Abbruch des ehemaligen BayWa-Geländes in der Neumarkter Straße 3

Status
Vergeben
Angebotsfrist
09.04.2026, 14:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
586.640 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
03.03.2026
CPV-Codes
Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung (45111000)
Bekanntmachung
meinauftrag.rib.de
Bekanntmachungsnummer
145429-2026
Verfahrensnummer
c30a5f8a-8c3b-4d64-97ef-9125ca733e47

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf schreibt den Abbruch des ehemaligen BayWa-Geländes in der Neumarkter Straße 3 aus. Der Auftrag umfasst den vollständigen Rückbau inklusive der Fundamentierung sowie die Beseitigung der Flächenversiegelung. Die Ausführungsdauer für diese Bauleistung ist auf 168 Tage angesetzt.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Abbruch Neumarkter-Str-3 Abbruch ehemaliges BayWa-Gelände einschließlich Fundamentierung und Flächenversiegelung. Verwertung Beton- und Bauschutt RC-1 gemäß Ersatzbaustoffverordnung, ca. 3.200 to Verwertung Beton- und Bauschutt RC-2 gemäß Ersatzbaustoffverordnung, ca. 200 to Holz A IV entsorgen, ca. 500 to Gebäudehöhe bis zu 25 m über GOK

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Abbruch Neumarkter-Str-3586.640 EUR

    Abbruch Neumarkter-Str-3 Abbruch ehemaliges BayWa-Gelände einschließlich Fundamentierung und Flächenversiegelung. Verwertung Beton- und Bauschutt RC-1 gemäß Ersatzbaustoffverordnung, ca. 3.200 to Verwertung Beton- und Bauschutt RC-2 gemäß Ersatzbaustoffverordnung, ca. 200 to Holz A IV entsorgen, ca. 500 to Gebäudehöhe bis zu 25 m über GOK

    Frist: 09.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gem. § 16a EU VOB/A nachgefordert.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Abbruch Neumarkter-Str-3

Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.
100 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gem. § 16a EU VOB/A nachgefordert.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 11.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 399881-2026

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.