Analysen von Trinkwasser- und Badebeckenwasserproben
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 27.11.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt Frankfurt am Main, Gesundheitsamt
- Erfüllungsregion
- Hessen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 20.10.2025
- CPV-Codes
- Labordienste (71900000)
- Bekanntmachung
- vergabe.stadt-frankfurt.de
- Bekanntmachungsnummer
- 689783-2025
- Verfahrensnummer
- 30983948-8634-4d3c-b587-e28f9c328e83
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadt Frankfurt am Main, Gesundheitsamt, beauftragt die Probenahme und Untersuchung von Trinkwasser nach der Trinkwasserverordnung sowie von Badebeckenwasser nach DIN 19643-1. Bei positiven Legionellenproben können zusätzlich serologische Typisierungen erforderlich sein; die Probenahme erfolgt durch den Auftraggeber und den Auftragnehmer, die Untersuchungen durch den Auftragnehmer. Der Leistungsort ist Frankfurt am Main, die Angebotsfrist endet am 27. November 2025 um 11:00 Uhr.
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Leistungsbeschreibung
Durchführung und Untersuchung von Trinkwasserproben nach Maßgabe der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) einschließlich ggf. erforderlicher serologischer Typisierungen der Legionellen in positiven Proben, sowie von Badebeckenwasserproben nach DIN 19643-1 (Badewasser). Probennahme durch Auftraggeber und Auftragnehmer, Untersuchung von Proben durch Auftragnehmer
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Trink- und Badebeckenwasseranalysen
Durchführung und Untersuchung von Trinkwasserproben nach Maßgabe der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) einschließlich ggf. erforderlicher serologischer Typisierungen der Legionellen in positiven Proben, sowie von Badebeckenwasserproben nach DIN 19643-1 (Badewasser). Probennahme durch Auftraggeber und Auftragnehmer, Untersuchung von Proben durch Auftragnehmer
Frist: 27.11.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren - gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder - gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder - gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Trink- und Badebeckenwasseranalysen
- Die Wertung erfolgt in einem Punktesystem von 0 bis 30 Punkten. Eine Probenahme und Analyse bis zur Befundfreigabe innerhalb von 3 Wochen nach Beauftragung erhält die volle Punktzahl. Eine Probenahme und Analyse bis zur Befundfreigabe mit einem Zeitbedarf von 12 Wochen nach Beauftragung erhält 10 Punkte. Die Punkte für Probenahmen und Analysen bis zur Befundfreigabe mit einem Zeitbedarf von mehr als 3 und bis höchstens 12 Wochen werden mit folgender Formel linear interpoliert.
- 15 %
- Die Wertung erfolgt in einem Punktesystem von 0 bis 30 Punkten. Eine Abholung und Analyse innerhalb von 24 Stunden nach Beauftragung erhält die volle Punktzahl. Eine Abholung und Analyse mit einem Zeitbedarf von 72 Stunden nach Beauftragung erhält 10 Punkte. Die Punkte für eine Abholung und Analyse mit einem Zeitbedarf von mehr als 24 Stunden bis höchstens 72 Stunden werden mit folgender Formel linear interpoliert. Eine Abholung und Analyse mit einem Zeitbedarf von mehr als 72 Stunden nach Beauftragung führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
- 15 %
- Beschreibung der Reklamationsmöglichkeiten, die Sicherstellung einer schnellen Reklamationsbearbeitung sowie einer zuverlässigen und gut geregelten Kommunikation.
- 15 %
- Es wird von einer Fahrt Frankfurt Breite Gasse 28 zum Labor ausgegangen. Bitte geben Sie den eingesetzten Fahrzeugtyp und die entsprechenden Co2-Emissionen an und belegen Sie diese.
- 5 %
- Der niedrigste angebotene Preis aller wertbaren Angebote erhält die volle Punktzahl. Die übrigen Angebote werden dazu ins Verhältnis gesetzt (Formel: niedrigster Angebotspreis / Ange-botspreis x 100).
- 50 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren - gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder - gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder - gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 05.03.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 152680-2026
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