Verlängerung einer Palo-Alto-Networks-Sicherheitsabonnement-Lizenz um 36 Monate
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 28.07.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Universitätsklinikum Münster
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 13.07.2026
- CPV-Codes
- Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)
- Bekanntmachung
- evergabe.nrw.de
- Bekanntmachungsnummer
- 480661-2026
- Verfahrensnummer
- 1ee1925f-265f-4605-86b4-149c35ce55a7
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Universitätsklinikum Münster beschafft die Verlängerung seines bestehenden Abonnements für Palo-Alto-Networks-Firewall-Systeme zur Absicherung kritischer IT-Systeme, Anwendungen und sensibler Daten. Die Laufzeit beträgt 36 Monate und betrifft den Standort Münster; Angebote können bis zum 28. Juli 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Verlängerung der bestehenden Palo Alto Subscription um 36 Monate
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Palo Alto
Das Universitätsklinikum Münster betreibt zur Sicherstellung eines stabilen, sicheren und leistungsfähigen IT-Betriebs eine bestehende Sicherheitsinfrastruktur auf Basis von Palo Alto Networks Firewall-Systemen. Die eingesetzten Lösungen bilden einen wesentlichen Bestandteil der Netzwerksicherheit und dienen insbesondere dem Schutz kritischer IT-Systeme, Anwendungen sowie sensibler Daten vor aktuellen Cyberbedrohungen. Um die kontinuierliche Verfügbarkeit der sicherheitsrelevanten Funktionen sowie den fortlaufenden Zugriff auf Herstellerupdates, Bedrohungsinformationen und technischen Support sicherzustellen, ist die Verlängerung der bestehenden Subscription-Lizenzen erforderlich. Gegenstand dieser Ausschreibung ist daher die Verlängerung der bestehenden Palo Alto Networks Subscriptions um einen Zeitraum von 36 Monaten. Mit der Verlängerung wird gewährleistet, dass die eingesetzten Firewall-Systeme weiterhin mit aktuellen Sicherheitsmechanismen, Signaturen und Funktionen betrieben werden können. Dies umfasst insbesondere die fortlaufende Aktualisierung von Bedrohungsdatenbanken, den Zugriff auf sicherheitsrelevante Updates sowie die Aufrechterhaltung des Herstellersupports gemäß den bestehenden Betriebsanforderungen. Die Ausschreibung richtet sich an qualifizierte Fachunternehmen mit entsprechender Herstellerautorisierung und nachweisbarer Erfahrung im Bereich Palo Alto Networks (Diamond Innovator Solution Provider). Ziel ist der wirtschaftliche und reibungslose Bezug der erforderlichen Verlängerungen unter Einhaltung der bestehenden technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen. ?
Frist: 28.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Eine Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung gemäß § 129 StGB oder vergleichbaren Vorschriften führt zum Ausschluss. Bieter, die in Geldwäscheaktivitäten (§ 261 StGB) oder in die Finanzierung terroristischer Aktivitäten verwickelt sind, werden ausgeschlossen. Eine Verurteilung wegen Betrugs (§ 263 StGB) oder Subventionsbetrug (§ 264 StGB) schließt Unternehmen aus, da dies die Integrität des Unternehmens und die ordnungsgemäße Nutzung öffentlicher Mittel infrage stellt. Unternehmen oder Personen, die sich durch korrupte Praktiken wie Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung oder Bestechung einen Vorteil im Vergabeverfahren verschaffen wollen, werden ausgeschlossen. Dies betrifft Fälle, in denen Geschenke, Geld oder andere Vorteile angeboten oder angenommen wurden, um Entscheidungen unrechtmäßig zu beeinflussen. Verstöße gegen Menschenrechte, wie Menschenhandel ( § 232 StGB), Zwangsprostitution oder Zwangsarbeit führen zu einem Ausschluss. Unternehmen, die gegen umweltrechtliche Vorschriften verstoßen, können ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere für schwere oder wiederholte Verstöße, die auf mangelndes Verantwortungsbewusstsein schließen lassen. Schwere Verstöße gegen arbeitsrechtliche Vorschriften, etwa die Nichtzahlung von Löhnen oder Verstöße gegen Mindestlohnvorschriften führen zum Ausschluss. Unternehmen, die nicht in der Lage sind, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, werden ausgeschlossen, da dies ein Zeichen wirtschaftlicher Unzuverlässigkeit ist. Ein Unternehmen, das insolvent ist, d. h. zahlungsunfähig oder überschuldet, wird ausgeschlossen. Es gilt als nicht leistungsfähig und nicht in der Lage, den Auftrag ordnungsgemäß auszuführen. Befindet sich ein Bieter in einem Verfahren, das einer Insolvenz gleichgestellt ist, beispielsweise einer Zwangsverwaltung oder einem gerichtlichen Vergleichsverfahren, wird er ausgeschlossen. Unternehmen, die durch Absprachen, wie Kartellbildung oder Preisabsprachen, den Wettbewerb einschränken, werden ausgeschlossen. Wenn ein Unternehmen in der Vergangenheit öffentliche Aufträge unzureichend erfüllt oder Vertragsbedingungen schwerwiegend verletzt hat, kann es von künftigen Vergaben ausgeschlossen werden. Bieter, die das Vergabeverfahren durch falsche Angaben, Manipulation oder andere unzulässige Einflussnahmen verfälschen, werden ausgeschlossen. Unternehmensbezogene Unterlagen werden nachgefordert
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Eine Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung gemäß § 129 StGB oder vergleichbaren Vorschriften führt zum Ausschluss. Bieter, die in Geldwäscheaktivitäten (§ 261 StGB) oder in die Finanzierung terroristischer Aktivitäten verwickelt sind, werden ausgeschlossen. Eine Verurteilung wegen Betrugs (§ 263 StGB) oder Subventionsbetrug (§ 264 StGB) schließt Unternehmen aus, da dies die Integrität des Unternehmens und die ordnungsgemäße Nutzung öffentlicher Mittel infrage stellt. Unternehmen oder Personen, die sich durch korrupte Praktiken wie Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung oder Bestechung einen Vorteil im Vergabeverfahren verschaffen wollen, werden ausgeschlossen. Dies betrifft Fälle, in denen Geschenke, Geld oder andere Vorteile angeboten oder angenommen wurden, um Entscheidungen unrechtmäßig zu beeinflussen. Verstöße gegen Menschenrechte, wie Menschenhandel ( § 232 StGB), Zwangsprostitution oder Zwangsarbeit führen zu einem Ausschluss. Unternehmen, die gegen umweltrechtliche Vorschriften verstoßen, können ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere für schwere oder wiederholte Verstöße, die auf mangelndes Verantwortungsbewusstsein schließen lassen. Schwere Verstöße gegen arbeitsrechtliche Vorschriften, etwa die Nichtzahlung von Löhnen oder Verstöße gegen Mindestlohnvorschriften führen zum Ausschluss. Unternehmen, die nicht in der Lage sind, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, werden ausgeschlossen, da dies ein Zeichen wirtschaftlicher Unzuverlässigkeit ist. Ein Unternehmen, das insolvent ist, d. h. zahlungsunfähig oder überschuldet, wird ausgeschlossen. Es gilt als nicht leistungsfähig und nicht in der Lage, den Auftrag ordnungsgemäß auszuführen. Befindet sich ein Bieter in einem Verfahren, das einer Insolvenz gleichgestellt ist, beispielsweise einer Zwangsverwaltung oder einem gerichtlichen Vergleichsverfahren, wird er ausgeschlossen. Unternehmen, die durch Absprachen, wie Kartellbildung oder Preisabsprachen, den Wettbewerb einschränken, werden ausgeschlossen. Wenn ein Unternehmen in der Vergangenheit öffentliche Aufträge unzureichend erfüllt oder Vertragsbedingungen schwerwiegend verletzt hat, kann es von künftigen Vergaben ausgeschlossen werden. Bieter, die das Vergabeverfahren durch falsche Angaben, Manipulation oder andere unzulässige Einflussnahmen verfälschen, werden ausgeschlossen. Unternehmensbezogene Unterlagen werden nachgefordert
Änderungen und Bieterfragen
2 Einträge- 05.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 227271
- 05.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 542280-2026
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