Fachplanung für technische Ausrüstung beim An- und Umbau des Bürgerzentrums Steinbergkirche
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 16.11.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- BIG Städtebau GmbH
- Erfüllungsregion
- Schleswig-Holstein, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 16.10.2026
- CPV-Codes
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- Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen (71240000)
- Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)
- Planungsleistungen im Bauwesen (71320000)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 716470-2026
- Verfahrensnummer
- 38ada53e-7cf4-48c3-bcc0-9bb41b1d1bda
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die BIG Städtebau GmbH vergibt Fachplanungsleistungen für die technische Ausrüstung beim An- und Umbau des Bürgerzentrums in Steinbergkirche. Der Leistungsumfang umfasst die Leistungsphasen 1 bis 9 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure; der Vertrag wird stufenweise abgeschlossen. Angebote sind bis zum 16. November 2026 einzureichen.
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Leistungsbeschreibung
Die Fachplanungsleistungen für Technische Ausrüstung für den An- und Umbau des Bürgerzentrums Steinbergkirche sollen vergeben werden.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Steinbergkirche-Bürgerzentrum-Technische Ausrüstung
Gegenstand der hier ausgeschriebenen Fachplanungsleistungen für Technische Ausrüstung gem. §52 Abs. 2 HOAI ist der An- und Umbau des Bürgerzentrums Steinbergkirche im Rahmen der Städtebauförderung. Zu erbringen sind Planungsleistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung §§53-56 HOAI in Verbindung mit Anlage 15. Zu erbringen sind die Leistungsphasen 1-9. Der Vertrag wird stufenweise abgeschlossen.
Frist: 16.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Klarstellung: Mit der zuvor stehenden Angabe " Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen " ist Folgendes gemeint: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV). Klarstellung: Mit der zuvor stehenden Angabe " Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen " ist Folgendes gemeint: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Steinbergkirche-Bürgerzentrum-Technische Ausrüstung
- Das Kriterium wird auf Grundlage eines einzureichenden Planungskonzepts bewertet. Erwartet wird eine Beschreibung der geplanten Umsetzung des Planungsauftrages insbesondere im Hinblick auf Koordination, Kommunikation, notwendige Abstimmungen, Zeitplanung, Kosten, Berücksichtigung notwendiger Richtlinien und sonstiger Belange, sowie eine kurze inhaltliche Auseinandersetzung mit dem geforderten Leistungsumfang
- 24 %
- Gefordert werden berufliche Qualifikation und Erfahrung der Person, die für das Erbringen der Leistung als Projektleitung vorgesehen ist. Maßgeblich für die Bewertung ist das Vorliegen einer ausreichenden beruflichen Qualifikation der Projektleitung und die Berufserfahrung der Projektleitung nach Erlangen eines einschlägigen Universitäts- bzw. Hochschul- oder Fachschulabschluss in Jahren. Die berufliche Qualifikation ist ausreichend, wenn eine Eintragung in die Liste der entsprechenden Architekten- und Ingenieurkammer bzw. Berufs- oder Handelsregister des Heimatstaates vorliegt. (Anforderung für das Erlangen von Wertungspunkten = Projektleitung mit Qualifikationen für ver-gleichbare Planungsleistungen und mindestens 5 Jahren Berufserfahrung)
- 24 %
- Bewertet wird das Honorarangebot gemäß den geforderten Leistungsphasen inklusive besonderer Leistungen und Nebenkosten. Berücksichtigt wird die nach dem Preisblatt zu wertende Honorarsumme. Die Berechnung der Honorarpunktzahl erfolgt in Relation zum günstigsten Angebot. Die niedrigste Honorarsumme erhält 52 Punkte.0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem Zweifachen des niedrigsten Gesamtangebotshonorars (brutto). Alle Angebote mit darüber liegenden Gesamtpreisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Gesamtangebotshonorare (brutto) erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma und einer kaufmännischen Rundung über die in den Verfahrensbedingungen benannte Formel.
- 52 %
Vergabeunterlagen
25 Dateien laut Portal · Stand 16.10.2026| Sonstiges | 56 KB | |
| Formular | 51 KB | |
| Sonstiges | 53 KB | |
| Sonstiges | 43 KB | |
| Sonstiges | 49 KB | |
| Sonstiges | 31 KB | |
| Anschreiben | 30 KB | |
| Sonstiges | 1,1 MB | |
| Sonstiges | 228 KB | |
| Sonstiges | 630 KB | |
| Sonstiges | 2 MB | |
| Sonstiges | 2 MB | |
| Sonstiges | 2,4 MB | |
| Sonstiges | 7,8 MB | |
| Sonstiges | 94 KB | |
| Sonstiges | 120 KB | |
| Formular | 297 KB | |
| Sonstiges | 261 KB | |
| Vertragsbedingungen | 474 KB | |
| Sonstiges | 398 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 574 KB | |
| Anschreiben | 140 KB | |
| Anschreiben | 208 KB | |
| Sonstiges | 16 KB | |
| Sonstiges | 360 KB |
Anforderungen
Klarstellung: Mit der zuvor stehenden Angabe " Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen " ist Folgendes gemeint: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV). Klarstellung: Mit der zuvor stehenden Angabe " Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen " ist Folgendes gemeint: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 16.10.2026BekanntmachungBekanntmachung CXP4Y93MW3L
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