Wartung von Stryker-Rettungsgeräten für Einsatzfahrzeuge über vier Jahre
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 07.07.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
- Erfüllungsregion
- Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 08.06.2026
- Originalbekanntmachung
- ted.europa.eu ↗
- Bekanntmachungsnummer
- 390233-2026
- Verfahrensnummer
- 7431705c-ade3-4693-ae49-7f754413d1c9
- CPV-Codes
- Reparatur und Wartung von medizinischen Geräten und Präzisionsgeräten (50400000)
Kurzbeschreibung
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Eigenbetrieb Rettung MSE, sucht einen Dienstleister für die Wartung von Stryker-Geräten zur Ausstattung von Einsatzfahrzeugen im Rettungswesen. Der Auftrag umfasst mindestens 31 und höchstens 56 Power-Pro-2-Geräte mit Powerload sowie mindestens 19 und höchstens 31 Stair-Pro-Geräte. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von vier Jahren; Angebote müssen bis zum 7. Juli 2026 um 08:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Rahmenvereinbarungen (RV) für die Lieferung von medizinischen Geräten mit einer Laufzeit von 4 Jahren sowie deren Wartung (WV), Los 13 Stryker
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Rahmenvereinbarungen (RV) für die Lieferung von medizinischen Geräten mit einer Laufzeit von vier Jahren sowie deren Wartung (WV), Los 13 WV Stryker
Für die Bestückung von Einsatzfahrzeugen im Rettungswesen schreibt der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Eigenbetrieb Rettung MSE, eine Rahmenvereinbung/ Dienstleistungsvertrag für die Wartung der folgenden Geräte des Herstellers Stryker mit den angegeben Stückzahlen aus: - Power Pro 2 mit Powerload: Mindestmenge 31 Stück, Höchstmenge 56 Stück - Stair Pro: Mindestmenge 19 Stück, Höchstmenge 31
Frist: 07.07.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Ausschlussgründe nach § 57 VgV Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Der Auftraggeber behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote (Angebotsfrist) fehlende oder unvollständige Unterlagen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten von einem oder mehreren Bietern nachzufordern oder Gelegenheit zur Vervollständigung zu geben. Ein Anspruch der Bieter auf die Möglichkeit zur Nachreichung oder Vervollständigung besteht nicht.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- 1 Ersatz- und Verschleißteile
- 20 %
- 2 Einsatz- und Fahrtkosten
- 20 %
- 3 Regionale Servicetechniker
- 20 %
- 4.1 Reaktion auf Störungsmeldung
- 20 %
- 4.2 Support-Erreichbarkeit
- 10 %
- 4.3 Leihgerät bei Geräteausfall
- 10 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Der letzte Abruf ist fehlgeschlagen.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Ausschlussgründe nach § 57 VgV Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Der Auftraggeber behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote (Angebotsfrist) fehlende oder unvollständige Unterlagen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten von einem oder mehreren Bietern nachzufordern oder Gelegenheit zur Vervollständigung zu geben. Ein Anspruch der Bieter auf die Möglichkeit zur Nachreichung oder Vervollständigung besteht nicht.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 27.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 516899-2026
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