Versorgungsvertrag zur Medikamentenversorgung und Apothekenaufsicht für die Berliner Feuerwehr

Status
Vergeben
Angebotsfrist
28.04.2026, 08:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
2.401.218 EUR
Lose
2
Auftraggeber
Berliner Feuerwehr
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
24.03.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Medizinische Verbrauchsartikel (33140000)
  • Arzneimittel (33600000)
Bekanntmachung
meinauftrag.rib.de
Bekanntmachungsnummer
201514-2026
Verfahrensnummer
973f066c-4bd9-43c2-a4ea-20388ebcba83

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Berliner Feuerwehr schreibt einen Versorgungsvertrag für die Lieferung von Medikamenten sowie die damit verbundene Apothekenaufsicht aus. Der Auftrag ist in zwei Lose unterteilt, wobei Los 2 speziell die Versorgung für das STEMO-Projekt (Schlaganfall-Einsatz-Mobil) umfasst. Das Auftragsvolumen beläuft sich auf rund 2,07 Millionen Euro.

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Leistungsbeschreibung

Versorgungsvertrag mit der Berliner Feuerwehr über den Abruf und die Lieferung von Medikamenten einschließlich Apothekenaufsicht

Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · Los 1 - Medikamente

    Versorgungsvertrag mit der Berliner Feuerwehr über den Abruf und die Lieferung von Medikamenten einschließlich Apothekenaufsicht

    Frist: 28.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Los 2 - Medikamente STEMO

    Versorgungsvertrag mit der Berliner Feuerwehr über den Abruf und die Lieferung von Medikamenten einschließlich Apothekenaufsicht

    Frist: 28.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB. Bieter müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch die Eigenerklärung - Wirt124EUErklaerung_Ausschlussgruende_Angaben-0624 - nachweisen. Darüber hinaus gelten die leistungsbezogenen Ausschlusskriterien gem. Vergabe- und Vertragsunterlagen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagkriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Los 1 - Medikamente

Bei Erfüllung aller Leistungskriterien fließt der Angebotspreis zu 100 % in die Wertung.

LOT-0002 · Los 2 - Medikamente STEMO

Bei Erfüllung aller Leistungskriterien fließt der Angebotspreis zu 100 % in die Wertung.

Vergabeunterlagen

Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.

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Anforderungen

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB. Bieter müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch die Eigenerklärung - Wirt124EUErklaerung_Ausschlussgruende_Angaben-0624 - nachweisen. Darüber hinaus gelten die leistungsbezogenen Ausschlusskriterien gem. Vergabe- und Vertragsunterlagen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagkriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 18.05.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 339724-2026

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