Verschränkungsbasiertes Quantenschlüsselverteilungs-System für drei Parteien

Status
Vergeben
Angebotsfrist
26.06.2026, 13:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
28.05.2026
CPV-Codes
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  • Netzwerke (32400000)
  • Netzausrüstung (32420000)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
365894-2026
Verfahrensnummer
dc5acf69-7c79-4426-b9d6-e60129512822

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Kurzbeschreibung

Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) beschafft ein vollständiges System zur Quantenschlüsselverteilung (QKD) für ein Netzwerk mit drei Parteien. Es umfasst einen Sender, zwei Empfänger und zwei Punkt-zu-Punkt-Verbindungen sowie die Möglichkeit, Schlüssel zwischen allen Parteien auszutauschen und das System an das städtische Quantennetzwerk in Ulm anzubinden. Der Einsatz ist im Umfeld des DLR-Instituts für Quantentechnologien in der Region Ulm vorgesehen; die Angebotsfrist endet am 26. Juni 2026 um 11:00 Uhr (UTC).

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Leistungsbeschreibung

QKD-Komplettsystem (verschränkungsbasiert) mit zwei Punkt-zu-Punkt-Verbindungen und Möglichkeit zur Anbindung an das städtische Quantennetzwerk Der Aufbau und die Anwendungen von zukünftigen Quantennetzwerke sind wichtige Forschungsthemen am DLR-Institut für Quantentechnologien. Die Einrichtung eines in-House, verschränkungsbasierten Mehrparteien-QKD-Netzwerks vor Ort mit Anbindung an das Ulmer Quantennetzwerk folgt einer Reihe von wissenschaftlichen Zielen, darunter: 1. die Grundlagenforschung zur photonischen Quantennetzwerk-Hardware; 2. informationstheoretische Forschung zur sicheren Kommunikation, Quantenauthentifizierung und Netzwerkdesign; 3. die Entwicklung von fortschrittlichen Netzwerkanwendungen, Anwendungsszenarien, Sicherheitstests und Gegenmaßnahmen gegen mögliche Angriffe. 4. die Durchführung von Technologie-Demonstrationen und Tests relevanter Betriebsszenarien im städtischen Umfeld. Das zu liefernde Gesamtsystem beinhaltet QKD-Equipment, das sich für ein Drei-Parteien Quantenschlüsselverteilungs-Netzwerk (engl. Quantum Key Distribution, QKD) mit zwei Point-to-Point Links eignet und aus einem Sender- (Alice) und zwei Empfängerknoten (Bob 1 und Bob 2) besteht. Zudem müssen zwischen allen 3 Parteien Schlüsselpaare ausgetauscht werden können, bspw. mit Hilfe von Key Forwarding. Weitergehende Informationen sind der beigefügten Leistungsbeschreibung (Vertragsunterlagen) zu entnehmen.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Verschränkungsbasiertes QKD-Equipment

    QKD-Komplettsystem (verschränkungsbasiert) mit zwei Punkt-zu-Punkt-Verbindungen und Möglichkeit zur Anbindung an das städtische Quantennetzwerk. Der Aufbau und die Anwendungen von zukünftigen Quantennetzwerke sind wichtige Forschungsthemen am DLR-Institut für Quantentechnologien. Die Einrichtung eines in-House, verschränkungsbasierten Mehrparteien-QKD-Netzwerks vor Ort mit Anbindung an das Ulmer Quantennetzwerk folgt einer Reihe von wissenschaftlichen Zielen, darunter: 1. die Grundlagenforschung zur photonischen Quantennetzwerk-Hardware; 2. informationstheoretische Forschung zur sicheren Kommunikation, Quantenauthentifizierung und Netzwerkdesign; 3. die Entwicklung von fortschrittlichen Netzwerkanwendungen, Anwendungsszenarien, Sicherheitstests und Gegenmaßnahmen gegen mögliche Angriffe. 4. die Durchführung von Technologie-Demonstrationen und Tests relevanter Betriebsszenarien im städtischen Umfeld. Das zu liefernde Gesamtsystem beinhaltet QKD-Equipment, das sich für ein Drei-Parteien Quantenschlüsselverteilungs-Netzwerk (engl. Quantum Key Distribution, QKD) mit zwei Point-to-Point Links eignet und aus einem Sender- (Alice) und zwei Empfängerknoten (Bob 1 und Bob 2) besteht. Zudem müssen zwischen allen 3 Parteien Schlüsselpaare ausgetauscht werden können, bspw. mit Hilfe von Key Forwarding. Weitergehende Informationen sind der beigefügten Leistungsbeschreibung (Vertragsunterlagen) zu entnehmen.

    Frist: 26.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus §§ 123 und 124 GWB. Der Auftraggeber kann eine Aufklärung über Inhalte der Angebote und Eignungsunterlagen betreiben und Unterlagen nachfordern. Die Grundsätze der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung werden dabei beachtet.

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus §§ 123 und 124 GWB. Der Auftraggeber kann eine Aufklärung über Inhalte der Angebote und Eignungsunterlagen betreiben und Unterlagen nachfordern. Die Grundsätze der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung werden dabei beachtet.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 27.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 591760-2026

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