Versorgungsvertrag zur Medikamentenversorgung und Apothekenaufsicht für die Berliner Feuerwehr
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 28.04.2026, 08:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 2.401.218 EUR
- Lose
- 2
- Auftraggeber
- Berliner Feuerwehr
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 24.03.2026
- CPV-Codes
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- Medizinische Verbrauchsartikel (33140000)
- Arzneimittel (33600000)
- Bekanntmachung
- meinauftrag.rib.de
- Bekanntmachungsnummer
- 201514-2026
- Verfahrensnummer
- 973f066c-4bd9-43c2-a4ea-20388ebcba83
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Berliner Feuerwehr schreibt einen Versorgungsvertrag für die Lieferung von Medikamenten sowie die damit verbundene Apothekenaufsicht aus. Der Auftrag ist in zwei Lose unterteilt, wobei Los 2 speziell die Versorgung für das STEMO-Projekt (Schlaganfall-Einsatz-Mobil) umfasst. Das Auftragsvolumen beläuft sich auf rund 2,07 Millionen Euro.
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Leistungsbeschreibung
Versorgungsvertrag mit der Berliner Feuerwehr über den Abruf und die Lieferung von Medikamenten einschließlich Apothekenaufsicht
Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Los 1 - Medikamente
Versorgungsvertrag mit der Berliner Feuerwehr über den Abruf und die Lieferung von Medikamenten einschließlich Apothekenaufsicht
Frist: 28.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Los 2 - Medikamente STEMO
Versorgungsvertrag mit der Berliner Feuerwehr über den Abruf und die Lieferung von Medikamenten einschließlich Apothekenaufsicht
Frist: 28.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB. Bieter müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch die Eigenerklärung - Wirt124EUErklaerung_Ausschlussgruende_Angaben-0624 - nachweisen. Darüber hinaus gelten die leistungsbezogenen Ausschlusskriterien gem. Vergabe- und Vertragsunterlagen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagkriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Los 1 - Medikamente
- Bei Erfüllung aller Leistungskriterien fließt der Angebotspreis zu 100 % in die Wertung.
LOT-0002 · Los 2 - Medikamente STEMO
- Bei Erfüllung aller Leistungskriterien fließt der Angebotspreis zu 100 % in die Wertung.
Vergabeunterlagen
Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB. Bieter müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch die Eigenerklärung - Wirt124EUErklaerung_Ausschlussgruende_Angaben-0624 - nachweisen. Darüber hinaus gelten die leistungsbezogenen Ausschlusskriterien gem. Vergabe- und Vertragsunterlagen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagkriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 18.05.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 339724-2026
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