Wartung und Inspektion von Brandmeldeanlagen und Rauchmeldern
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 15.01.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 4
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 02.12.2025
- CPV-Codes
- Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden (50700000)
- Bekanntmachung
- meinauftrag.rib.de
- Bekanntmachungsnummer
- 798727-2025
- Verfahrensnummer
- b6d46dfa-193b-4548-8516-f900985f641a
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Landeshauptstadt Hannover beauftragt die richtlinienkonforme Inspektion und Wartung sowie bei Bedarf die Instandsetzung von Brandmeldesystemen und Rauchmeldern in insgesamt 103 Liegenschaften im Stadtgebiet Hannover. Betroffen sind Systeme der Hersteller Esser, Hekatron, Notifier und NSC Solution; die Inspektionen sind jeweils viermal jährlich nach den einschlägigen technischen Normen durchzuführen. Die Angebotsfrist endet am 15. Januar 2026 um 08:00 Uhr; die Zeitangabe ist in den Rohdaten als koordinierte Weltzeit (UTC) angegeben.
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Leistungsbeschreibung
Durchführung der richtlinienkonformen Wartung und Inspektion von Brandmeldeanlagen und Rauchmeldern diverser Liegenschaften der Landeshauptstadt Hannover.
Leistungen nach Losen (4)
LOT-0001 · Esser
Durchführung der richtlinienkonformen Wartung und Inspektion von Brandmeldeanlagen und Rauchmeldern diverser Liegenschaften der Landeshauptstadt Hannover. Inspektion und Wartung sowie ggf. Instandsetzung der Brandmeldesysteme ESSER (Los 1) in 70 Liegenschaften innerhalb des Stadtgebiets von Hannover. Die Inspektion der Brandmeldeanlagen ist viermal jährlich gemäß VDE 0833-1 / DIN 14675 / EN 54 durchzuführen. Hierbei ist mindestens bei jeder Inspektion ein Melder aus jeder Grup-pe / Primärleitung auszulösen. Die Prüfungen der angeschlossenen Melder sind zu annähernd gleichen Teilen auf die Quartale zu verteilen. Die Wartungen sind nach Herstellerangaben – unter Berücksichtigung der besonderen Be-triebsumgebungsbedingungen – jedoch mindestens einmal jährlich durchzuführen. Hierzu gehören: - die Pflege von Anlagenteilen - ggf. das Auswechseln von Anlagenteilen (z. B. Rauchmelder) und Bauelemente (z. B. Ak-kumulatoren, Geräte- und Speicherbatterien) nach Ablauf der Nutzungsdauer - ggf. das Justieren, Neueinstellen und Abgleichen von Bauteilen und Geräten Die Instandsetzungen müssen unverzüglich zur Rückführung der Gefahrenmeldeanlage oder deren Anlagenteilen in den funktionsfähigen Zustand durchgeführt werden, - wenn bei der Inspektion oder der Wartung festgestellt wird, dass die geforderte Funktion der Gefahrenmeldeanlage oder von Anlagenteilen bis zur nächsten Inspektion nicht mehr sicher-gestellt ist, - wegen einer Störung die geforderte Funktion nicht erfüllt werden kann. Für die Durchführung der Instandsetzung hat der Auftragnehmer einen ständig besetzten und erreichbaren Notdienst (365 Tage 24 Stunden rund um die Uhr) mit den entsprechenden technischen Qualifikationen zur Betreuung der beschriebenen Technik einschließlich einer angemessen Ersatzteilvorhaltung vorzuhalten.
Frist: 15.01.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Hekatron
Durchführung der richtlinienkonformen Wartung und Inspektion von Brandmeldeanlagen und Rauchmeldern diverser Liegenschaften der Landeshauptstadt Hannover. Inspektion und Wartung sowie ggf. Instandsetzung der Brandmeldesysteme Hekatron (Los 2) in 7 Liegenschaften innerhalb des Stadtgebiets von Hannover. Die Inspektion der Brandmeldeanlagen ist viermal jährlich gemäß VDE 0833-1 / DIN 14675 / EN 54 durchzuführen. Hierbei ist mindestens bei jeder Inspektion ein Melder aus jeder Grup-pe / Primärleitung auszulösen. Die Prüfungen der angeschlossenen Melder sind zu annähernd gleichen Teilen auf die Quartale zu verteilen. Die Wartungen sind nach Herstellerangaben – unter Berücksichtigung der besonderen Be-triebsumgebungsbedingungen – jedoch mindestens einmal jährlich durchzuführen. Hierzu gehören: - die Pflege von Anlagenteilen - ggf. das Auswechseln von Anlagenteilen (z. B. Rauchmelder) und Bauelemente (z. B. Ak-kumulatoren, Geräte- und Speicherbatterien) nach Ablauf der Nutzungsdauer - ggf. das Justieren, Neueinstellen und Abgleichen von Bauteilen und Geräten Die Instandsetzungen müssen unverzüglich zur Rückführung der Gefahrenmeldeanlage oder deren Anlagenteilen in den funktionsfähigen Zustand durchgeführt werden, - wenn bei der Inspektion oder der Wartung festgestellt wird, dass die geforderte Funktion der Gefahrenmeldeanlage oder von Anlagenteilen bis zur nächsten Inspektion nicht mehr sicher-gestellt ist, - wegen einer Störung die geforderte Funktion nicht erfüllt werden kann. Für die Durchführung der Instandsetzung hat der Auftragnehmer einen ständig besetzten und erreichbaren Notdienst (365 Tage 24 Stunden rund um die Uhr) mit den entsprechenden technischen Qualifikationen zur Betreuung der beschriebenen Technik einschließlich einer angemessen Ersatzteilvorhaltung vorzuhalten.
Frist: 15.01.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · Notifier
Durchführung der richtlinienkonformen Wartung und Inspektion von Brandmeldeanlagen und Rauchmeldern diverser Liegenschaften der Landeshauptstadt Hannover. Inspektion und Wartung sowie ggf. Instandsetzung der Brandmeldesysteme Notifier (Los 3) in 16 Liegenschaften innerhalb des Stadtgebiets von Hannover. Die Inspektion der Brandmeldeanlagen ist viermal jährlich gemäß VDE 0833-1 / DIN 14675 / EN 54 durchzuführen. Hierbei ist mindestens bei jeder Inspektion ein Melder aus jeder Grup-pe / Primärleitung auszulösen. Die Prüfungen der angeschlossenen Melder sind zu annähernd gleichen Teilen auf die Quartale zu verteilen. Die Wartungen sind nach Herstellerangaben – unter Berücksichtigung der besonderen Be-triebsumgebungsbedingungen – jedoch mindestens einmal jährlich durchzuführen. Hierzu gehören: - die Pflege von Anlagenteilen - ggf. das Auswechseln von Anlagenteilen (z. B. Rauchmelder) und Bauelemente (z. B. Ak-kumulatoren, Geräte- und Speicherbatterien) nach Ablauf der Nutzungsdauer - ggf. das Justieren, Neueinstellen und Abgleichen von Bauteilen und Geräten Die Instandsetzungen müssen unverzüglich zur Rückführung der Gefahrenmeldeanlage oder deren Anlagenteilen in den funktionsfähigen Zustand durchgeführt werden, - wenn bei der Inspektion oder der Wartung festgestellt wird, dass die geforderte Funktion der Gefahrenmeldeanlage oder von Anlagenteilen bis zur nächsten Inspektion nicht mehr sicher-gestellt ist, - wegen einer Störung die geforderte Funktion nicht erfüllt werden kann. Für die Durchführung der Instandsetzung hat der Auftragnehmer einen ständig besetzten und erreichbaren Notdienst (365 Tage 24 Stunden rund um die Uhr) mit den entsprechenden technischen Qualifikationen zur Betreuung der beschriebenen Technik einschließlich einer angemessen Ersatzteilvorhaltung vorzuhalten.
Frist: 15.01.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0004 · NSC Solution
Durchführung der richtlinienkonformen Wartung und Inspektion von Brandmeldeanlagen und Rauchmeldern diverser Liegenschaften der Landeshauptstadt Hannover. Inspektion und Wartung sowie ggf. Instandsetzung der Brandmeldesysteme NSC Solution (Los 4) in 10 Liegenschaften innerhalb des Stadtgebiets von Hannover. Die Inspektion der Brandmeldeanlagen ist viermal jährlich gemäß VDE 0833-1 / DIN 14675 / EN 54 durchzuführen. Hierbei ist mindestens bei jeder Inspektion ein Melder aus jeder Grup-pe / Primärleitung auszulösen. Die Prüfungen der angeschlossenen Melder sind zu annähernd gleichen Teilen auf die Quartale zu verteilen. Die Wartungen sind nach Herstellerangaben – unter Berücksichtigung der besonderen Be-triebsumgebungsbedingungen – jedoch mindestens einmal jährlich durchzuführen. Hierzu gehören: - die Pflege von Anlagenteilen - ggf. das Auswechseln von Anlagenteilen (z. B. Rauchmelder) und Bauelemente (z. B. Ak-kumulatoren, Geräte- und Speicherbatterien) nach Ablauf der Nutzungsdauer - ggf. das Justieren, Neueinstellen und Abgleichen von Bauteilen und Geräten Die Instandsetzungen müssen unverzüglich zur Rückführung der Gefahrenmeldeanlage oder deren Anlagenteilen in den funktionsfähigen Zustand durchgeführt werden, - wenn bei der Inspektion oder der Wartung festgestellt wird, dass die geforderte Funktion der Gefahrenmeldeanlage oder von Anlagenteilen bis zur nächsten Inspektion nicht mehr sicher-gestellt ist, - wegen einer Störung die geforderte Funktion nicht erfüllt werden kann. Für die Durchführung der Instandsetzung hat der Auftragnehmer einen ständig besetzten und erreichbaren Notdienst (365 Tage 24 Stunden rund um die Uhr) mit den entsprechenden technischen Qualifikationen zur Betreuung der beschriebenen Technik einschließlich einer angemessen Ersatzteilvorhaltung vorzuhalten.
Frist: 15.01.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 des GWB bzw. soweit im Vergabeverfahren zutreffend die §§ 6e EU VOB/A, 16 EU VOB/A; 42 Abs. 1, 57 VgV. Auf Nachforderung können Bietende fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachreichen, vervollständigen, korrigieren, bzw. fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachreichen. Es gelten je nach Verfahrensart die §§ 56 VgV bzw. § 16a EU VOB/A. Hinweise in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
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LOT-0001 · Esser
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LOT-0003 · Notifier
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LOT-0004 · NSC Solution
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Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 des GWB bzw. soweit im Vergabeverfahren zutreffend die §§ 6e EU VOB/A, 16 EU VOB/A; 42 Abs. 1, 57 VgV. Auf Nachforderung können Bietende fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachreichen, vervollständigen, korrigieren, bzw. fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachreichen. Es gelten je nach Verfahrensart die §§ 56 VgV bzw. § 16a EU VOB/A. Hinweise in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 26.03.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 207732-2026
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