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Abbruch und Einbau von Außenfenstern, Sonnenschutzeinrichtungen und Außentüren

Status
Offen
Angebotsfrist
11.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Sachsen-Anhalt, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
09.10.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Sonnenschutzarbeiten (45212190)
  • Einbau von Türen (45421131)
  • Einbau von Fenstern (45421132)
Bekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
697516-2026
Verfahrensnummer
9feaa78d-75ca-46de-bfcf-d60df2ace775

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Das Amt für Immobilien- und Baumanagement Magdeburg vergibt Arbeiten an Außenfenstern und Türen bei der Sanierung und dem Umbau des Kühnhauses der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Vorgesehen sind unter anderem der Abbruch von etwa 310 alten Holzfenstern und Türen, der Einbau von 320 Aluminiumfenstern und rund 20 Holzfenstern sowie etwa 130 Sonnenschutzeinrichtungen und vier Außentüranlagen. Die Arbeiten finden in Halle (Saale) statt; die Angebotsfrist endet am 11. November 2026.

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Leistungsbeschreibung

Außenfenster und Türen siehe Beschreibung Los 0001

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Außenfenster und Türen - GNUE Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Sanierung und Umbau "Kühnhaus" (SLB-2026-0399)

    Außenfenster und Türen: • Abbruch und Demontage von ca.310 Stk. alten Holzfenster und Türen in den Bestandsbauteilen • Feinaufmaß der Fensteröffnungen im Bestandsgebäude, sowie Werkplanung für alle neuen Fenster • Einbau von 320 Aluminiumfenstern in verschiedenen Maßen in allen Bauteilen • Einbau von ca. 20 Holzfenstern als Gaubenfenster im Bauteil B • Werkplanung und Einbau von ca. 130 Sonnenschutzeinrichtungen als Raffstore und Markisoletten • Einbau von 4 Außentüranlagen als Aluminium/Glas Ausführung

    Frist: 11.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 1 EU VOB/A i. V. m. § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 1 EU VOB/A i. V. m. § 129a des Strafgesetzbuchs (StGB) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 2 EU VOB/A i. V. m. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 3 EU VOB/A i. V. m. § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 4 EU VOB/A i. V. m. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 5 EU VOB/A i. V. m. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 6 EU VOB/A i. V. m. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 7 EU VOB/A i. V. m. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 9 EU VOB/A i. V. m. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 10 EU VOB/A i. V. m. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Das Formblatt 213 VHB und das Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm werden nicht nachgefordert. Fehlen diese Unterlagen, wird das Angebot ausgeschlossen!

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Außenfenster und Türen - GNUE Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Sanierung und Umbau "Kühnhaus" (SLB-2026-0399)

Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.
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Anforderungen

gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 1 EU VOB/A i. V. m. § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 1 EU VOB/A i. V. m. § 129a des Strafgesetzbuchs (StGB) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 2 EU VOB/A i. V. m. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 3 EU VOB/A i. V. m. § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 4 EU VOB/A i. V. m. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 5 EU VOB/A i. V. m. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 6 EU VOB/A i. V. m. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 7 EU VOB/A i. V. m. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 9 EU VOB/A i. V. m. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 10 EU VOB/A i. V. m. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Das Formblatt 213 VHB und das Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm werden nicht nachgefordert. Fehlen diese Unterlagen, wird das Angebot ausgeschlossen!

Änderungen und Bieterfragen

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