Austausch von Rauchwarnmeldern in einer Brandmeldeanlage
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 18.05.2026, 08:30 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Kommunaler Versorgungsverband Baden-Württemberg
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 14.04.2026
- CPV-Codes
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- Brandmeldeanlagen (31625200)
- Rauchmelder (38431200)
- Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden (50711000)
- Bekanntmachung
- vergabeportal-bw.de
- Bekanntmachungsnummer
- 252025-2026
- Verfahrensnummer
- bd573abd-7f76-46d7-a422-fd04197c0acf
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Kommunale Versorgungsverband Baden-Württemberg schreibt den Austausch von insgesamt 1.663 Rauchwarnmeldern in seinem Dienstgebäude in Karlsruhe aus. Die Arbeiten umfassen die Lieferung und Montage von Mehrfachsensormeldern gemäß DIN 14675, wobei ein Teil der Melder in einer Höhe von sieben Metern installiert werden muss. Der Auftrag ist als ein Los ausgeschrieben.
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Leistungsbeschreibung
Austausch der Rauchwarnmelder der Brandmeldeanlage
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Tausch Rauchwarnmelder
1) Austausch der Rauchwarnmelder der Brandmeldeanlage (BMA) im Dienstgebäude Karlsruhe gemäß DIN 14675. Ca. 12 Melder (Empfangshalle, Direktionsbereich) befinden sich in einer Höhe von ca. 7 m. Hersteller: Hekatron Brandmeldesystem: Integral IP MX - 1126 Stück Mehrfachsensormelder mit Akustik, Farbe Weiß, Typ: MTD 533X-SCT (ggf. Nachfolgermodel, welches mit der vorhandenen Brandmeldezentrale kompatibel sein muss) - 537 Stück Mehrfachsensormelder ohne Akustik, Farbe Weiß, Typ: MTD 533X (ggf. Nachfolgermodel, welches mit der vorhandenen Brandmel-dezentrale kompatibel sein muss) - 6 Stück Mehrfachsensormelder mit Akustik, Farbe schwarz, Typ: MTD 533X-SCT (ggf. Nachfolgermodel, welches mit der vorhandener Brandmeldezentrale kompatibel sein muss) - Öffnen und Schließen der Zwischendecken und Revisionsöffnungen usw. 2) Installation und Inbetriebnahme von zusätzlichen Rauchwarnmeldern im Konferenzbereich (Räume 00.BT05.004 / 005 / 006) gemäß Vorgabe durch den AG mit vorhandener Verkabelung. - 3 Stück Mehrfachsensormelder ohne Akustik, Typ: MTD 533X (ggf. Nachfolgermodel, welches mit der vorhandenen Brandmeldezentrale kompatibel sein muss) - Öffnen und Schließen der Zwischendecken und Revisionsöffnungen usw. - Anpassung der Dokumentation und Feuerwehrlaufkarten
Frist: 18.05.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie bestimmte Sachverhalte, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Die Straftaten sind in §§ 123f. GWB aufgeführt. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Zwingende Ausschlussgründe sind bestimmte Verstöße, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken: kein Verstoß gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG), kein Verstoß gegen § 21 SchwarzArbG., kein Verstoß gegen das des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Der Bieter hat eine Eigen- und Verpflichtungserklärung mit seinem Angebot einzureichen. Es bleibt der VS vorbehalten, fehlende Nachweise, Erklärungen oder Angaben mit Fristsetzung nachzufordern. Unvollständige Angebote können ohne weitere Rückfrage ausgeschlossen werden. Ein Anspruch des Bieters, fehlende Nachweise nachträglich vorlegen zu dürfen, besteht nicht.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Tausch Rauchwarnmelder
- Es wird kaufmännisch auf 2 Nachkommastellen gerundet. Bei Gleichstand zweier Angebote ent-scheidet das Los.
- 1 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie bestimmte Sachverhalte, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Die Straftaten sind in §§ 123f. GWB aufgeführt. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Zwingende Ausschlussgründe sind bestimmte Verstöße, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken: kein Verstoß gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG), kein Verstoß gegen § 21 SchwarzArbG., kein Verstoß gegen das des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Der Bieter hat eine Eigen- und Verpflichtungserklärung mit seinem Angebot einzureichen. Es bleibt der VS vorbehalten, fehlende Nachweise, Erklärungen oder Angaben mit Fristsetzung nachzufordern. Unvollständige Angebote können ohne weitere Rückfrage ausgeschlossen werden. Ein Anspruch des Bieters, fehlende Nachweise nachträglich vorlegen zu dürfen, besteht nicht.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 15.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 407686-2026
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