Anfertigung und Lieferung von Pflanzen- und Blumenschmuck für protokollarische Anlässe
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 31.03.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Deutscher Bundestag - Vergabereferat
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 18.02.2026
- CPV-Codes
- Blumenarrangements (03121210)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 116210-2026
- Verfahrensnummer
- 761aaa51-fe2d-47cb-bda1-de382eca71e0
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Deutsche Bundestag beschafft die Anfertigung und Lieferung von Pflanzen- und Blumenschmuck für protokollarische Anlässe in Berlin. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem wöchentliche Blumen- und Gestecklieferungen zum Reichstagsgebäude und zum Jakob-Kaiser-Haus sowie Weihnachtsdekorationen für alle Liegenschaften. Vorgesehen sind außerdem Blumensträuße, Gestecke, Kränze, Tischschmuck, Bodenvasen und Trauerfloristik einschließlich der erforderlichen floristischen Arbeiten; die Angebotsfrist endet am 31. März 2026 um 10:00 Uhr koordinierter Weltzeit.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Anfertigung und Lieferung von Pflanzen- und Blumenschmuck für protokollarische Zwecke des Deutschen Bundestages
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Blumenschmuck (Protokoll)
Anfertigung und Lieferung von Pflanzen- und Blumenschmuck für protokollarische Anlässe des Deutschen Bundestages, wöchentliche Gesteck- und Blumenlieferungen ins Reichstagsge-bäude sowie ins Jakob-Kaiser-Haus und Weihnachtsdekorationen in alle Liegenschaften. Aus-zuführender Pflanzen- und Blumenschmuck sind im Wesentlichen: Blumensträuße, Gestecke, Kränze, Tischschmuck, Bodenvasen und Trauerfloristik. Zudem schließt die Leistungsanfor-derung alle Arbeiten der Floristik mit ein.
Frist: 31.03.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Sollte ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegen, so sind die Einzelheiten und die gegebenenfalls ergriffenen Maßnahmen (zum Beispiel Selbstreinigung gemäß § 125 GWB, Insolvenzplan) in einer Eigenerklärung darzulegen. Die Vergabestelle kann Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV von den Bietern nachfordern. Lediglich fehlende, mit dem Angebot vorzulegende Fotos werden nicht nachgefordert.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Blumenschmuck (Protokoll)
- Entsprechung mit dem Leistungsgenstand − protokollarische Anlässe des Bundestages (z. B. Pflanzen- und Blumenauswahl, Stilistik, Verbindung Gefäß - Blumenschmuck
- 8.3 %
- Ausgewogenes Verhältnis der Teilkomponenten; (z. B. Verhältnis Blütenmenge zu Beiwerk, Optisches Gleichgewicht, Dichte, Strukturen)
- 8.3 %
- Angemessene und harmonische Farb- und Form-gebung unter Berücksichtigung des Anlasses (z. B. Farbkombination, Farbharmonie, Größenverhältnisse, Anordnung und Gliederung)
- 8.4 %
- Preis
- 75 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Sollte ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegen, so sind die Einzelheiten und die gegebenenfalls ergriffenen Maßnahmen (zum Beispiel Selbstreinigung gemäß § 125 GWB, Insolvenzplan) in einer Eigenerklärung darzulegen. Die Vergabestelle kann Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV von den Bietern nachfordern. Lediglich fehlende, mit dem Angebot vorzulegende Fotos werden nicht nachgefordert.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 06.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 461284-2026
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.