Weiterentwicklung und Support der NBA-Gutachtenerstellungssoftware
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Medizinischer Dienst Niedersachsen
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 13.10.2026
- CPV-Codes
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- Software-Entwicklung (72262000)
- Software-Wartung und -Reparatur (72267000)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 706573-2026
- Verfahrensnummer
- dcccb8eb-4884-4505-8187-7d6b535b3fbe
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Medizinische Dienst Niedersachsen in Hannover beauftragt Support und Weiterentwicklung seiner Gutachtenerstellungssoftware. Die Leistungen werden über einen Supportvertrag und eine Rahmenvereinbarung erbracht; Angaben zu Umfang, Laufzeit oder konkreten Mengen enthält der Datensatz nicht.
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Leistungsbeschreibung
Supportvertrag und Rahmenvertrag über die Weiterentwicklung der NBA-Gutachtenerstellungssoftware.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · NBA-Formularentwicklung
Die Beauftragung erfolgt auf Basis des § 14 Abs. 4 Nr. 2 i.V.m. Abs. 6 VgV: "Der öffentliche Auftraggeber kann Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, a) weil ein einzigartiges Kunstwerk oder eine einzigartige künstlerische Leistung erschaffen oder erworben werden soll, b) weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist oder c) wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten. [...] Die in Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe b und c genannten Voraussetzungen für die Anwendung des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gelten nur dann, wenn es keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gibt und der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter ist."
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LOT-0001 · NBA-Formularentwicklung
- Die Beauftragung erfolgt auf Basis des § 14 Abs. 4 Nr. 2 i.V.m. Abs. 6 VgV: "Der öffentliche Auftraggeber kann Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, a) weil ein einzigartiges Kunstwerk oder eine einzigartige künstlerische Leistung erschaffen oder erworben werden soll, b) weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist oder c) wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten. [...] Die in Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe b und c genannten Voraussetzungen für die Anwendung des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gelten nur dann, wenn es keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gibt und der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter ist."
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
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1 Eintrag- 13.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung CXP4YXGMWED
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