Winterdienst auf öffentlichen Flächen in Markkleeberg-Ost, Wachau und Auenhain
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 15.07.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt Markkleeberg
- Erfüllungsregion
- Sachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 10.06.2026
- CPV-Codes
- Schneeräumung (90620000)
- Bekanntmachung
- evergabe.de
- Bekanntmachungsnummer
- 396211-2026
- Verfahrensnummer
- 5401118b-dcb8-4117-a0d4-1e8659e1aa69
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Stadt Markkleeberg beauftragt den Winterdienst auf öffentlichen Flächen in Markkleeberg-Ost, Wachau und Auenhain. Angaben zu Leistungsumfang, Ausführungszeitraum oder geschätzter Menge sind in der Beschreibung nicht enthalten.
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Leistungsbeschreibung
Winterdienst an öffentlichen Flächen in Markkleeberg-Ost, Wachau und Auenhain
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Winterdienst an öffentlichen Flächen in Markkleeberg-Ost, Wachau und Auenhain
Winterdienst an öffentlichen Flächen in Markkleeberg-Ost, Wachau und Auenhain
Frist: 15.07.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
§§ 123 und 126 GWB Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Nachforderung gem. § 56 VgV
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Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
§§ 123 und 126 GWB Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Nachforderung gem. § 56 VgV
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 28.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 667246-2026
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