Fachplanung für technische Ausrüstung beim An- und Umbau des Bürgerzentrums Steinbergkirche

Status
Offen
Angebotsfrist
16.11.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Schleswig-Holstein, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
16.10.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen (71240000)
  • Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)
  • Planungsleistungen im Bauwesen (71320000)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
716470-2026
Verfahrensnummer
38ada53e-7cf4-48c3-bcc0-9bb41b1d1bda

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die BIG Städtebau GmbH vergibt Fachplanungsleistungen für die technische Ausrüstung beim An- und Umbau des Bürgerzentrums in Steinbergkirche. Der Leistungsumfang umfasst die Leistungsphasen 1 bis 9 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure; der Vertrag wird stufenweise abgeschlossen. Angebote sind bis zum 16. November 2026 einzureichen.

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Leistungsbeschreibung

Die Fachplanungsleistungen für Technische Ausrüstung für den An- und Umbau des Bürgerzentrums Steinbergkirche sollen vergeben werden.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Steinbergkirche-Bürgerzentrum-Technische Ausrüstung

    Gegenstand der hier ausgeschriebenen Fachplanungsleistungen für Technische Ausrüstung gem. §52 Abs. 2 HOAI ist der An- und Umbau des Bürgerzentrums Steinbergkirche im Rahmen der Städtebauförderung. Zu erbringen sind Planungsleistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung §§53-56 HOAI in Verbindung mit Anlage 15. Zu erbringen sind die Leistungsphasen 1-9. Der Vertrag wird stufenweise abgeschlossen.

    Frist: 16.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Klarstellung: Mit der zuvor stehenden Angabe " Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen " ist Folgendes gemeint: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV). Klarstellung: Mit der zuvor stehenden Angabe " Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen " ist Folgendes gemeint: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Steinbergkirche-Bürgerzentrum-Technische Ausrüstung

Das Kriterium wird auf Grundlage eines einzureichenden Planungskonzepts bewertet. Erwartet wird eine Beschreibung der geplanten Umsetzung des Planungsauftrages insbesondere im Hinblick auf Koordination, Kommunikation, notwendige Abstimmungen, Zeitplanung, Kosten, Berücksichtigung notwendiger Richtlinien und sonstiger Belange, sowie eine kurze inhaltliche Auseinandersetzung mit dem geforderten Leistungsumfang
24 %
Gefordert werden berufliche Qualifikation und Erfahrung der Person, die für das Erbringen der Leistung als Projektleitung vorgesehen ist. Maßgeblich für die Bewertung ist das Vorliegen einer ausreichenden beruflichen Qualifikation der Projektleitung und die Berufserfahrung der Projektleitung nach Erlangen eines einschlägigen Universitäts- bzw. Hochschul- oder Fachschulabschluss in Jahren. Die berufliche Qualifikation ist ausreichend, wenn eine Eintragung in die Liste der entsprechenden Architekten- und Ingenieurkammer bzw. Berufs- oder Handelsregister des Heimatstaates vorliegt. (Anforderung für das Erlangen von Wertungspunkten = Projektleitung mit Qualifikationen für ver-gleichbare Planungsleistungen und mindestens 5 Jahren Berufserfahrung)
24 %
Bewertet wird das Honorarangebot gemäß den geforderten Leistungsphasen inklusive besonderer Leistungen und Nebenkosten. Berücksichtigt wird die nach dem Preisblatt zu wertende Honorarsumme. Die Berechnung der Honorarpunktzahl erfolgt in Relation zum günstigsten Angebot. Die niedrigste Honorarsumme erhält 52 Punkte.0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem Zweifachen des niedrigsten Gesamtangebotshonorars (brutto). Alle Angebote mit darüber liegenden Gesamtpreisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Gesamtangebotshonorare (brutto) erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma und einer kaufmännischen Rundung über die in den Verfahrensbedingungen benannte Formel.
52 %

Vergabeunterlagen

25 Dateien laut Portal · Stand 16.10.2026
_Eigenerkl-Bieter_oV.docxSonstiges56 KB
_F1_Verpflichtungserkl-Eignungsleihgeber_oV.docxFormular51 KB
_F2_Eigenerkl-Interessenkonflikt-Eignung_oV.docxSonstiges53 KB
_F3_Referenzdarstellung_oV.docxSonstiges43 KB
_F4_Eigenerkl-Ausschlussgründe_oV.docxSonstiges49 KB
_F5_Erkl-Bietergemeinschaft_oV.docxSonstiges31 KB
Angebotsschreiben_oV_SH.docxAnschreiben30 KB
Anhang 1_Luftbild mit Sanierungsgebieten.pdfSonstiges1,1 MB
Anhang 2_Auszug Liegenschaftskataster.pdfSonstiges228 KB
Anhang 3_Ergebnisdokumentation Beteiligungsworkshop 06-02-2025.pdfSonstiges630 KB
Anhang 4_Ansichten Gintofter Str 1a, EG und DG Auszug Baugenehmigung.pdfSonstiges2 MB
Anhang 5_Ansichten Gintofter Str 1b, Auszug aus Baugenehmigung.pdfSonstiges2 MB
Anhang 6_EG Gintofter Str 1b, Auszug aus Baugenehmigung.pdfSonstiges2,4 MB
Anhang 7_DG Gintofter Str 1b, Auszug aus Baugenehmigung.pdfSonstiges7,8 MB
Anhang 8_Aufschlag Nutzungskonzept.pdfSonstiges94 KB
Anhang 9_Terminschiene-Stand 10-09-2026.pdfSonstiges120 KB
Anlage 10_Eigenerklaerung_RUS-Sanktionen.pdfFormular297 KB
Infoblatt_Russland-Sanktionen.pdfSonstiges261 KB
2026-10-06_fschnepel_Mustervertrag.pdfVertragsbedingungen474 KB
2026-10-07 Wertungsmatrix.pdfSonstiges398 KB
2026-10-07_fschnepel_Leistungsbeschreibung.pdfLVLeistungsverzeichnis574 KB
2026-10-15_Aufforderung_Angebotsabgabe_oV.pdfAnschreiben140 KB
2026-10-15_fschnepel_Anschreiben_techn.Hinweise.pdfAnschreiben208 KB
2026-10-15_Preisblatt.XLSXSonstiges16 KB
2026-10-15_Verfahrensbedingungen_oV.pdfSonstiges360 KB

Anforderungen

Klarstellung: Mit der zuvor stehenden Angabe " Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen " ist Folgendes gemeint: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV). Klarstellung: Mit der zuvor stehenden Angabe " Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen " ist Folgendes gemeint: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 16.10.2026BekanntmachungBekanntmachung CXP4Y93MW3L

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