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Wartung und Instandsetzung von Fracht- und Gepäckanhängern, Dollies und Flughafenausrüstung

Status
Offen
Angebotsfrist
05.11.2026, 13:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
05.10.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Mit Instandsetzungsarbeiten verbundene Arbeiten (45454100)
  • Reparatur- und Wartungsdienste (50000000)
  • Reparatur und Wartung von Kraftfahrzeugen und zugehörigen Ausrüstungen (50110000)
  • Karosseriereparatur für Fahrzeuge (50112110)
  • Reparatur und Wartung von Fahrzeugbremsen und Bremsteilen (50116200)
  • Umbau und Instandsetzung von Fahrzeugen (50117000)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
684887-2026
Verfahrensnummer
378f0af5-5164-411a-946c-84e642591cbe

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

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Kurzbeschreibung

Die AeroGround Flughafen München GmbH sucht einen Auftragnehmer für die Inspektion, Instandsetzung und Wartung von Bodenabfertigungsgeräten, ziehbaren Fluggasttreppen sowie Containerlagern und Rollenbahnen. Der Bestand umfasst rund 2.700 Anhänger und Dollies, 4 Treppen, 150 Containerracks und 40 Rollenbahnen; zum Leistungsumfang gehören auch Prüfungen nach den Unfallverhütungsvorschriften sowie die Material- und Ersatzteilverwaltung. Die Arbeiten werden auf dem nicht öffentlichen Gelände des Flughafens München erbracht; der Rahmenvertrag läuft über fünf Jahre.

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Leistungsbeschreibung

Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von 5 Jahren für die Inspektion, Instandsetzung und Wartung von gezogenen Bodenabfertigungsequipments (Fracht- und Gepäckanhänger, Dollies), der ziehbaren Treppen sowie der ortsfesten Containerlager des Auftraggebers. Der Auftraggeber verfügt aktuell über einen Bestand von rund 2.700 Anhängern und Dollies, 4 ziehbaren Treppen sowie 150 Containerracks / 40 Rollenbahnen. Der Fuhrpark setzt sich überwiegend aus: ca. 1.000 Gepäckanhängern und Gepäckdollies für den Gepäcktransport, ca. 430 Standard-Fracht- und Spezialanhängern, ca. 1.300 Paletten- und Containerdollies für den Luftfrachtumschlag, 4 ziehbaren Fluggasttreppen sowie Containerracks und Rollenbahnen an vier Standorten im Sicherheitsbereich des Flughafens München zusammen. Die Beauftragung umfasst die UVV-Überprüfung (Unfallverhütungsvorschrift), Wartung, Reparatur, sowie die selbständige Material-, und Ersatzteilverwaltung. Die Arbeitsleistungen sind Vorort auf dem nicht öffentlichen Gelände des Flughafens zu erbringen. Die erforderlichen Räumlichkeiten, Arbeitsfläche, Sozialraum und Sanitäranlage einschl. Energieversorgung, Wasser, Abwasser, werden dem Auftragnehmer kostenfrei zur Verfügung gestellt.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · 2026-1005055_Flughafen München_Instandhaltung Fracht- und Gepäckanhänger

    Der Auftragnehmer hat die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Halle selbst für sämtliche Einrichtungen wie Werkzeuge, Maschinen, Gabelstapler, Regale und Lagerhaltung etc. zur Erfüllung sämtlicher Instandhaltungsleistungen zu sorgen und anzubieten. Es wird darauf hingewiesen, dass besondere Fachkundenachweise im Zusammenhang mit Schweißtätigkeiten gefordert werden. Nähere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen

Anforderungen an deinen Betrieb

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB: Eigenerklärung des Bewerbers, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt. ========================== Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB: Eigenerklärung des Bewerbers, dass kein Ausschlussgrund nach § 124 GWB vorliegt. ========================== Eigenerklärung nach § 22 Abs. 1 und 2 LkSG: Eigenerklärung des Bewerbers, dass für den Bewerber kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt. ========================== Eigenerklärung zum Nichtvorliegen sonstiger Ausschlussgründe: Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsverordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban), VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe), oder VO (EU) Nr. 269/2014 (Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen)) verhängt wurden; dass kein Verbot einer Auftragsvergabe an den Bewerber nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 vorliegt; Der Bewerber erklärt, dass er im Auftragsfall keine Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder die Eignung leihende Dritte einsetzen wird, für die Art. 5k Abs. 1 a) - c) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 zutrifft (siehe oben) und auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfallen. Es gilt die gesetzliche Ausgangslage nach § 51 SektVO

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · 2026-1005055_Flughafen München_Instandhaltung Fracht- und Gepäckanhänger

s. Vergabeunterlagen
80 %
s. Vergabeunterlagen
20 %

Vergabeunterlagen

4 Dateien laut Portal · Stand 05.10.2026
2026-1005055_Bewerbungsbogen.docxAnschreiben77 KB
2026-1005055_Vorläufige Vergabeunterlagen.pdfSonstiges2,5 MB
Erlaubte und geblockte Office-Dokumentenformate.pdfSonstiges319 KB
Leitfaden eVergabe_TNW.pdfSonstiges637 KB

Anforderungen

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB: Eigenerklärung des Bewerbers, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt. ========================== Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB: Eigenerklärung des Bewerbers, dass kein Ausschlussgrund nach § 124 GWB vorliegt. ========================== Eigenerklärung nach § 22 Abs. 1 und 2 LkSG: Eigenerklärung des Bewerbers, dass für den Bewerber kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt. ========================== Eigenerklärung zum Nichtvorliegen sonstiger Ausschlussgründe: Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsverordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban), VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe), oder VO (EU) Nr. 269/2014 (Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen)) verhängt wurden; dass kein Verbot einer Auftragsvergabe an den Bewerber nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 vorliegt; Der Bewerber erklärt, dass er im Auftragsfall keine Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder die Eignung leihende Dritte einsetzen wird, für die Art. 5k Abs. 1 a) - c) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 zutrifft (siehe oben) und auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfallen. Es gilt die gesetzliche Ausgangslage nach § 51 SektVO

Änderungen und Bieterfragen

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