Abbrucharbeiten und Entrümpelung von zwei Gebäuden in Altenstadt an der Waldnaab
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Wert
- 189.382 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Gemeinde Altenstadt/WN
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 31.07.2026
- CPV-Codes
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- Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten (45110000)
- Abbrucharbeiten (45111100)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 531347-2026
- Verfahrensnummer
- 1c5a2d90-4399-4834-84e5-dbd8dc8f4e7a
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Gemeinde Altenstadt an der Waldnaab schreibt den Rückbau und die Entrümpelung eines ehemaligen Verwaltungsgebäudes sowie eines ehemaligen Wohnhauses aus. Das Projekt umfasst insgesamt ca. 1.250 m² Bruttogeschossfläche für das Verwaltungsgebäude sowie eine zusätzliche Fläche für das Wohnhaus. Der Auftrag wird im offenen Verfahren vergeben und ist mit einem geschätzten Wert von rund 189.382 EUR kalkuliert.
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Leistungsbeschreibung
Abbrucharbeiten
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Abbrucharbeiten - Bereich Connemara
Rückbau und Entrümpelung eines ehemaligen Verwaltungsgebäudes: Zweigeschossige Gebäude aus massivem Mauerwerk mit Dachgeschoss und Kellergeschoss sowie Krüppelwalmdach. BGF: Kellergeschoss: 308m² Erdgeschoss: 314m² Obergeschoss: 314m² Dachgeschoss: 314m² Gesamt: 1.250m² Dachneigung 45° Firsthöhe (im mittel) 12,25m Traufhöhe (im mittel) 6,61m Abbruch eines ehemaligen Wohnhauses: Eingeschossiges Gebäude aus massivem Mauerwerk mit Dachgeschoss und Krüppelwalmdach. BGF: Erdgeschoss: 76m² Dachgeschoss: 76m² Gesamt: 152m². Das Vorhaben wird zum Teil aus Mitteln der Europäischen Union finanziert. Das EU-Förderprogramm lautet: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) (2021 / 2027).
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Der Preis war das einzige Zuschlagskriterium. 1) Der Bieter hatte den Gesamtpreis (brutto) in dem Formblatt 213, dort unter Ziffer 2, anzugeben. Im Falle von Widersprüchen ging der angegebene Gesamtpreis (brutto) des Leistungsverzeichnisses vor. Der Bieter hatte zur Ermittlung des Preises das Leistungsverzeichnis vorzugsweise im GAEB-Format (.d83;.x83) ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Daneben konnte er das Leistungsverzeichnis im PDF-Format ausgefüllt mit dem Angebot einreichen. Hätte der Bieter das Leistungsverzeichnis weder im GAEB-Format noch im PDF-Format ausgefüllt mit dem Angebot eingereicht, hätte dies zwingend zum Ausschluss des Angebots geführt. Eine Nachforderung war insoweit nicht möglich. 2) Der Preis war aus der Wertungssumme des Angebotes zu ermitteln. Die Wertungssummen wurden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.
- 100 %
Vergabeunterlagen
Die Bekanntmachung nennt keinen Link zu den Vergabeunterlagen.
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0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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