Ambulante Behandlung von Krampfadern mit Laser- oder Radiofrequenztherapie
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 30.11.2027, 23:59 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Rheinland-Pfalz, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 17.11.2025
- CPV-Codes
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- Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens (85000000)
- Ambulante Behandlungen (85112200)
- Dienstleistungen von Arztpraxen und zugehörige Dienstleistungen (85120000)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 679901-2026
- Verfahrensnummer
- aff1ceb8-e801-4689-b9d5-d40e202d73cd
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland schließt einen Vertrag zur ambulanten Behandlung von Krampfadern an den Beinen mit endoluminaler Lasertherapie oder Radiofrequenzablation, einschließlich Diagnostik und Nachsorge. Geeignete Leistungserbringer können den Vertrag zu einheitlichen, nicht verhandelbaren Bedingungen eingehen; eine Auswahlentscheidung findet nicht statt. Die Versorgung richtet sich an Versicherte der AOK in Rheinland-Pfalz und im Saarland, und ein Beitritt ist bis zum 31. Dezember 2027 möglich.
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Leistungsbeschreibung
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Vertrag zur Besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V im Bereich der ambulanten Behandlung von Varizen der unteren Extremitäten mittels endoluminaler Lasertherapie oder Radiofrequenzablation. Ziel des Vertrages ist die Verbesserung der Versorgungsqualität und der wohnortnahen Behandlung von Versicherten der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland mit symptomatischer Varikose durch moderne, minimalinvasive Verfahren. Allen geeigneten Leistungserbringern steht der Beitritt zu identischen, nicht verhandelbaren Vertragsbedingungen offen. Eine Auswahlentscheidung findet nicht statt. Der Beitritt kann bis zum 31.12.2027 erfolgen.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Open-House-Verfahren - Ambulante Venentherapie
Gegenstand dieses Vertrages zur Besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V ist die ambulante Behandlung von Varikosen der unteren Extremitäten durch moderne endoluminale Verfahren - Lasertherapie oder Radiofrequenzablation - einschließlich Diagnostik, Eingriff und Nachsorge. Ziel ist die Verbesserung der Behandlungsqualität, die wohnortnahe Versorgung und die Vermeidung nicht notwendiger stationärer Eingriffe bei Versicherten der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland. Die Versorgung umfasst insbesondere: - individuelle Anamnese und sonografische Diagnostik (farbkodierte Duplexsonografie, ggf. ergänzende funktionelle Verfahren), - Die Indikationsstellung erfolgt nach den Kriterien der jeweils gültigen Leitlinie "Diagnostik und Therapie der Varikose" der Deutschen Gesellschaft für Phlebologie (CEAP-Klassifikation ? C3 S). - Durchführung der endoluminalen Therapie mittels Laser- oder Radiofrequenzverfahren unter Einhaltung der medizinischen und hygienischen Standards, - Behandlung eventueller Komplikationen, soweit ambulant möglich, - standardisierte Nachsorge und Verlaufskontrolle, - Dokumentation der Ergebnisse und qualitätssichernde Maßnahmen. Die Vergütung erfolgt pauschaliert außerhalb der vertragsärztlichen Gesamtvergütung (§ 140a Abs. 2 SGB V) und direkt zwischen Leistungserbringer und AOK Rheinland-Pfalz/Saarland. Die Abrechnung wird auf Grundlage des § 295 Abs. 1b SGB V im Wege der elektronischen Datenübertragung durchgeführt. Mit diesem Vertrag verfolgt die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland die Ziele einer qualitativ hochwertigen, evidenzbasierten und wirtschaftlichen Versorgung. Die konkreten Vergütungssätze sind in der Anlage 2 (Leistungs- und Vergütungsverzeichnis) zum Vertrag nach § 140a SGB V festgelegt. Der Eignungsnachweis erfolgt im Open-House-Verfahren durch eine standardisierte Teilnahmeerklärung mit Anlage "Nachweisführung", die dem Vertrag ebenfalls beiliegt.
Frist: 30.11.2027, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Keine.
Vergabeunterlagen
9 Dateien laut Portal · Stand 08.09.2026| Vertragsbedingungen | 154 KB | |
| Formular | 188 KB | |
| Sonstiges | 126 KB | |
| Sonstiges | 89 KB | |
| Sonstiges | 94 KB | |
| Sonstiges | 85 KB | |
| Formular | 37 KB | |
| Formular | 33 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 78 KB |
Anforderungen
Keine.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 02.10.2026Berichtigung 1I. Feld Nr. 2 "Verfahren", dort Ziffer 2.1 Bisheriger Wortlaut: "Der Beitritt kann bis zum 31.12.2027 erfolgen; der Vertrag tritt zum 01.01.2026 in Kraft." Neuer Wortlaut: "Der Beitritt kann bis zum 31.12.2027 erfolgen." (Der Rest vom Satz wird gestrichen) II. Ziffer 5.1.9 "Eignungskriterien": Bisheriger Wortlaut: "Beschreibung: Zur Teilnahme berechtigt sind Leistungserbringer mit einer vertragsärztlichen Zulassung nach § 95 SGB V oder mit einem Versorgungsvertrag nach § 108 i. V. m. § 109 SGB V in Rheinland-Pfalz oder im Saarland." Neuer Wortlaut: "Beschreibung: Zur Teilnahme berechtigt sind Leistungserbringer mit einer vertragsärztlichen Zulassung nach § 95 SGB V in Rheinland-Pfalz oder im Saarland." (Der Rest vom Satz wird gestrichen) III. Ziffer 5.1.9 "Eignungskriterien": Bisheriger Wortlaut: "Kooperationsvereinbarungen mit Haus- und Fachärzten sowie mit ambulanten oder stationären Nachsorgeeinrichtungen sind nachzuweisen." Neuer Wortlaut: Dieser Satz wird ersatzlos gestrichen. IV. "Bedingungen für die Teilnahme"/"Zusätzliche Informationen" Folgender Absatz wird zu dem bereits veröffentlichten Text hinzugefügt: Aufgrund der Änderung der Teilnahmebedingungen wird die Anlage "Nachweisführung", Version 1.0 vom 17.11.2025, vollständig durch die Anlage "Nachweisführung", Version 2.0 vom 01.10.2026, ersetzt. Ab dem 01.10.2026 ist ausschließlich die Version 2.0 maßgeblich. Bereits eingereichte Teilnahmeunterlagen bleiben gültig, soweit sie von der Änderung nicht betroffen sind. Aufgrund der geänderten Teilnahmebedingungen werden außerdem die FAQ "Fragen zum Open-House-Verfahren "Ambulante Venentherapie" - Kennung AOK25036-991" in der letzten Version vom 11.02.2026 durch die Version vom 01.10.2026 ersetzt. Ab dem 01.10.2026 ist ausschließlich die neue Fassung maßgeblich.
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