Vorgehensweise anhand eines auf das jeweilige Los und das Vorhaben „Hochwertiger Kulturtourismus auf dem Berg Oybin“ bezogenen Bearbeitungskonzepts. Gefordert wird eine methodische Darstellung. Eine vorgezogene Erstellung des Landschaftspflegerischen Begleitplans, eigener Genehmigungsunterlagen oder eines ausführungsreifen Schutz- beziehungsweise Kontrollkonzepts ist ausdrücklich nicht erforderlich. Das Bearbeitungskonzept soll Aussagen zu folgenden vier Themenbereichen enthalten: LOS 1: 1. Aufgabenverständnis und Umgang mit den Planungsgrundlagen • Welche wesentlichen fachlichen Herausforderungen sind aufgrund der Schutzgebietslage, den Schutzobjekten und empfindlichen Bestandsstrukturen des Vorhabens zu erwarten? • Wie werden vorhandene Grundlagen bei der eigenen Bearbeitung berücksichtigt und Doppelbearbeitungen vermieden? • Wie wird mit noch ausstehenden Kartierungsergebnissen und Fachbeiträgen umgegangen? 2. Fachliche Bearbeitungsmethodik und Qualitätssicherung • Wie werden Eingriffsermittlung, Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung und Maßnahmenplanung methodisch miteinander verknüpft? • Wie werden die unterschiedlichen Anforderungen aus Eingriffsregelung, Schutzgebiets-, Biotop-, Arten- und Natura-2000-Schutz abgegrenzt und die vorhandenen Fachbeiträge integriert? • Wie werden dauerhafte und bauzeitliche Eingriffe, insbesondere an Gebäuden, Mauern, Felsen, Leitungstrassen und Baustelleneinrichtungsflächen berücksichtigt? • Wie werden fachliche Konsistenz, Nachvollziehbarkeit und Vollständigkeit der eigenen Texte, Pläne und Antragsunterlagen gesichert? 3. Fachübergreifende Abstimmung und Entscheidungsfindung • Wie werden die Schnittstellen zum bestehenden Fachbüro, zu Objekt- und Fachplanungen, zur ökologischen Baubegleitung und zu Behörden organisiert? • Wie werden Konflikte zwischen Naturschutz, Denkmalschutz, Erschließung, Baustellenlogistik und Besucherverkehr bearbeitet? • Wie werden fachlich geeignete Maßnahmen unter Berücksichtigung von Umsetzbarkeit, Flächenverfügbarkeit, Herstellung und Unterhaltung entwickelt? • Wie werden offene Entscheidungen und erforderliche Abstimmungen für den Auftraggeber nachvollziehbar aufbereitet? 4. Arbeitsorganisation, Terminplanung und Umsetzungsvorbereitung • Wie werden Personal, Zuständigkeiten, Vertretung und interne Prüfabläufe für die Bearbeitung organisiert? • Wie werden Terminrisiken, fehlende Grundlagen und erforderliche Anpassungen frühzeitig erkannt und kommuniziert? • Wie werden Maßnahmen einschließlich notwendiger Vorlaufzeiten für Ausführungsplanung, Bauvergabe und ökologische Baubegleitung übergabefähig aufbereitet? LOS 2: 1. Aufgabenverständnis und Umgang mit den Planungsgrundlagen • Welche besonderen Anforderungen sind aufgrund der geschützten Gebäude-, Mauer-, Fels- und Gehölzstrukturen sowie der Schutzgebietskulisse zu erwarten? • Wie werden Schnittstellen und offene Fragen mit dem bestehenden Fachbüro und dem Auftragnehmer des Loses 1 geklärt? • Wie werden Aktualisierungsbedarf und mögliche Veränderungen der Bestandssituation vor neuen Bauabschnitten erkannt? 2. Kontrollmethodik und Qualitätssicherung • Wie werden die Schnittstellen zum bestehenden Fachbüro, zu Objekt- und Fachplanungen, zur ökologischen Baubegleitung und zu Behörden organisiert? • Wie werden Konflikte zwischen Naturschutz, Denkmalschutz, Erschließung, Baustellenlogistik und Besucherverkehr bearbeitet? • Wie werden fachlich geeignete Maßnahmen unter Berücksichtigung von Umsetzbarkeit, Flächenverfügbarkeit, Herstellung und Unterhaltung entwickelt? • Wie werden offene Entscheidungen und erforderliche Abstimmungen für den Auftraggeber nachvollziehbar aufbereitet? 3. Kommunikation und Koordination auf der Baustelle • Wie werden Auftraggeber, Bauüberwachung, ausführende Unternehmen, Fachplanungen und Behörden eingebunden? • Wie werden naturschutzfachliche Anforderungen vor Beginn der jeweiligen Arbeiten verständlich vermittelt? • Wie werden Melde-, Entscheidungs- und Eskalationswege unter Beachtung der jeweiligen Zuständigkeiten organisiert? • Wie werden Konflikte zwischen Schutzanforderungen, eingeschränkter Zugänglichkeit, Transportabläufen und Besucherverkehr bearbeitet? 4. Einsatzorganisation und mehrjährige Terminplanung • Wie werden personelle Kontinuität, Vertretung und Wissenstransfer während der Projektlaufzeit bis April 2032 sichergestellt? • Wie wird die rechtzeitige Einbindung vor den ersten Arbeiten ab August 2027 gewährleistet? • Wie wird die Einsatzplanung an saisonale Baufenster, Unterbrechungen und wechselnde Bauabschnitte angepasst? • Wie werden kurzfristige Abstimmungsbedarfe innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs sowie Änderungen des Bauablaufs organisatorisch bewältigt? Zur Veranschaulichung können Erfahrungen aus einem im Formblatt 3 benannten Referenzprojekt herangezogen werden. Gefordert wird eine methodische Darstellung. Die Ausarbeitung artenschutzfachlicher Unterlagen und Planungen ist nicht erforderlich. Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form ist frei wählbar, jedoch auf maximal fünf Seiten DIN A4 pro Los einzuschränken. Die Seiten sind zu nummerieren. In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 72,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 6,0 (entspricht der Gewichtung von 60,0 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die Bewertung der fachlichen Zuschlagskriterien erfolgt losbezogen nach Maßgaben des dargelegten Bewertungsmaßstabes: siehe Vergabeunterlage
60 %
Kriterium 2 - Honorar / Preis (Gewichtung: 40,0 %) Bitte geben Sie ein Honorarangebot ab, welches sämtliche unten genannten Parameter berücksichtigt. Die Umsatzsteuer ist getrennt auszuweisen. Die Werte sind in das Formblatt 4 einzutragen und mit dem Angebot vorzulegen. Das Honorarangebot ist gegliedert nach den Leistungsbausteinen der Leistungsbeschreibung anzubieten und kann seitens des Bieters anhand der veränderlichen Parameter angepasst werden. Die nachfolgend genannten unveränderlichen Parameter sind hingegen verbindliche Vorgaben seitens des Auftraggebers. Eine Änderung dieser Parameter führt zum Ausschluss gemäß § 57 Abs. 1, Nr. 4 VgV. Dem Honorarangebot sind die in der Leistungsbeschreibung festgelegten räumlichen Abgrenzungen, Leistungen, Bearbeitungstiefen, Ergebnisse und Abstimmungstermine zugrunde zu legen. Unveränderliche Parameter: Es ist ein Angebot über die in Punkt 4 genannten Leistungen einzureichen. Gewertet werden die in Punkt 4 angegebenen Leistungsbausteine. Das Honorar wird nach Maßgabe der angebotenen Leistungsbausteine abgerechnet. Grundlagen der Beauftragung sind die Bestimmungen dieser Ausschreibung sowie die Ausführungen des Auftragnehmers im Zuschlagskriterium. Veränderliche Honorarparameter: - Nebenkostenpauschale Anzubieten ist eine Nebenkostenpauschale, diese kann auch „0“ sein. Mit dieser Pauschale sind sämtliche Nebenkosten abgegolten. Der Prozentwert ist im Honorarangebot anzugeben. - Zuschlag oder Abschlag Es kann auf den Gesamtbetrag der Grundleistung netto zzgl. Nebenkosten ein Zuschlag oder Abschlag, der in % anzugeben ist, im Rahmen des rechtlich Zulässigen angeboten werden. Das Gesamthonorar muss auskömmlich sein. - Stundensätze und Pauschalen Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den - Projektleiter*in - Mitarbeiter*in - Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen, welche u. a. als „Besondere Leistung“ gesondert beauftragt werden, sofern sie nicht in den Grundleistungen enthalten sind. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Bitte geben Sie darüber hinaus auch eine Terminpauschale (ganztags/halbtags) an. In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 48,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 4,0 (entspricht der Gewichtung von 40,0 %) ein. Das Formblatt 4 ist zwingend zu verwenden. Die Kalkulation des Honorarangebotes ist als Anlage beizufügen. Ermittlung des Wertungspreises – Los 1 Für die Preisbewertung wird die Summe der angebotenen Pauschalpreise der Positionen 1 bis 7 einschließlich sämtlicher Nebenkosten, Abschläge und der jeweils anfallenden Umsatzsteuer zugrunde gelegt. Jede Position wird einmal und in voller Höhe berücksichtigt. Die optionalen Positionen 2 bis 7 werden ausschließlich zur Ermittlung des Wertungspreises vollständig einbezogen. Hierdurch entsteht keine Verpflichtung des Auftraggebers zu deren Abruf. Mit Zuschlagserteilung wird ausschließlich Position 1 fest beauftragt; die weiteren Positionen werden nach Maßgabe der Regelungen zur optionalen Beauftragung abgerufen. Die mit dem Angebot einzureichende Stunden- und Personalkalkulation dient der Erläuterung der Pauschalpreise. Die darin ausgewiesenen Stunden und Verrechnungssätze werden nicht zusätzlich in den Wertungspreis eingerechnet. Ermittlung des Wertungspreises – Los 2 Für die Preisbewertung wird der Gesamtwertungspreis der Positionen 1 bis 5 einschließlich sämtlicher Nebenkosten, Abschläge und der jeweils anfallenden Umsatzsteuer zugrunde gelegt. Der Gesamtwertungspreis ergibt sich aus den angebotenen Pauschalpreisen sowie den angebotenen Einsatz- und Stundensätzen, multipliziert mit den im Honorarformblatt vorgegebenen Wertungsmengen. Bei jahresbezogenen Preisen erfolgt die Berechnung anhand der für das jeweilige Kalenderjahr festgelegten Mengen. Die einzelnen Positionssummen werden zum Gesamtwertungspreis addiert. Die optionalen Leistungen der Leistungsstufe 2 werden mit den vorgegebenen Wertungsmengen vollständig berücksichtigt. Hierdurch entsteht keine Verpflichtung zum entsprechenden Abruf. Mit Zuschlagserteilung wird ausschließlich Position 1 fest beauftragt. Der Abruf und die Vergütung der weiteren Leistungen richten sich nach den Regelungen zur stufenweisen Beauftragung. Die Konkretisierung des Leistungsbedarfs im Rahmen der Position 1 dient der späteren Einsatz- und Abrufplanung und verändert die der Angebotswertung zugrunde gelegten Mengen nicht. Die ergänzende Angebotskalkulation dient der Erläuterung der angebotenen Preise. Darin ausgewiesene Kostenbestandteile werden nicht zusätzlich in den Wertungspreis eingerechnet. Die Höchstpunktzahl von 12 Punkten erhält das Angebot mit dem niedrigsten Honorar. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Honorars. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Bewertung der dazwischenliegenden Angebote erfolgt über eine lineare Interpolation auf zwei Nachkommastellen. Die angebotenen Honorarsätze für die Besonderen und Zusätzlichen Leistungen fließen nicht in die Wirtschaftlichkeitsbewertung mit ein.
40 %

LOT-0002 · ökologischen Baubegleitung

Kriterium 1 - Methodik zur Leistungserbringung (Gewichtung: 60,0 %) Der Auftraggeber bewertet die Qualität der vorgesehenen Vorgehensweise anhand eines auf das jeweilige Los und das Vorhaben „Hochwertiger Kulturtourismus auf dem Berg Oybin“ bezogenen Bearbeitungskonzepts. Gefordert wird eine methodische Darstellung. Eine vorgezogene Erstellung des Landschaftspflegerischen Begleitplans, eigener Genehmigungsunterlagen oder eines ausführungsreifen Schutz- beziehungsweise Kontrollkonzepts ist ausdrücklich nicht erforderlich. Das Bearbeitungskonzept soll Aussagen zu folgenden vier Themenbereichen enthalten: LOS 1: 1. Aufgabenverständnis und Umgang mit den Planungsgrundlagen • Welche wesentlichen fachlichen Herausforderungen sind aufgrund der Schutzgebietslage, den Schutzobjekten und empfindlichen Bestandsstrukturen des Vorhabens zu erwarten? • Wie werden vorhandene Grundlagen bei der eigenen Bearbeitung berücksichtigt und Doppelbearbeitungen vermieden? • Wie wird mit noch ausstehenden Kartierungsergebnissen und Fachbeiträgen umgegangen? 2. Fachliche Bearbeitungsmethodik und Qualitätssicherung • Wie werden Eingriffsermittlung, Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung und Maßnahmenplanung methodisch miteinander verknüpft? • Wie werden die unterschiedlichen Anforderungen aus Eingriffsregelung, Schutzgebiets-, Biotop-, Arten- und Natura-2000-Schutz abgegrenzt und die vorhandenen Fachbeiträge integriert? • Wie werden dauerhafte und bauzeitliche Eingriffe, insbesondere an Gebäuden, Mauern, Felsen, Leitungstrassen und Baustelleneinrichtungsflächen berücksichtigt? • Wie werden fachliche Konsistenz, Nachvollziehbarkeit und Vollständigkeit der eigenen Texte, Pläne und Antragsunterlagen gesichert? 3. Fachübergreifende Abstimmung und Entscheidungsfindung • Wie werden die Schnittstellen zum bestehenden Fachbüro, zu Objekt- und Fachplanungen, zur ökologischen Baubegleitung und zu Behörden organisiert? • Wie werden Konflikte zwischen Naturschutz, Denkmalschutz, Erschließung, Baustellenlogistik und Besucherverkehr bearbeitet? • Wie werden fachlich geeignete Maßnahmen unter Berücksichtigung von Umsetzbarkeit, Flächenverfügbarkeit, Herstellung und Unterhaltung entwickelt? • Wie werden offene Entscheidungen und erforderliche Abstimmungen für den Auftraggeber nachvollziehbar aufbereitet? 4. Arbeitsorganisation, Terminplanung und Umsetzungsvorbereitung • Wie werden Personal, Zuständigkeiten, Vertretung und interne Prüfabläufe für die Bearbeitung organisiert? • Wie werden Terminrisiken, fehlende Grundlagen und erforderliche Anpassungen frühzeitig erkannt und kommuniziert? • Wie werden Maßnahmen einschließlich notwendiger Vorlaufzeiten für Ausführungsplanung, Bauvergabe und ökologische Baubegleitung übergabefähig aufbereitet? LOS 2: 1. Aufgabenverständnis und Umgang mit den Planungsgrundlagen • Welche besonderen Anforderungen sind aufgrund der geschützten Gebäude-, Mauer-, Fels- und Gehölzstrukturen sowie der Schutzgebietskulisse zu erwarten? • Wie werden Schnittstellen und offene Fragen mit dem bestehenden Fachbüro und dem Auftragnehmer des Loses 1 geklärt? • Wie werden Aktualisierungsbedarf und mögliche Veränderungen der Bestandssituation vor neuen Bauabschnitten erkannt? 2. Kommunikation und Koordination auf der Baustelle • Wie werden Auftraggeber, Bauüberwachung, ausführende Unternehmen, Fachplanungen und Behörden eingebunden? • Wie werden naturschutzfachliche Anforderungen vor Beginn der jeweiligen Arbeiten verständlich vermittelt? • Wie werden Melde-, Entscheidungs- und Eskalationswege unter Beachtung der jeweiligen Zuständigkeiten organisiert? • Wie werden Konflikte zwischen Schutzanforderungen, eingeschränkter Zugänglichkeit, Transportabläufen und Besucherverkehr bearbeitet? 3. Einsatzorganisation und mehrjährige Terminplanung • Wie werden personelle Kontinuität, Vertretung und Wissenstransfer während der Projektlaufzeit bis April 2032 sichergestellt? • Wie wird die rechtzeitige Einbindung vor den ersten Arbeiten ab August 2027 gewährleistet? • Wie wird die Einsatzplanung an saisonale Baufenster, Unterbrechungen und wechselnde Bauabschnitte angepasst? • Wie werden kurzfristige Abstimmungsbedarfe innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs sowie Änderungen des Bauablaufs organisatorisch bewältigt? Zur Veranschaulichung können Erfahrungen aus einem im Formblatt 3 benannten Referenzprojekt herangezogen werden. Gefordert wird eine methodische Darstellung. Die Ausarbeitung artenschutzfachlicher Unterlagen und Planungen ist nicht erforderlich. Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form ist frei wählbar, jedoch auf maximal fünf Seiten DIN A4 pro Los einzuschränken. Die Seiten sind zu nummerieren. In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 72,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 6,0 (entspricht der Gewichtung von 60,0 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die Bewertung der fachlichen Zuschlagskriterien erfolgt losbezogen nach Maßgaben des dargelegten Bewertungsmaßstabes: siehe Vergabeunterlage
60 %
Kriterium 2 - Honorar / Preis (Gewichtung: 40,0 %) Bitte geben Sie ein Honorarangebot ab, welches sämtliche unten genannten Parameter berücksichtigt. Die Umsatzsteuer ist getrennt auszuweisen. Die Werte sind in das Formblatt 4 einzutragen und mit dem Angebot vorzulegen. Das Honorarangebot ist gegliedert nach den Leistungsbausteinen der Leistungsbeschreibung anzubieten und kann seitens des Bieters anhand der veränderlichen Parameter angepasst werden. Die nachfolgend genannten unveränderlichen Parameter sind hingegen verbindliche Vorgaben seitens des Auftraggebers. Eine Änderung dieser Parameter führt zum Ausschluss gemäß § 57 Abs. 1, Nr. 4 VgV. Dem Honorarangebot sind die in der Leistungsbeschreibung festgelegten räumlichen Abgrenzungen, Leistungen, Bearbeitungstiefen, Ergebnisse und Abstimmungstermine zugrunde zu legen. Unveränderliche Parameter: Es ist ein Angebot über die in Punkt 4 genannten Leistungen einzureichen. Gewertet werden die in Punkt 4 angegebenen Leistungsbausteine. Das Honorar wird nach Maßgabe der angebotenen Leistungsbausteine abgerechnet. Grundlagen der Beauftragung sind die Bestimmungen dieser Ausschreibung sowie die Ausführungen des Auftragnehmers im Zuschlagskriterium. Veränderliche Honorarparameter: - Nebenkostenpauschale Anzubieten ist eine Nebenkostenpauschale, diese kann auch „0“ sein. Mit dieser Pauschale sind sämtliche Nebenkosten abgegolten. Der Prozentwert ist im Honorarangebot anzugeben. - Zuschlag oder Abschlag Es kann auf den Gesamtbetrag der Grundleistung netto zzgl. Nebenkosten ein Zuschlag oder Abschlag, der in % anzugeben ist, im Rahmen des rechtlich Zulässigen angeboten werden. Das Gesamthonorar muss auskömmlich sein. - Stundensätze und Pauschalen Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den - Projektleiter*in - Mitarbeiter*in - Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen, welche u. a. als „Besondere Leistung“ gesondert beauftragt werden, sofern sie nicht in den Grundleistungen enthalten sind. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Bitte geben Sie darüber hinaus auch eine Terminpauschale (ganztags/halbtags) an. In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 48,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 4,0 (entspricht der Gewichtung von 40,0 %) ein. Das Formblatt 4 ist zwingend zu verwenden. Die Kalkulation des Honorarangebotes ist als Anlage beizufügen. Ermittlung des Wertungspreises – Los 1 Für die Preisbewertung wird die Summe der angebotenen Pauschalpreise der Positionen 1 bis 7 einschließlich sämtlicher Nebenkosten, Abschläge und der jeweils anfallenden Umsatzsteuer zugrunde gelegt. Jede Position wird einmal und in voller Höhe berücksichtigt. Die optionalen Positionen 2 bis 7 werden ausschließlich zur Ermittlung des Wertungspreises vollständig einbezogen. Hierdurch entsteht keine Verpflichtung des Auftraggebers zu deren Abruf. Mit Zuschlagserteilung wird ausschließlich Position 1 fest beauftragt; die weiteren Positionen werden nach Maßgabe der Regelungen zur optionalen Beauftragung abgerufen. Die mit dem Angebot einzureichende Stunden- und Personalkalkulation dient der Erläuterung der Pauschalpreise. Die darin ausgewiesenen Stunden und Verrechnungssätze werden nicht zusätzlich in den Wertungspreis eingerechnet. Ermittlung des Wertungspreises – Los 2 Für die Preisbewertung wird der Gesamtwertungspreis der Positionen 1 bis 6 einschließlich sämtlicher Nebenkosten, Abschläge und der jeweils anfallenden Umsatzsteuer zugrunde gelegt. Der Gesamtwertungspreis ergibt sich aus den angebotenen Pauschalpreisen sowie den angebotenen Einsatz- und Stundensätzen, multipliziert mit den im Honorarformblatt vorgegebenen Wertungsmengen. Bei jahresbezogenen Preisen erfolgt die Berechnung anhand der für das jeweilige Kalenderjahr festgelegten Mengen. Die einzelnen Positionssummen werden zum Gesamtwertungspreis addiert. Die optionalen Leistungen der Leistungsstufe 2 werden mit den vorgegebenen Wertungsmengen vollständig berücksichtigt. Hierdurch entsteht keine Verpflichtung zum entsprechenden Abruf. Mit Zuschlagserteilung wird ausschließlich Position 1 fest beauftragt. Der Abruf und die Vergütung der weiteren Leistungen richten sich nach den Regelungen zur stufenweisen Beauftragung. Die Konkretisierung des Leistungsbedarfs im Rahmen der Position 1 dient der späteren Einsatz- und Abrufplanung und verändert die der Angebotswertung zugrunde gelegten Mengen nicht. Die ergänzende Angebotskalkulation dient der Erläuterung der angebotenen Preise. Darin ausgewiesene Kostenbestandteile werden nicht zusätzlich in den Wertungspreis eingerechnet. Die Höchstpunktzahl von 12 Punkten erhält das Angebot mit dem niedrigsten Honorar. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Honorars. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Bewertung der dazwischenliegenden Angebote erfolgt über eine lineare Interpolation auf zwei Nachkommastellen. Die angebotenen Honorarsätze für die Besonderen und Zusätzlichen Leistungen fließen nicht in die Wirtschaftlichkeitsbewertung mit ein.
40 %

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Anforderungen

Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern bzw. Bietern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

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