Wartung, Instandhaltung und Instandsetzung feuerwehrtechnischer Aufbauten an Drehleiterfahrzeugen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 27.07.2026, 15:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- Keine Losaufteilung angegeben
- Erfüllungsregion
- Sachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 26.06.2026
- CPV-Codes
- Reparatur und Wartung von Kraftfahrzeugen und zugehörigen Ausrüstungen (50110000)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 440515-2026
- Verfahrensnummer
- 72b7c2a1-0f73-4015-866f-91de2452acf3
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Landeshauptstadt Dresden, vertreten durch das Brand- und Katastrophenschutzamt, beschafft eine Rahmenvereinbarung für die Wartung, Instandhaltung und Instandsetzung feuerwehrtechnischer Aufbauten an Drehleiterfahrzeugen. Die Leistungen werden in Dresden für Fahrzeuge des Brand- und Katastrophenschutzes benötigt; eine Größenordnung oder Laufzeit ist nicht angegeben. Angebote können bis zum 27. Juli 2026 um 13:00 Uhr eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Rahmenvereinbarung über die Wartung, Instandhaltung und Instandsetzung von feuerwehrtechnischen Aufbauten an Drehleiterfahrzeugen des Brand- und Katastrophenschutzamtes der Landeshauptstadt Dresden
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 28.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 595681-2026
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.