Vermittlungscoaching zur Arbeitsmarktintegration, auch für Menschen mit eingeschränkten Deutschkenntnissen

Status
Offen
Angebotsfrist
07.12.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Hessen, Deutschland
Verfahren
Verfahrensart unbekannt
Auftragsart
Nicht angegeben
Veröffentlicht
03.11.2026
CPV-Codes
Erwachsenenbildung und sonstiger Unterricht (80400000)
Bekanntmachung
had.de
Bekanntmachungsnummer
25994732

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Zentrale Auftragsvergabestelle des Landkreises Darmstadt-Dieburg schreibt für die Kreisagentur für Beschäftigung ein Vermittlungscoaching zur Arbeitsmarktintegration aus. Das Angebot richtet sich auch an Menschen mit eingeschränkten Deutschkenntnissen und wird im Landkreis Darmstadt-Dieburg in Hessen erbracht. Die Angebotsfrist endet am 7. Dezember 2026.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Vermittlungscoaching zur Arbeitsmarktintergration – auch für Menschen mit eingeschränken Deutschkenntnissen

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Vermittlungscoaching zur Arbeitsmarktintergration – auch für Menschen mit eingeschränken Deutschkenntnissen

    Vermittlungscoaching zur Arbeitsmarktintergration – auch für Menschen mit eingeschränken Deutschkenntnissen

    Frist: 07.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Vergabeunterlagen

Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.

Zum Ursprungsportal

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.