I 15 - Anhang 11.2 - AVA Kommunikation AVV - SAP-ABAKUS.docx

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Extrahierter Dokumenttext · Stand: 26.10.2026, 21:09 (Europe/Berlin)

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Anhang 11.2

zum Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) zum Rahmenvertrag zwischen der Helaba (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) und [Bezeichnung des Auftragnehmers] (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) vom TT.MM.JJJJ

Auftragsverarbeitungsvertrag Anlage (AVA): Kommunikation

Helaba Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale Neue Mainzer Straße 52-58 60311 Frankfurt

Inhaltsverzeichnis

1. Datenschutzbeauftragter beim Auftraggeber 3

2. Datenschutzbeauftragter beim Auftragnehmer 3

3. Operativer und fachlicher Ansprechpartner und Stellvertreter beim Auftraggeber für den AVV 3

4. Operativer und fachlicher Ansprechpartner und Stellvertreter beim Auftragnehmer für den AVV 5

5. Weisungsberechtigte Personen beim Auftraggeber 5

6. Weisungsempfänger beim Auftragnehmer 6

Die Helaba (Auftraggeber) und der Auftragnehmer treffen zum Vertrag über die Auftragsverarbeitung vom [XX.XX.XXXX] (nachfolgend „AVV“) ergänzend für die Kommunikation der Parteien untereinander folgende Festlegungen:

Datenschutzbeauftragter beim Auftraggeber

[x] Datenschutzbeauftragter des Auftraggebers ist:

Thorsten Möschter

Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale - Helaba

575100 Datenschutz

Kaiserleistraße 29 - 35

63067 Offenbach

0049-69-9132-3380

0049-69-9132-83380

Datenschutz@helaba.de

Vorrangiger Kommunikationsweg ist:

[x] E-Mail [ ] Post [ ] Fax [ ] Telefon

Datenschutzbeauftragter beim Auftragnehmer

[x] Datenschutzbeauftragter des Auftragnehmers ist:

[Name, Vorname]

[Anschrift]

[Telefon-Nummer]

[Fax- Nummer]

[E-Mail- Adresse]

Vorrangiger Kommunikationsweg ist:

[ ] E-Mail [ ] Post [ ] Fax [ ] Telefon

Operativer und fachlicher Ansprechpartner und Stellvertreter beim Auftraggeber für den AVV

[ ] Ansprechpartner des Auftraggebers für die operative und fachliche Betreuung des AVV ist:

[Name, Vorname]

[Anschrift]

[Telefon-Nummer]

[Fax- Nummer]

[E-Mail- Adresse]

[ ] Stellvertretender Ansprechpartner des Auftraggebers für die operative und fachliche Betreuung des AVV ist:

[Name, Vorname]

[Anschrift]

[Telefon-Nummer]

[Fax- Nummer]

[E-Mail- Adresse]

[ ] Ansprechpartner und stellvertretender Ansprechpartner beim Auftraggeber ergeben sich aus dem Rahmenvertrag.

Vorrangiger Kommunikationsweg ist jeweils:

[ ] E-Mail [ ] Post [ ] Fax [ ] Telefon [ ] Ticketsystem nach dem Rahmenvertrag

Operativer und fachlicher Ansprechpartner und Stellvertreter beim Auftragnehmer für den AVV

[ ] Ansprechpartner des Auftragnehmers für die operative und fachliche Betreuung des AVV ist:

[Name, Vorname]

[Anschrift]

[Telefon-Nummer]

[Fax- Nummer]

[E-Mail- Adresse]

[ ] Stellvertretender Ansprechpartner des Auftragnehmers für die operative und fachliche Betreuung des AVV ist:

[Name, Vorname]

[Anschrift]

[Telefon-Nummer]

[Fax- Nummer]

[E-Mail- Adresse]

[ ] Ansprechpartner und stellvertretender Ansprechpartner beim Auftragnehmer ergeben sich aus dem Rahmenvertrag.

Vorrangiger Kommunikationsweg ist jeweils:

[ ] E-Mail [ ] Post [ ] Fax [ ] Telefon [ ] Ticketsystem nach dem Rahmenvertrag

Weisungsberechtigte Personen beim Auftraggeber

[ ] Weisungsberechtigt sind die in Ziffer 3 genannten Ansprechpartner.

[ ] Weisungsberechtigt sind die im Rahmenvertrag genannten Ansprechpartner und stellvertretende Ansprechpartner.

[ ] Weisungsberechtigt sind die folgenden Personen:

[Name, Vorname]

[Anschrift]

[Telefon-Nummer]

[Fax- Nummer]

[E-Mail- Adresse]

Vorrangiger Kommunikationsweg für die Erteilung von Weisungen ist:

[ ] E-Mail [ ] Post [ ] Fax [ ] Ticketsystem nach dem Rahmenvertrag

Weisungsempfänger beim Auftragnehmer

[ ] Weisungsempfänger sind die in Ziffer 4 genannten Ansprechpartner.

[ ] Weisungsempfänger sind die im Rahmenvertrag genannten Ansprechpartner und stellvertretende Ansprechpartner.

[ ] Weisungsempfänger sind die folgenden Personen:

[Name, Vorname]

[Anschrift]

[Telefon-Nummer]

[Fax- Nummer]

[E-Mail- Adresse]

Der vorrangige Kommunikationsweg für den Empfang von Weisungen ergibt sich aus Ziffer 5.

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