Weiterentwicklung und Support der NBA-Gutachtenerstellungssoftware

Status
Vergeben
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Niedersachsen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
13.10.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Software-Entwicklung (72262000)
  • Software-Wartung und -Reparatur (72267000)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
706573-2026
Verfahrensnummer
dcccb8eb-4884-4505-8187-7d6b535b3fbe

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Der Medizinische Dienst Niedersachsen in Hannover beauftragt Support und Weiterentwicklung seiner Gutachtenerstellungssoftware. Die Leistungen werden über einen Supportvertrag und eine Rahmenvereinbarung erbracht; Angaben zu Umfang, Laufzeit oder konkreten Mengen enthält der Datensatz nicht.

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Leistungsbeschreibung

Supportvertrag und Rahmenvertrag über die Weiterentwicklung der NBA-Gutachtenerstellungssoftware.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · NBA-Formularentwicklung

    Die Beauftragung erfolgt auf Basis des § 14 Abs. 4 Nr. 2 i.V.m. Abs. 6 VgV: "Der öffentliche Auftraggeber kann Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, a) weil ein einzigartiges Kunstwerk oder eine einzigartige künstlerische Leistung erschaffen oder erworben werden soll, b) weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist oder c) wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten. [...] Die in Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe b und c genannten Voraussetzungen für die Anwendung des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gelten nur dann, wenn es keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gibt und der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter ist."

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LOT-0001 · NBA-Formularentwicklung

Die Beauftragung erfolgt auf Basis des § 14 Abs. 4 Nr. 2 i.V.m. Abs. 6 VgV: "Der öffentliche Auftraggeber kann Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, a) weil ein einzigartiges Kunstwerk oder eine einzigartige künstlerische Leistung erschaffen oder erworben werden soll, b) weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist oder c) wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten. [...] Die in Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe b und c genannten Voraussetzungen für die Anwendung des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gelten nur dann, wenn es keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gibt und der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter ist."

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 13.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung CXP4YXGMWED

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