Abholung, Beförderung und Zustellung des IHKmagazins im In- und Ausland
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 15.12.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Industrie- und Handelskammer Aachen
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 28.11.2025
- CPV-Codes
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- Postbeförderung auf der Straße (60160000)
- Postbeförderung per Bahn (60220000)
- Luftpostbeförderung im Linienverkehr (60411000)
- Luftpostbeförderung im Gelegenheitsverkehr (60421000)
- Postbeförderung zu Wasser (60620000)
- Postdienste (64110000)
- Postdienste im Zusammenhang mit Zeitungen und Zeitschriften (64111000)
- Postzustellung (64121100)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 790444-2025
- Verfahrensnummer
- e82bce6d-d13a-472e-bc0d-55304a79a0f2
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Industrie- und Handelskammer Aachen (IHK) sucht im Rahmen einer zweijährigen Rahmenvereinbarung einen Dienstleister für die Abholung, Beförderung und Zustellung ihres Presseerzeugnisses „IHKmagazin“. Die Abholung erfolgt in Monschau; die Zustellung erfolgt überwiegend deutschlandweit sowie international. Die Angebotsfrist endet am 15. Dezember 2025 um 11:00 Uhr (UTC).
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Leistungsbeschreibung
Versanddienstleistungen für das IHKmagazin
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Versanddienstleistungen für das IHKmagazin
Gegenstand dieser Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über die Abholung, Beförderung und Zustellung des Presseerzeugnisses "IHKmagazin" (nachfolgend "Presseerzeugnis/se" genannt) national sowie international. Abholort für die Presseerzeugnisse ist die folgende Adresse: Hans-Georg-Weiss-Straße 7, 52156 Monschau. Die Beförderung und Zustellung der Presseerzeugnisse erfolgt überwiegend im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (dort schwerpunktmäßig zu Empfängern in den PLZ-Bereichen 4xxxx und 5xxxx). Die Beförderung und Zustellung an außerhalb der Bundesrepublik Deutschland entfallende Empfänger liegt bei unter 1 % des gesamten Sendungsaufkommens. Im Weiteren wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen. Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen beträgt 727.200 Presseerzeugnisse. Die nach dieser Rahmenvereinbarung vorgesehene Höchstabnahmegrenze an Presseerzeugnissen beträgt 840.000 (Angaben jeweils bezogen auf die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung). Es besteht keine Mindestabnahmeverpflichtung der IHK Aachen. Die Rahmenvereinbarung wird mit einem Unternehmen abgeschlossen. Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Leistungsbeginn für die vertraglich vorgesehenen Leistungen ist der 01. Januar 2026. Der Auftragnehmer ist im Rahmen der Durchführung der Rahmenvereinbarung verpflichtet, die fristgerechte Abholung der Presseerzeugnisse gemäß Anlage 03: Produktionsplan 2026 bei der WEISS-Druck GmbH & Co. KG (Adresse: Hans-Georg-Weiss-Straße 7, 52156 Monschau) sicherzustellen. Die Rahmenvereinbarung hat eine Grundlaufzeit von zwei Jahren. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht 3 Monate vor Ablauf der Vertragszeit von der IHK Aachen gekündigt wird. Die Höchstlaufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 4 Jahre. Mit dem Ablauf der Höchstlaufzeit endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, wenn die vorgesehenen Höchstabnahmegrenzen vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit erreicht werden. Die IHK Aachen ist nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne der Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben.
Frist: 15.12.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Nachforderungen bleiben, soweit gesetzlich zulässig, vorbehalten. Die Auftraggeberin sieht in Ausübung des ihr insoweit zustehenden Ermessens bei den Angeboten von Nachforderungen ab, die bereits aus anderen Gründen keine Berücksichtigung finden können.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Versanddienstleistungen für das IHKmagazin
- 1. Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 08: Preisblatt zu verwenden. Einheitliche Kalkulationsgrundlage sind die im Preisblatt angegebenen Mengen. Es sind ausschließlich die dafür vorgesehenen Felder (orangefarben unterlegt) zu befüllen. Aufgrund der untergeordneten Mengen werden internationale Presseerzeugnisse separat vergütet. 2. Alle abgefragten Preise sind einheitlich wie abgefragt mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. Angebotsvergleichspreis ist der Brutto-Gesamtpreis. 3. Änderungen, Ergänzungen oder Kommentierungen des Vordrucks 08: Preisblatt sind unzulässig und führen regelmäßig zum Ausschluss vom Verfahren. 4. Für die Wertung des Angebotspreises ist ausschließlich der in dem Vordruck 08: Preisblatt angegebene Brutto-Gesamtpreis maßgeblich. Der Bieter mit dem niedrigsten Brutto-Gesamtpreis erhält die Höchstpunktzahl von 100 Punkten. Alle weiteren Angebote werden im Verhältnis zum niedrigsten Preis wie folgt bewertet: 100 Punkte multipliziert mit dem niedrigsten angebotenen Brutto-Gesamtpreis dividiert durch den Brutto-Gesamtpreis des jeweils betrachteten Bieters.
- 100 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
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Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 06.01.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 4643-2026
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