Wartung und Inspektion von Brandmeldeanlagen und Rauchmeldern

Status
Vergeben
Angebotsfrist
15.01.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
4
Erfüllungsregion
Niedersachsen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
02.12.2025
CPV-Codes
Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden (50700000)
Bekanntmachung
meinauftrag.rib.de
Bekanntmachungsnummer
798727-2025
Verfahrensnummer
b6d46dfa-193b-4548-8516-f900985f641a

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Landeshauptstadt Hannover beauftragt die richtlinienkonforme Inspektion und Wartung sowie bei Bedarf die Instandsetzung von Brandmeldesystemen und Rauchmeldern in insgesamt 103 Liegenschaften im Stadtgebiet Hannover. Betroffen sind Systeme der Hersteller Esser, Hekatron, Notifier und NSC Solution; die Inspektionen sind jeweils viermal jährlich nach den einschlägigen technischen Normen durchzuführen. Die Angebotsfrist endet am 15. Januar 2026 um 08:00 Uhr; die Zeitangabe ist in den Rohdaten als koordinierte Weltzeit (UTC) angegeben.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Durchführung der richtlinienkonformen Wartung und Inspektion von Brandmeldeanlagen und Rauchmeldern diverser Liegenschaften der Landeshauptstadt Hannover.

Leistungen nach Losen (4)

  • LOT-0001 · Esser

    Durchführung der richtlinienkonformen Wartung und Inspektion von Brandmeldeanlagen und Rauchmeldern diverser Liegenschaften der Landeshauptstadt Hannover. Inspektion und Wartung sowie ggf. Instandsetzung der Brandmeldesysteme ESSER (Los 1) in 70 Liegenschaften innerhalb des Stadtgebiets von Hannover. Die Inspektion der Brandmeldeanlagen ist viermal jährlich gemäß VDE 0833-1 / DIN 14675 / EN 54 durchzuführen. Hierbei ist mindestens bei jeder Inspektion ein Melder aus jeder Grup-pe / Primärleitung auszulösen. Die Prüfungen der angeschlossenen Melder sind zu annähernd gleichen Teilen auf die Quartale zu verteilen. Die Wartungen sind nach Herstellerangaben – unter Berücksichtigung der besonderen Be-triebsumgebungsbedingungen – jedoch mindestens einmal jährlich durchzuführen. Hierzu gehören: - die Pflege von Anlagenteilen - ggf. das Auswechseln von Anlagenteilen (z. B. Rauchmelder) und Bauelemente (z. B. Ak-kumulatoren, Geräte- und Speicherbatterien) nach Ablauf der Nutzungsdauer - ggf. das Justieren, Neueinstellen und Abgleichen von Bauteilen und Geräten Die Instandsetzungen müssen unverzüglich zur Rückführung der Gefahrenmeldeanlage oder deren Anlagenteilen in den funktionsfähigen Zustand durchgeführt werden, - wenn bei der Inspektion oder der Wartung festgestellt wird, dass die geforderte Funktion der Gefahrenmeldeanlage oder von Anlagenteilen bis zur nächsten Inspektion nicht mehr sicher-gestellt ist, - wegen einer Störung die geforderte Funktion nicht erfüllt werden kann. Für die Durchführung der Instandsetzung hat der Auftragnehmer einen ständig besetzten und erreichbaren Notdienst (365 Tage 24 Stunden rund um die Uhr) mit den entsprechenden technischen Qualifikationen zur Betreuung der beschriebenen Technik einschließlich einer angemessen Ersatzteilvorhaltung vorzuhalten.

    Frist: 15.01.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Hekatron

    Durchführung der richtlinienkonformen Wartung und Inspektion von Brandmeldeanlagen und Rauchmeldern diverser Liegenschaften der Landeshauptstadt Hannover. Inspektion und Wartung sowie ggf. Instandsetzung der Brandmeldesysteme Hekatron (Los 2) in 7 Liegenschaften innerhalb des Stadtgebiets von Hannover. Die Inspektion der Brandmeldeanlagen ist viermal jährlich gemäß VDE 0833-1 / DIN 14675 / EN 54 durchzuführen. Hierbei ist mindestens bei jeder Inspektion ein Melder aus jeder Grup-pe / Primärleitung auszulösen. Die Prüfungen der angeschlossenen Melder sind zu annähernd gleichen Teilen auf die Quartale zu verteilen. Die Wartungen sind nach Herstellerangaben – unter Berücksichtigung der besonderen Be-triebsumgebungsbedingungen – jedoch mindestens einmal jährlich durchzuführen. Hierzu gehören: - die Pflege von Anlagenteilen - ggf. das Auswechseln von Anlagenteilen (z. B. Rauchmelder) und Bauelemente (z. B. Ak-kumulatoren, Geräte- und Speicherbatterien) nach Ablauf der Nutzungsdauer - ggf. das Justieren, Neueinstellen und Abgleichen von Bauteilen und Geräten Die Instandsetzungen müssen unverzüglich zur Rückführung der Gefahrenmeldeanlage oder deren Anlagenteilen in den funktionsfähigen Zustand durchgeführt werden, - wenn bei der Inspektion oder der Wartung festgestellt wird, dass die geforderte Funktion der Gefahrenmeldeanlage oder von Anlagenteilen bis zur nächsten Inspektion nicht mehr sicher-gestellt ist, - wegen einer Störung die geforderte Funktion nicht erfüllt werden kann. Für die Durchführung der Instandsetzung hat der Auftragnehmer einen ständig besetzten und erreichbaren Notdienst (365 Tage 24 Stunden rund um die Uhr) mit den entsprechenden technischen Qualifikationen zur Betreuung der beschriebenen Technik einschließlich einer angemessen Ersatzteilvorhaltung vorzuhalten.

    Frist: 15.01.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · Notifier

    Durchführung der richtlinienkonformen Wartung und Inspektion von Brandmeldeanlagen und Rauchmeldern diverser Liegenschaften der Landeshauptstadt Hannover. Inspektion und Wartung sowie ggf. Instandsetzung der Brandmeldesysteme Notifier (Los 3) in 16 Liegenschaften innerhalb des Stadtgebiets von Hannover. Die Inspektion der Brandmeldeanlagen ist viermal jährlich gemäß VDE 0833-1 / DIN 14675 / EN 54 durchzuführen. Hierbei ist mindestens bei jeder Inspektion ein Melder aus jeder Grup-pe / Primärleitung auszulösen. Die Prüfungen der angeschlossenen Melder sind zu annähernd gleichen Teilen auf die Quartale zu verteilen. Die Wartungen sind nach Herstellerangaben – unter Berücksichtigung der besonderen Be-triebsumgebungsbedingungen – jedoch mindestens einmal jährlich durchzuführen. Hierzu gehören: - die Pflege von Anlagenteilen - ggf. das Auswechseln von Anlagenteilen (z. B. Rauchmelder) und Bauelemente (z. B. Ak-kumulatoren, Geräte- und Speicherbatterien) nach Ablauf der Nutzungsdauer - ggf. das Justieren, Neueinstellen und Abgleichen von Bauteilen und Geräten Die Instandsetzungen müssen unverzüglich zur Rückführung der Gefahrenmeldeanlage oder deren Anlagenteilen in den funktionsfähigen Zustand durchgeführt werden, - wenn bei der Inspektion oder der Wartung festgestellt wird, dass die geforderte Funktion der Gefahrenmeldeanlage oder von Anlagenteilen bis zur nächsten Inspektion nicht mehr sicher-gestellt ist, - wegen einer Störung die geforderte Funktion nicht erfüllt werden kann. Für die Durchführung der Instandsetzung hat der Auftragnehmer einen ständig besetzten und erreichbaren Notdienst (365 Tage 24 Stunden rund um die Uhr) mit den entsprechenden technischen Qualifikationen zur Betreuung der beschriebenen Technik einschließlich einer angemessen Ersatzteilvorhaltung vorzuhalten.

    Frist: 15.01.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0004 · NSC Solution

    Durchführung der richtlinienkonformen Wartung und Inspektion von Brandmeldeanlagen und Rauchmeldern diverser Liegenschaften der Landeshauptstadt Hannover. Inspektion und Wartung sowie ggf. Instandsetzung der Brandmeldesysteme NSC Solution (Los 4) in 10 Liegenschaften innerhalb des Stadtgebiets von Hannover. Die Inspektion der Brandmeldeanlagen ist viermal jährlich gemäß VDE 0833-1 / DIN 14675 / EN 54 durchzuführen. Hierbei ist mindestens bei jeder Inspektion ein Melder aus jeder Grup-pe / Primärleitung auszulösen. Die Prüfungen der angeschlossenen Melder sind zu annähernd gleichen Teilen auf die Quartale zu verteilen. Die Wartungen sind nach Herstellerangaben – unter Berücksichtigung der besonderen Be-triebsumgebungsbedingungen – jedoch mindestens einmal jährlich durchzuführen. Hierzu gehören: - die Pflege von Anlagenteilen - ggf. das Auswechseln von Anlagenteilen (z. B. Rauchmelder) und Bauelemente (z. B. Ak-kumulatoren, Geräte- und Speicherbatterien) nach Ablauf der Nutzungsdauer - ggf. das Justieren, Neueinstellen und Abgleichen von Bauteilen und Geräten Die Instandsetzungen müssen unverzüglich zur Rückführung der Gefahrenmeldeanlage oder deren Anlagenteilen in den funktionsfähigen Zustand durchgeführt werden, - wenn bei der Inspektion oder der Wartung festgestellt wird, dass die geforderte Funktion der Gefahrenmeldeanlage oder von Anlagenteilen bis zur nächsten Inspektion nicht mehr sicher-gestellt ist, - wegen einer Störung die geforderte Funktion nicht erfüllt werden kann. Für die Durchführung der Instandsetzung hat der Auftragnehmer einen ständig besetzten und erreichbaren Notdienst (365 Tage 24 Stunden rund um die Uhr) mit den entsprechenden technischen Qualifikationen zur Betreuung der beschriebenen Technik einschließlich einer angemessen Ersatzteilvorhaltung vorzuhalten.

    Frist: 15.01.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 des GWB bzw. soweit im Vergabeverfahren zutreffend die §§ 6e EU VOB/A, 16 EU VOB/A; 42 Abs. 1, 57 VgV. Auf Nachforderung können Bietende fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachreichen, vervollständigen, korrigieren, bzw. fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachreichen. Es gelten je nach Verfahrensart die §§ 56 VgV bzw. § 16a EU VOB/A. Hinweise in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Esser

Preis

LOT-0002 · Hekatron

Preis

LOT-0003 · Notifier

Preis

LOT-0004 · NSC Solution

Preis

Vergabeunterlagen

Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 des GWB bzw. soweit im Vergabeverfahren zutreffend die §§ 6e EU VOB/A, 16 EU VOB/A; 42 Abs. 1, 57 VgV. Auf Nachforderung können Bietende fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachreichen, vervollständigen, korrigieren, bzw. fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachreichen. Es gelten je nach Verfahrensart die §§ 56 VgV bzw. § 16a EU VOB/A. Hinweise in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 26.03.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 207732-2026

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.