Wartung und Instandhaltung von Gefahrenmelde-, Rauch- und Wärmeabzugs- sowie Feststellanlagen

Status
Offen
Angebotsfrist
23.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Verfahrensart unbekannt
Auftragsart
Nicht angegeben
Veröffentlicht
21.10.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Reparatur- und Wartungsdienste (50000000)
  • Reparatur und Wartung von Sicherheitsausrüstung (50610000)
  • Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden (50710000)
  • Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden (50711000)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
25956046

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Das Pestalozzi-Fröbel-Haus, eine Stiftung des öffentlichen Rechts, beschafft Wartungs- und Instandhaltungsleistungen für Gefahrenmeldeanlagen (GMA), Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) sowie Feststellanlagen (FSA). Die Leistung ist in Berlin ausgeschrieben; ein genauer Leistungsumfang oder eine Vertragslaufzeit ist den Angaben nicht zu entnehmen. Die Angebotsfrist endet am 23. November 2026.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Wartung und Instandhaltung GMA/RWA/FSA

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Wartung und Instandhaltung GMA/RWA/FSA

    Wartung und Instandhaltung GMA/RWA/FSA

    Frist: 23.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Vergabeunterlagen

Das Ursprungsportal gibt die Unterlagen nur mit einem Bieterkonto frei.

Zum Ursprungsportal

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 22.10.2026BekanntmachungBekanntmachung 25956046

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.