Lieferung von 5 Rettungstransportwagen mit Wechselkoffersystem
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 20.04.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Landkreis Vorpommern-Greifswald - Der Landrat
- Erfüllungsregion
- Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 19.03.2026
- CPV-Codes
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- Notfallwagen (34114100)
- Rettungswagen (34114110)
- Bekanntmachung
- evergabe-mv.de
- Bekanntmachungsnummer
- 189517-2026
- Verfahrensnummer
- 0293a2d6-6721-4a53-8f0b-8c0a0e4a3c76
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Landkreis Vorpommern-Greifswald schreibt die Beschaffung von fünf Rettungstransportwagen (RTW) inklusive Auf- und Ausbau mit Wechselkoffersystem aus. Die Fahrzeuge müssen den aktuellen DIN-Normen entsprechen und für eine langfristige Nutzung mit mindestens zwei Fahrgestellwechseln ausgelegt sein. Der Auftrag wird im offenen Verfahren vergeben.
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Leistungsbeschreibung
Lieferung von 5 Rettungstransportwagen (RTW) zum Auf- und Ausbau mit Wechselkoffersystem für den Eigenbetrieb Rettungsdienst des Landkreis Vorpommern-Greifswald
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Lieferung von 5 Rettungstransportwagen (RTW) zum Auf- uns Ausbau mit Wechselkoffersystem
a) Es werden 5 gleiche Basisfahrzeuge mit dem Auf- und Ausbau als Krankentransportwagen Typ C nach den aktuellen DIN-Normen (DIN EN 1789, DIN 13500 und DIN 1865-5) öffentlich ausgeschrieben. Das Fahrgestell, der Wechselkofferaufbau und die Ausstattung sind für alle Fahrzeuge identisch. Die Wechselkoffermodule sind für mind. 2 Fahrgestellwechsel - nach jeweils ca. 7 Jahren - auszulegen. Es muss die Möglichkeit bestehen, die Wechselkoffermodule auf ein baugleiches Fahrgestell und auf ein bauähnliches Fahrgestell (z.B. Fahrgestell neuerer Bauart/Generation mit neuen Anbindungspunkten/Aufnahmepunkten für den Wechselkoffer) umsetzen zu können. Zusätzlich sind die Fahrzeuge für einen Einsatz im Telenotarztbetrieb vorzurüsten. b) Die gültigen EG-Richtlinien zur EMV (elektromagnetischen Verträglichkeit) elektrischer und elektronischer Betriebsmittel sind einzuhalten, wenn sie auf Baugruppen, Bauteile und das Gesamtprodukt zutreffend sind. c) Die Fahrzeuge müssen zum Zeitpunkt der Auslieferung der StVZO, der DIN EN 1789, der DIN EN 55025, der DIN EN 60601 und den sonstigen anerkannten Regeln der Technik entsprechen, ferner den nach nationalem Recht gültigen ECE-Regelungen, den Unfallverhütungsvorschriften und den sonstigen gesetzlichen Bestimmungen. d) Die Fahrzeuge sind vollgetankt an den Auftraggeber zu übergeben. e) Zur Übernahme durch den Auftraggeber müssen alle erforderlichen Unterlagen, Abnahmeprotokolle und technischen Dokumentationen vorliegen. Sie sind dem Auftraggeber auszuhändigen. Bei Übergabe erfolgt eine Übergabeinspektion. Es wird ein Abnahmeprotokoll pro Fahrzeug erstellt. f) Eventuell erforderliche Ausnahmegenehmigungen sind dem Auftraggeber mitzuteilen und durch den Bieter zu seinen Lasten zu erwirken und in deutscher Sprache vorzulegen. g) Dem Auftraggeber sind alle entsprechenden Unterlagen für eine Betriebszulassung und Überführung der Fahrzeuge zum Einsatzort auszuhändigen. h) Dem Auftraggeber sind auf Verlangen Angebote über Service/Kundendienst zu legen. i) Der Hersteller übernimmt die volle Gewährleistung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland für mindestens 12 Monate ab Abnahme, im Weiteren gemäß vertraglicher Vereinbarung. j) Die Angebotspreise sind Festpreise für den Ausführungszeitraum und müssen sämtliche Nebenkosten enthalten. k) Sofern zur Leistung im Leistungsverzeichnis keine weitere Präzisierung erfolgt, beinhaltet der angefragte Leistungsumfang (allg. Kalkulationsumfang) immer das Liefern, Verlegen, Montieren und Anschließen aller genannten Baugruppen, Geräte, Positionen, Gegenstände usw. bis zur betriebsfertigen und vollständigen funktionellen Nutzbarkeit, einschließlich aller Nebenleistungen, sowie erforderlicher Befestigungs- und Anschlussmaterialien, einschließlich der Kosten für Inbetriebnahme, Anpassung und Übergabe. l) Der Auftraggeber behält sich vor, als optional gekennzeichnete Positionen nach Auftragserteilung bzw. auf einzelne ausgeschriebenen Positionen zu verzichten. m) Die Mängelhaftung für das Grundfahrzeug, die Sonderausstattungen, die Sonderausbauten und alle mitgelieferten Geräte beginnt mit der Abnahme der Fahrzeuge durch den Auftraggeber (siehe unter e). n) Für den Betrieb von Geräten erforderliche Batterien/Akkus sind beizustellen. o) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, einen vorher abgestimmten Personenkreis des Auftraggebers zum Aufbau sowie zur Handhabung und Wartung des Fahrzeugs und der Einbauten, einschließlich der Medizintechnik, einzuweisen. p) Die Übergabe hat am Standort des Auftraggebers zu erfolgen. Die Übergabe am Standort der Produktionsstätte des Bieters innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist zulässig, wenn die Kosten für die Überführung entfallen.
Frist: 20.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
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Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 29.05.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 367643-2026
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