Wasserschutzberatung in sieben Trinkwassergewinnungsgebieten

Status
Offen
Angebotsfrist
30.11.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Niedersachsen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
29.10.2026
CPV-Codes
Beratung in den Bereichen Wasserversorgung und Abfälle (71800000)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
750381-2026
Verfahrensnummer
b9bfb3da-2cfe-48df-b621-dff812645599

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Stadtwerke Osnabrück AG beauftragt eine Wasserschutzberatung auf Grundlage eines bereits erstellten Schutz- und Beratungskonzeptes. Sie umfasst sieben Wasserschutz- beziehungsweise Trinkwassergewinnungsgebiete der Kooperation Osnabrück-Wallenhorst, zwei Wasserversorgungsunternehmen, 331 Betriebe und 4.481 Hektar landwirtschaftlich genutzte Fläche. Die Leistung ist voraussichtlich für den Zeitraum vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2028 vorgesehen; optional kann sie bis zum 31. Dezember 2031 verlängert werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Wasserschutzberatung für den voraussichtlichen Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2028 (optional bis 31.12.2031) auf Grundlage eines bereits erstellten Schutz- und Beratungskonzeptes. Der unten aufgeführte geschätzte Wert bezieht sich auf 5 Jahre. Aufgrund laufender Wasserrechts- und Wasserschutzgebietsverfahren ist ggf. eine Veränderung des Budgets möglich. Eckdaten: - 7 Wasserschutz- bzw. Trinkwassergewinnungsgebiete, - 2 Wasserversorgungsunternehmen, - 331 Betriebe, - 4.481 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche, davon rund 82 % Acker und 16 % Grünland.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Wasserschutzberatung

    Erbringung der Wasserschutzberatung in den Trinkwassergewinnungsgebieten der Kooperation Osnabrück-Wallenhorst: - Düstrup, - Thiene, - Wittefeld, - Lechtingen, - Pye-Hollage, - Sandgrube, - Nettebad für einen Zeitraum voraussichtlich vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2028 (optional bis 31.12.2031) auf der Grundlage eines bereits vorliegenden Schutz- und Beratungskonzeptes. Es wird darauf hingewiesen, dass das Schutz- und Beratungskonzept im Auftrag der Stadtwerke Osnabrück AG von einem Dienstleister erstellt wurde, dem es auch gestattet ist, sich zu bewerben. Die Beratung beinhaltet u. a. die Durchführung von einzelbetrieblichen und überbetrieblichen Beratungsgesprächen sowie die Durchführung von Düngeplanungen, die Beratung zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, die Vermittlung von Grundwasserschutzmaßnahmen im Rahmen eines vorgegebenen Budgets, die Durchführung von Erfolgskontrollen und die jährliche Darlegung der Zielerreichung gegenüber dem Auftraggeber, den Kooperationspartnern und dem Fördermittelgeber in Anlehnung an das Anwenderhandbuch für die Zusatzberatung Wasserschutz (NLWKN). Das Schutzkonzept wird zur Verfügung gestellt.

Anforderungen an deinen Betrieb

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Der Teilnahmeantrag hat die geforderten Erklärungen und Nachweise zu enthalten - bei Bewerbergemeinschaften für jedes einzelne Mitglied. Die Erklärungen und Nachweise sind in der angegebenen Reihenfolge (1)-(17) zusammenzufassen und als ganzes, durchnummeriertes Dokument abzugeben. Der Teilnahmeantrag ist bis zu dem genannten Termin elektronisch im Vergabeportal hochzuladen. Verspätet eingegangene Teilnahmeanträge sowie postalisch übermittelte Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen. Fehlen Unterlagen in einem Teilnahmeantrag, behält sich die Stadtwerke Osnabrück AG eine Nachforderung von Unterlagen und Nachweisen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ausdrücklich vor. Ein Anspruch auf die Nachforderung bzw. Berücksichtigung fehlender oder unvollständiger Angaben ist hieraus nicht abzuleiten. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise, Bescheinigungen und Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, in die deutsche Sprache übersetzte Form (vereidigter Dolmetscher) vorzulegen und deren Gleichwertigkeit nachzuweisen. Die Stadtwerke Osnabrück AG behält sich vor, von den ausgewählten Bewerbern Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmeantrag gemachten Erklärungen abzufordern.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Wasserschutzberatung

Die Stadtwerke Osnabrück AG bewertet das jeweils angeführte Pauschalentgelt anhand einer Punkteskala von null bis zehn Punkten. Zehn Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. Null Punkte erhält ein Angebot mit dem zweifachen der niedrigsten Wertungssumme. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls null Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation. Die Bieter vervollständigen das Leistungsverzeichnis mit den von ihnen angebotenen Preisen pro Abrechnungseinheit und multiplizieren diese Einzelpreise mit dem von uns vorgegebenen Mengenansatz. Es sind für alle aufgeführten Positionen Preise abzugeben. Die zu wertende Angebotssumme ergibt sich aus der Addition der Einzelpositionen (Preis/Abrechnungseinheit x Menge).
35 %
Die Wertung der einzelnen Bieterkonzepte erfolgt derart, dass das jeweilig relativ beste Konzept zehn Punkte erhält. Die anderen Konzepte erhalten eine im Verhältnis zum relativ besten Angebot entsprechend der Qualität ihres Konzepts geringere Punktezahl. Ein vollständig fehlgehendes Konzept erhält null Punkte.
35 %
Die Wertung der einzelnen Bieterkonzepte erfolgt derart, dass das jeweilig relativ beste Konzept zehn Punkte erhält. Die anderen Konzepte erhalten eine im Verhältnis zum relativ besten Angebot entsprechend der Qualität ihres Konzepts geringere Punktezahl. Ein vollständig fehlgehendes Konzept erhält null Punkte.
15 %
Die Wertung der einzelnen Bieterkonzepte erfolgt derart, dass das jeweilig relativ beste Konzept zehn Punkte erhält. Die anderen Konzepte erhalten eine im Verhältnis zum relativ besten Angebot entsprechend der Qualität ihres Konzepts geringere Punktezahl. Ein vollständig fehlgehendes Konzept erhält null Punkte.
15 %

Vergabeunterlagen

Das Ursprungsportal gibt die Unterlagen nur mit einem Bieterkonto frei.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Der Teilnahmeantrag hat die geforderten Erklärungen und Nachweise zu enthalten - bei Bewerbergemeinschaften für jedes einzelne Mitglied. Die Erklärungen und Nachweise sind in der angegebenen Reihenfolge (1)-(17) zusammenzufassen und als ganzes, durchnummeriertes Dokument abzugeben. Der Teilnahmeantrag ist bis zu dem genannten Termin elektronisch im Vergabeportal hochzuladen. Verspätet eingegangene Teilnahmeanträge sowie postalisch übermittelte Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen. Fehlen Unterlagen in einem Teilnahmeantrag, behält sich die Stadtwerke Osnabrück AG eine Nachforderung von Unterlagen und Nachweisen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ausdrücklich vor. Ein Anspruch auf die Nachforderung bzw. Berücksichtigung fehlender oder unvollständiger Angaben ist hieraus nicht abzuleiten. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise, Bescheinigungen und Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, in die deutsche Sprache übersetzte Form (vereidigter Dolmetscher) vorzulegen und deren Gleichwertigkeit nachzuweisen. Die Stadtwerke Osnabrück AG behält sich vor, von den ausgewählten Bewerbern Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmeantrag gemachten Erklärungen abzufordern.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 29.10.2026BekanntmachungBekanntmachung CXP4YM6MPSG

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.