I 06 - Anlage 5 - Preis- und Mengenvereinbarung - SAP-ABAKUS.docx

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Extrahierter Dokumenttext · Stand: 26.10.2026, 21:09 (Europe/Berlin)

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Anlage 5

zum Rahmenvertrag zwischen der Helaba (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) und [Bezeichnung des Auftragnehmers] (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) vom TT.MM.JJJJ

Preis- und Mengenvereinbarung

Helaba Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale Straße und Hausnummer PLZ und Ort

Inhaltsverzeichnis

1 Gegenstand dieser Anlage 2

2 Rahmenbedingungen 2

3 Vergütung 3

4 Pönale 3

5 Anhänge 3

6 Unterschriften 4

Gegenstand dieser Anlage

Gegenstand dieser Anlage ist die Festlegung der kaufmännischen Rahmenbedingungen für die Abrechnung der vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen.

Rahmenbedingungen

Rechnungs- und Zahlungsmodalitäten

  1. Die Rechnungen für die zu diesem Rahmenvertrag gehörenden Einzelaufträge vereinbarten Leistungen werden monatlich an folgende Rechnungsadresse gestellt:

Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale

Kreditorenbuchhaltung

Main Tower

Neue Mainzer Straße 52 58

60311 Frankfurt am Main.

  1. Die Rechnungen müssen so strukturiert und gekennzeichnet sein, dass klar ersichtlich ist für welche Leistung die jeweilige Rechnung gestellt wurde. Bitte geben Sie unbedingt eine Bestellnummer nebst Bestellpositionsnummer an. Ohne diese Angaben können Rechnungen nicht bearbeitet werden. Dies schließt eine Aufschlüsselung der Einzelleistungen und der entsprechenden Rechnungspositionen mit ein.
  2. Die Rechnung wird monatlich zum Monatsultimo erstellt und kann dem Auftraggeber per Post zugestellt werden. Zur Beschleunigung der Rechnungsbegleichung können Rechnungen auch elektronisch an das Postfach PDFRechnung@helaba.de gesandt werden. Nach Erhalt der Rechnung hat der Auftraggeber 30 Geschäftstage Zeit, um die Rechnung zu prüfen und den ausstehenden Rechnungsbetrag zu überweisen.

Preise und Mengen

Die Beauftragung erfolgt im Rahmen von Einzelaufträgen auf Basis von individuellen Anforderungen, für die grundsätzlich ein Festpreisangebot abzugeben ist. In begründeten Fällen kann eine Abrechnung nach Aufwand vereinbart werden. Eine Mindestabnahmeverpflichtung für den Auftraggeber besteht nicht.

Neue Leistungen

Das aktuelle Vertragswerk kann in beiderseitigem Einverständnis der Vertragsparteien grundsätzlich unter Beachtung des Vergaberechts um weitere Einzelaufträge (und dazugehörige Service Level Agreements) erweitert werden. Es gelten die Vereinbarungen des Rahmenvertrages.

Kündigung von Leistungen

Bei der vollständigen Kündigung von Einzelaufträgen gelten die Bestimmung des Rahmenvertrages aus Ziffer 6 Vertragsbeginn, Dauer und Kündigung.

Vergütung

  1. Die Vergütung von Leistungen aus Einzelaufträgen die gemäß Anlage 19 im Rahmen des Miniwettbewerbs vergeben werden, erfolgt grundsätzlich zum vereinbarten Festpreis gemäß Angebot.
  2. Leistungen nach Aufwand werden gemäß Anhang 5.1 Preisblatt vergütet.

Pönale

  1. Generell ist keine Pönale vereinbart, da die Leistungsqualität über den Miniwettbewerb pro Auftragserteilung gemäß Anlage 19 berücksichtigt wird.
  2. Bei Bedarf können in einem Einzelauftrag Pönalen vereinbart werden.

Anhänge

Weiterer Vertragsbestandteil ist:

Anhang 5.1 Preisblatt

Unterschriften

Dieses Dokument wurde von den nachstehenden Unterzeichnern genehmigt.

[Bezeichnung des Auftragnehmers]Unterschrift - Name
Datum
[Bezeichnung des Auftragnehmers]Unterschrift - Name
Datum
Helaba Landesbank Hessen-Thüringen GirozentraleUnterschrift - Name
Datum
Helaba Landesbank Hessen-Thüringen GirozentraleUnterschrift - Name
Datum
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