Fassadenbau, Fenster, Außentüren und Sonnenschutz für Forschungsbau InFonaL in Köthen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 20.04.2026, 13:30 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Sachsen-Anhalt, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 18.03.2026
- CPV-Codes
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- Sonnenschutzvorrichtungen (44115900)
- Fenster, Türen und zugehörige Artikel (44221000)
- Türen (44221200)
- Brandschutztüren (44221220)
- Fassadenarbeiten (45443000)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 187647-2026
- Verfahrensnummer
- 20127f74-6643-445f-bbfd-4d19331baa91
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Amt für Immobilien- und Baumanagement Magdeburg schreibt die Fassadenarbeiten für den Forschungsneubau 'InFonaL' an der Hochschule Anhalt in Köthen aus. Der Auftrag umfasst die Lieferung und Montage von Pfosten-Riegelfassaden, Fensterelementen, Außentüren sowie einem Sonnenschutzsystem mit Metallraffstores. Es handelt sich um ein einzelnes Gewerk im Rahmen des Forschungsbaus.
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Leistungsbeschreibung
KKE 3-002 Fassade Fenster, Außentüren und Sonnenschutz
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · GNUE HS Anhalt, Standort Köthen - Forschungsbau "Interdisziplinäres Forschungszentrum für eine nachhaltige Lebensmittelproduktion" (InFonaL) - KKE 3-002 Fassade Fenster, Außentüren und Sonnenschutz (OLB-2026-0050)
1 St – Baustelleinrichtung 1 St – Musterfassade 1 St – Bauschließanlage mit 20 Schließzylindern und 50 Schlüsseln Pfosten-Riegelfassade bestehend aus 215 St – Fassadenlemente als Öffnungsflügel 3 St – Fassadenelement als Festverglasung 131 St – Fassadenelement Paneel 5 St – Außentüren mit Blechfüllung 1 St – Aißentür mit Verglasung 192 St – Metallraffstore inkl. SMI-Motoren 370 m – Fensterbank außen 225 m – Fensterbank innen 700 m – Leibungsverkleidung um Fenster du Türen 1 St – Stahlaußentür einflüglig 1 St - Sektionaltor CPV-Code: 44221000-5; 45443000-4; 44221200-7; 44221220-3; 44115900-8 Ausführungsbeginn: 07.07.2026 Zwischentermine: Start Montage – 16.12.2026 Ende Montage – 19.04.2027 Restleistungen und Ausführungsende – 14.07.2027
Frist: 20.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 1 EU VOB/A i. V. m. § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 1 EU VOB/A i. V. m. § 129a des Strafgesetzbuchs (StGB) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 2 EU VOB/A i. V. m. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 3 EU VOB/A i. V. m. § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 4 EU VOB/A i. V. m. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 5 EU VOB/A i. V. m. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 6 EU VOB/A i. V. m. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 7 EU VOB/A i. V. m. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 9 EU VOB/A i. V. m. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 10 EU VOB/A i. V. m. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Das Formblatt 213 VHB und das Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm werden nicht nachgefordert. Fehlen diese Unterlagen, wird das Angebot ausgeschlossen!
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 1 EU VOB/A i. V. m. § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 1 EU VOB/A i. V. m. § 129a des Strafgesetzbuchs (StGB) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 2 EU VOB/A i. V. m. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 3 EU VOB/A i. V. m. § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 4 EU VOB/A i. V. m. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 5 EU VOB/A i. V. m. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 6 EU VOB/A i. V. m. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 7 EU VOB/A i. V. m. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 9 EU VOB/A i. V. m. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 10 EU VOB/A i. V. m. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Das Formblatt 213 VHB und das Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm werden nicht nachgefordert. Fehlen diese Unterlagen, wird das Angebot ausgeschlossen!
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 19.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 421312-2026
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