Individuelle Unterstützungscenter-Maßnahmen für etwa 90 Plätze
Bundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum Südwest
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 21.01.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Hessen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 17.12.2025
- Originalbekanntmachung
- ted.europa.eu ↗
- Bekanntmachungsnummer
- 839973-2025
- Verfahrensnummer
- bd0d4733-1720-4323-8c40-ec5e44ef1432
- CPV-Codes
- Erwachsenenbildung und sonstiger Unterricht (80400000)
Kurzbeschreibung
Die Bundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum Südwest in Frankfurt am Main, sucht Anbieter für die Konzeption und Durchführung individueller Unterstützungscenter-Maßnahmen. Der Auftrag umfasst etwa 90 Plätze im Bezirk des Regionalen Einkaufszentrums Südwest mit Bezug zum Jobcenter Limburg-Weilburg. Angebote müssen bis zum 21. Januar 2026 um 09:00 Uhr eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Konzeption und Durchführung von individuellen Maßnahmen Unterstützungscenter nach § 16 Abs. 1 Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II) i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 3 und 5 Drittes Sozialgesetzbuch (SGB III) für ca. 90 Plätze im Bezirk des Regionalen Einkaufszentrums Südwest.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · REZ SW 45ind JC Limburg-Weilburg
REZ SW 45ind JC Limburg-Weilburg
Frist: 21.01.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
D.2.pdf (Unternehmensangaben und Eigenerklärungen) Abschnitt II: Eigenerklärungen des Bieters/des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft (BG) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung (II.1), Entrichtung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen (II.2), sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen (II.3), Insolvenz (II.4), anderen schweren beruflichen Verfehlungen (II.5), wettbewerbsverzerrenden Verhaltensweisen (II.6), Interessenkonflikt aus Beratungstätigkeiten (II.7), Auskünften und Informationen (II.8) Abschnitt III: Angaben zu ggf. einschlägigem Ausschlussgrund und etwaigen Maßnahmen zur Selbstreinigung Abschnitt IV: Bestätigung durch jedes weitere Mitglied der Bietergemeinschaft (BG), dass die Erklärungen entsprechend den Abschnitten II, III (soweit notwendig) und V sowie die sonstigen von ihm verlangten Erklärungen in den anderen Dateien zur Angebotsabgabe (inkl. der hier aufgelisteten) jeweils abgegeben werden. Abschnitt V: Angabe der Teile des Auftrags mit Absicht der Unterbeauftragung/Eignungsleihe und Benennung der bereits feststehenden Unterauftragnehmer; Verpflichtungserklärung, dass die vorgesehenen Unternehmen dem Bieter/der BG gegenüber gleichlautende schriftliche Erklärungen nach dem Abschnitt II (mit Ausnahme der Erklärungen in II.7 und II.12) und - soweit notwendig - nach dem Abschnitt III dieser Datei abgeben. Erklärung, dass die vorstehenden Erklärungen vorliegen und kein für eine Unterbeauftragung/Eignungsleihe vorgesehenes Unternehmen darin das Vorliegen von Ausschlussgründen bejaht hat. Falls nicht, verlangt die Vergabestelle die Übersendung der abgegebenen Erklärungen, wenn das Angebot in die engere Wahl kommt. D.2.1.pdf (Erklärung zur Einhaltung zwingender Arbeitsbedingungen und Registerabfrage) Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € fordert die Vergabestelle für den Bieter/jedes Mitglied einer BG, der/die den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) an. Dafür sind mit der Datei D.2.1.pdf die benötigten Angaben zu übermitteln. D.2.2.pdf (Erklärung zur Ethikklausel) Personalbezogene Eigenerklärung zu etwaigen Beratungstätigkeiten für die BA in den 18 Monaten vor dieser Bekanntmachung; kein Vertragsschluss, wenn die angebotene Leistung demselben Bereich zuzuordnen ist, der auch Objekt der Beratung war. Ein Vertrag ist ausgeschlossen, sofern die genannten Kriterien innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten vor der Veröffentlichung der Vergabemaßnahme vorgelegen haben, unabhängig davon, ob die angebotene Leistung demselben Bereich zuzuordnen ist, der auch Objekt der Beratung war oder nicht. Zum Nachweis einer Tätigkeit als Mitglied/eine mitarbeitende Person eines Unternehmens, in deren Auftrag die Person die BA beraten hat/ausführend tätig wurde, ist eine verbindliche Erklärung dieses Unternehmens über den Sachverhalt beizulegen. D.5.pdf (Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen aufgrund der Sanktionen gegen Russland) Es ist gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 Prozent unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen handeln, auch solche, auf die jeweils mehr als 10 Prozent des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden. Nach Maßgabe des § 56 VgV können durch die Bieter fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachgereicht oder vervollständigt werden.
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
D.2.pdf (Unternehmensangaben und Eigenerklärungen) Abschnitt II: Eigenerklärungen des Bieters/des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft (BG) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung (II.1), Entrichtung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen (II.2), sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen (II.3), Insolvenz (II.4), anderen schweren beruflichen Verfehlungen (II.5), wettbewerbsverzerrenden Verhaltensweisen (II.6), Interessenkonflikt aus Beratungstätigkeiten (II.7), Auskünften und Informationen (II.8) Abschnitt III: Angaben zu ggf. einschlägigem Ausschlussgrund und etwaigen Maßnahmen zur Selbstreinigung Abschnitt IV: Bestätigung durch jedes weitere Mitglied der Bietergemeinschaft (BG), dass die Erklärungen entsprechend den Abschnitten II, III (soweit notwendig) und V sowie die sonstigen von ihm verlangten Erklärungen in den anderen Dateien zur Angebotsabgabe (inkl. der hier aufgelisteten) jeweils abgegeben werden. Abschnitt V: Angabe der Teile des Auftrags mit Absicht der Unterbeauftragung/Eignungsleihe und Benennung der bereits feststehenden Unterauftragnehmer; Verpflichtungserklärung, dass die vorgesehenen Unternehmen dem Bieter/der BG gegenüber gleichlautende schriftliche Erklärungen nach dem Abschnitt II (mit Ausnahme der Erklärungen in II.7 und II.12) und - soweit notwendig - nach dem Abschnitt III dieser Datei abgeben. Erklärung, dass die vorstehenden Erklärungen vorliegen und kein für eine Unterbeauftragung/Eignungsleihe vorgesehenes Unternehmen darin das Vorliegen von Ausschlussgründen bejaht hat. Falls nicht, verlangt die Vergabestelle die Übersendung der abgegebenen Erklärungen, wenn das Angebot in die engere Wahl kommt. D.2.1.pdf (Erklärung zur Einhaltung zwingender Arbeitsbedingungen und Registerabfrage) Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € fordert die Vergabestelle für den Bieter/jedes Mitglied einer BG, der/die den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) an. Dafür sind mit der Datei D.2.1.pdf die benötigten Angaben zu übermitteln. D.2.2.pdf (Erklärung zur Ethikklausel) Personalbezogene Eigenerklärung zu etwaigen Beratungstätigkeiten für die BA in den 18 Monaten vor dieser Bekanntmachung; kein Vertragsschluss, wenn die angebotene Leistung demselben Bereich zuzuordnen ist, der auch Objekt der Beratung war. Ein Vertrag ist ausgeschlossen, sofern die genannten Kriterien innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten vor der Veröffentlichung der Vergabemaßnahme vorgelegen haben, unabhängig davon, ob die angebotene Leistung demselben Bereich zuzuordnen ist, der auch Objekt der Beratung war oder nicht. Zum Nachweis einer Tätigkeit als Mitglied/eine mitarbeitende Person eines Unternehmens, in deren Auftrag die Person die BA beraten hat/ausführend tätig wurde, ist eine verbindliche Erklärung dieses Unternehmens über den Sachverhalt beizulegen. D.5.pdf (Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen aufgrund der Sanktionen gegen Russland) Es ist gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 Prozent unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen handeln, auch solche, auf die jeweils mehr als 10 Prozent des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden. Nach Maßgabe des § 56 VgV können durch die Bieter fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachgereicht oder vervollständigt werden.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 11.03.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 168168-2026
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