Architektenleistungen für den Neubau eines kommunalen Wohngebäudes in Kumhausen
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 23.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Gemeinde Kumhausen
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 22.10.2026
- CPV-Codes
- Dienstleistungen von Architekturbüros (71200000)
- Bekanntmachung
- staatsanzeiger-eservices.de
- Bekanntmachungsnummer
- 731650-2026
- Verfahrensnummer
- 64291f69-0593-45b5-a585-b174d15367f7
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Gemeinde Kumhausen beauftragt die Planung eines weiteren kommunalen Wohngebäudes im geförderten Wohnungsbau an der Schulstraße 30 in Kumhausen. Gesucht werden Objektplanungsleistungen für Gebäude und Innenräume in den Leistungsphasen 1 bis 9 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI); das Grundstück ist etwa 1.533 m² groß. Die Teilnahmefrist endet am 23. November 2026.
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Leistungsbeschreibung
Der Auftrag umfasst die Objektplanungsleistungen des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume nach § 33 ff HOAI in Verbindung mit Anlage 10 HOAI, Leistungsphasen 1-9 für den Neubau des kommunalen Wohnungsbaus in Kumhausen.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Neubau kommunaler Wohnungsbau in Kumhausen - Architekt
Die Gemeinde Kumhausen beabsichtigt die Errichtung eines weiteren kommunalen Wohngebäudes im geförderten Wohnungsbau auf dem Grundstück Schulstraße 30, Flur-Nr. 367/23, Gemarkung Niederkam. Das Grundstück mit einer Fläche von ca. 1.533 m² befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Westlich der Schule“ und ist bereits vollständig erschlossen (Parzelle 4). Im unmittelbaren Umfeld wird derzeit auf einem weiteren kommunalen Grundstück bereits ein vergleichbares Wohnbauprojekt umgesetzt. Aus dem Bebauungsplan ergeben sich Vorgaben zum Schallschutz, welche zu berücksichtigen sind. Vorgesehen ist die Errichtung eines dreigeschossigen, L-förmigen Mehrfamilienhauses mit Schenkellängen von ca. 33 m bzw. 28 m sowie einer Gebäudebreite von ca. 12 bis 13 m. Die maximal zulässige Bruttogeschossfläche beträgt gemäß Bebauungsplan ca. 1.800 m². Das Gebäude soll in Massivbauweise, einfacher Standard, errichtet werden. Geplant sind insgesamt ca. 16 bis 18 barrierefreie Wohneinheiten unterschiedlicher Größe unter Berücksichtigung der Vorgaben der bayerischen Wohnraumförderungsbestimmungen. Die Wohnungsstruktur ist wie folgt vorgesehen: • ca. 3 bis 4 Vier-Zimmer-Wohnungen mit bis zu 90 m² Wohnfläche, • ca. 5 bis 6 Drei-Zimmer-Wohnungen mit bis zu 75 m² Wohnfläche, • ca. 5 bis 6 Drei-Zimmer-Wohnungen mit bis zu 65 m² Wohnfläche, • ca. 3 Zwei-Zimmer-Wohnungen mit bis zu 50 m² Wohnfläche. Die Wohnungen erhalten jeweils einen Balkon oder eine Terrasse (mit bis zu 6m²) sowie einen zugehörigen Abstellraum (mit bis zu 6m²). Eine Zwei-Zimmer-Wohnung im Erdgeschoss mit bis zu 65 m² soll im Wesentlichen (Bewegungsflächen, Türbreiten, usw. nicht jedoch Türgriffhöhe, usw.) rollstuhlgerecht ausgeführt werden. Zusätzlich zu den Wohnflächen sind die erforderlichen Technikräume (z. B. Heizung, ELT, usw.), Lager- und Nebenflächen, ein Fahrradraum sowie ein Müllraum vorzusehen. Die Beheizung des Gebäudes soll mittels Wärmepumpentechnik erfolgen. Die Wärmeversorgungsanlagen werden auf dem extensiv begrünten Flach-dach angeordnet. Eine im Bebauungsplan grundsätzlich mögliche Dachgartenausbildung wird nicht umgesetzt, da die Aufenthaltsthematik aufgrund der Gebäudehöhe große Auswirkungen auf die Flucht- und Rettungswegsituation mit sich bringt. Die energetische Ausführung soll sich an den Anforderungen eines Effi-zienzgebäudes 40 orientieren. Die erforderlichen Stellplätze werden nicht auf dem Baugrundstück nachgewiesen. Die Stellplatzversorgung erfolgt über die bereits errichtete Quartiersgarage auf dem benachbarten Grundstück Flur-Nr. 367/22 mit gesamt 84 Stellplätzen. Für den geplanten kommunalen Wohnungsbau ohne Stpl. wird von überschlägigen Baukosten (KG 300-400) auf Grundlage der v. g. Standards gemäß aktuellen Baupreisen kommunaler Wohnungsbau auf dem Nachbargrundstück und BKI von gesamt ca. 3,042 Mio. € zzgl. Baupreissteigerungen ausgegangen (und ca. 3,7 Mio. € brutto gesamt für KG 300-700). Für das Vorhaben soll eine Förderung im Rahmen des kommunalen Wohnungsbauförderungsprogramms des Freistaats Bayern beantragt werden. Gegenstand der Vergabe sind die Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI einschließlich der für die Realisierung des Projekts erforderlichen Planungs- und Überwachungsleistungen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Derzeit ist folgender Projektablauf vorgesehen: • Planungsbeginn einschließlich Fachplanungen ab Februar/März 2027, • Abstimmung des Förderverfahrens parallel zum Planungsprozess, • Einreichung des Förderantrags bis spätestens 30.09.2027, • Baueingabe im Oktober 2027, • Baubeginn im März 2028, • Bezugsfertigkeit im II. Quartal 2029.
Anforderungen an deinen Betrieb
Durch Beiblatt A in Bezug auf § 123 und 124 GWB zu bestätigen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise innerhalb einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Ein Anspruch der Bewerber, dass der Auftraggeber von der Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht, besteht nicht. Unklare, widersprüchliche oder fehlende Angaben des Bewerbers in den Bewerbungsunterlagen gehen zulasten des Bewerbers.
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LOT-0000 · Neubau kommunaler Wohnungsbau in Kumhausen - Architekt
- Gemäß Einladung zum Verhandlungsgespräch TOP 1-4
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Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
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Änderungen und Bieterfragen
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