HU_HiO_Bewerbungsbedingungen.pdf

Unterstützungsleistungen für HISinOne-Promovierenden-, Prüfungs- und Veranstaltungsmanagement

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 12.10.2026, 14:15 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.deutsche-evergabe.de

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Vergabeverfahren

Servicekontingente für Unterstützungsleistungen zur HISinOne-Einführung

Bewerbungsbedingungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bitten wir Sie um Abgabe eines verbindlichen Angebots im Rahmen des

vorbezeichneten Vergabeverfahrens auf Basis der nachfolgenden Bewerbungsbedingungen

sowie unter Beachtung der erfolgten Bekanntmachung.

  1. Allgemeines

Das Beschaffungsvorhaben betrifft Servicekontingente für Unterstützungsleistungen zur

HISinOne-Einführung für die Humboldt-Universität zu Berlin (Auftraggeberin).

Das Vergabeverfahren wird nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

und der Vergabeverordnung (VgV) im Rahmen eines Offenen Verfahrens durchgeführt.

  1. Beachtung mittelständischer Interessen

Eine umfassende Prüfung und Interessenabwägung der Auftraggeberin hat zu einer Aufteilung

in 10 Lose geführt. Überwiegende technische (fachliche) und wirtschaftliche Gründe auf

Seiten der Auftraggeberin sowie die Marktlage sprechen gegen eine weitere Aufteilung.

Die Auftraggeberin weist vorab darauf hin, dass es keinen bieterseitigen Anspruch auf eine

Gestaltung des Verfahrens nach deren jeweiligen Geschäftsmodell gibt. In der Definition des

Beschaffungsgegenstandes ist ein öffentlicher Auftraggeber nach allgemeiner Auffassung

frei.

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  1. Inhalt der nachgefragten Leistung

3.1 Übersicht

Zusammenstellung der zu vergebenden Lose
Los-Nr.HISinOne-Produktbereich/HU-TeilprojektLos-Name
1SYSTechnische InfrastrukturSYS – Webservices
2SYS – Sonstige Aufgaben
3PSVPersonalisierte Services und VerzeichnissePSV
4PortalHISinOne-PortalPortal
5OROperatives ReportingOR
6STU/STU-GEBStudierendenmanagement/GebührenSTU/STU-GEB
7DOCPromovierendenmanagementDOC
8EXAPrüfungs- und VeranstaltungsmanagementEXA - Prüfungsordnungen
9EXA – Sonstige Aufgaben
10DOCPromovierendenmanagementDOC II

3.2 Die Auftraggeberin hat die Lose 1 bis 6 sowie 8 bereits vergeben. Die hiermit

nachgefragten Leistungen betreffen die Lose 7 und 9 (in Gelb in der unter Ziffer 3.1

abgebildeten Tabelle hinterlegt). Los 10 wird später vergeben.

  1. Hinweise und Fragen zu den Vergabeunterlagen, Kontaktstelle

4.1. Bieterfragen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen oder zum Vergabeverfahren sind

ausschließlich über das Kommunikationstool der Vergabeplattform bis zum

28.08.2026

zu richten.

Nur über das vorgenannte Kommunikationstool können Fragen und Hinweise gerichtet

werden. Fragen, die bis zum Ende der Fragefrist nicht zu den Vergabeunterlagen mit

aktuellem Inhalt eingegangen sind, werden nicht mehr beantwortet.

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4.2. Die Fragen der Bieter werden ausschließlich über das Kommunikationstool beantwortet.

Da auch eventuell mit den Bieterinformationen einhergehende, wichtige Änderungen an

den Vergabeunterlagen auf diesem Wege kommuniziert werden, wird dringend

empfohlen, dass sich die Unternehmen regelmäßig auf der Vergabeplattform

informieren, um die Bieterinformationen zu erhalten. Bieter können sich nicht darauf

berufen, Informationen nicht zur Kenntnis genommen zu haben.

4.3. Es werden weder telefonische noch mündliche Auskünfte erteilt. Alle von der

Auftraggeberin gegebenen Auskünfte sind bei der Ausarbeitung der Angebote zu

berücksichtigen.

4.4. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Bieter, dass er die Vergabeunterlagen einer

vollständigen Prüfung unterzogen hat und in der Lage ist, die zu erbringende Leistung

sowie die damit verbundenen Kosten auf Grundlage der Vergabeunterlagen mit der

erforderlichen Genauigkeit zu beurteilen.

  1. Vorgaben an das Angebot, formale Bewertung

5.1. Das Angebot ist einzureichen bis zum

04.09.2026, 10 Uhr

Es handelt sich um eine Ausschlussfrist. Nach Ablauf der Frist eingehende Angebote

werden vom Wettbewerb ausgeschlossen.

5.2. Der Bieter hat das Angebot elektronisch über die Vergabeplattform fristgerecht in

Textform einzureichen. Der Zuschlag seitens der Auftraggeberin und damit

einhergehende Vertragsschluss wird ebenfalls über die Vergabeplattform erteilt bzw.

stattfinden.

5.3. Das Angebot wird allein über die Vergabeplattform eingereicht. Nur hierdurch wird die

geforderte Verschlüsselung gewährleistet. Es ist nicht ausreichend, das Angebot als

Anhang zu einer Nachricht über die Funktion Kommunikation zu übersenden.

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5.4. Angebote in Textform müssen grundsätzlich nicht signiert werden. Bei elektronischer

Übermittlung des Angebots in Textform sind der Bieter und die zur Vertretung des

Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen. Fehlen diese Angaben, wird das

Angebot ausgeschlossen.

5.5. Soweit von der Auftraggeberin Vordrucke zur Verfügung gestellt werden, sind diese für

das Angebot zu verwenden.

5.6. Das Angebot muss die geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen enthalten.

Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Nicht von der

Auftraggeberin verlangtes Prospektmaterial (allgemeine Werbebroschüren etc.) o. ä.

darf nicht beigefügt werden.

5.7. Der Bieter hat sich bis zum 31.10.2026 im Angebotsblatt ausdrücklich an sein Angebot

zu binden. Ein Bevollmächtigter ist als Ansprechpartner im Unterschriftsfeld der

Eigenerklärung Eignung zu benennen.

5.8. Die Angebote werden nicht verlesen, Bieter und Preise nicht bekannt gegeben.

5.9. Die Auftraggeberin behält sich vor, unvollständige, unrichtige, inhaltlich unzureichende

und inhaltlich unvollständige Angebote auszuschließen. Sie behält sich vor, Bietern, die

derart fehlerhafte Angebote vorgelegt haben, eine Korrektur zu ermöglichen. Auf eine

solche Korrektur besteht kein Anspruch. Wenn die Nachfrage um Korrektur erfolgt, hat

der Bieter innerhalb der vorgegebenen Frist wie nachgefragt zu korrigieren. Die

Auftraggeberin behält sich weiter vor, Bieter, die nicht bzw. nicht vollständig bzw. nicht

fristgemäß korrigiert haben, ggf. nochmals die Chance auf eine Korrektur zu geben.

Ebenso ist es denkbar, dass die Auftraggeberin bei einer misslungenen Korrektur den

Ausschluss des Bieters entscheidet. Gegebenenfalls führt die Auftraggeberin ein

Aufklärungsgespräch mit Bietern, insbesondere über deren Konzepte oder die

Zusammensetzung der Preise. Es besteht kein Anspruch auf nochmalige Korrektur oder

ein Aufklärungsgespräch. All die vorbezeichneten Regeln stehen unter dem Vorbehalt

gesetzlicher Vorgaben, d.h. zwingende Ausschlussgründe gemäß § 57 VgV werden

nicht eingeschränkt.

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6.3 Korrekturen oder Kommentierungen dürfen weder im Preisteil noch am Ausschrei-

bungstext vorgenommen werden.

7 Wertungsgrundlagen

Die Entscheidung über das für den Vertragsschluss vorgesehene Angebot wird auf Basis

der nachfolgenden Wertungsgrundlagen fallen.

7.1 Preis 30 Punkte

Das Angebot mit dem niedrigsten summierten Gesamtpreis (netto) laut Preisblatt je Los

erhält 30 Punkte (siehe „Wertungssumme“ im Preisblatt). Die von der Vergabeplattform

abgefragte Gesamtsummenabfrage ist für die Preiswertung irrelevant.

Die anderen Angebotspreise werden wie folgt bepunktet:

Die Wertungssumme des Angebotspreises ist ausschlaggebend für die jeweilige

preisliche Rangfolge. Das günstigste Angebot erhält die höchste Bepunktung (30

Wertungspunkte). Die anderen Angebote werden in absteigender Bepunktung jeweils

im Verhältnis zum günstigsten Angebot gewertet (Formel: 30 x günstigstes Angebot /

Angebot). Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Nachkommastellen.

7.2 Organisation, Qualifikation und Erfahrung des einzusetzenden Personals 70 Punkte

Jeder Bieter hat auf maximal fünfzehn Seiten die Organisation, Qualifikation und

Erfahrung des einzusetzenden Personals (DIN A 4, Schriftgröße 12, Zeilenabstand 1 ½,

Schriftart Arial, PDF-Format) vorzulegen. Falls ein Bieter für mehrere Lose anbietet,

ist die Organisation, Qualifikation und Erfahrung des einzusetzenden Personals auf alle

angebotenen Lose zu beziehen

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Zuschlagskriterium Organisation, Qualifikation und Erfahrung des einzusetzenden Personals
Worauf bezieht sich
Mit welchen Informationen kann der Nachweis erbracht werden?
der Nachweis?
Projektorganisation• Benennung der einzusetzenden Projektleitung sowie Stellvertretung und maßgebender Referenzprojekte samt Qualifikationen i. S. d. Tabelle 6 LV 7 bzw. 9 • Benennung des einzusetzenden Kernteams und maßgebender Referenzprojekte samt Qualifikationen i. S. d. Tabelle 6 LV 7 bzw. 9 • Kennzeichnung der einzusetzenden Kontaktpersonen
Arbeitsorganisation• tabellarische Darstellung der Arbeitsorganisation, einschließlich • der Rollen (der Arbeitsteilung) im Kernteam • der personellen Besetzung der Rollen • der vorzuhaltenden Kapazität, in Form von Zeitkontingenten der einzusetzenden Personen in Bezug auf Umfänge und Zeiträume in Tabelle 4 LV (mit Berücksichtigung des Umstandes, dass zeitweise auch höhere Umfänge pro Zeiteinheit auftreten können) • der organisatorischen Vorkehrungen zur Sicherstellung der personellen Verfügbarkeit, insbesondere durch Vertretungsregelungen und Kapazitätsreserven
Reaktionszeit• Darstellung der organisatorischen/personellen Strukturen, um eine Reaktion auf Anliegen der Auftraggeberin innerhalb von höchstens einer Woche zu ermöglichen

Die Bieterangaben werden bei Beauftragung als Anlage 8 Vertragsbestandteil und sind

somit über die gesamte Vertragslaufzeit für den Auftragnehmer bindend (vgl. Ziffer

1.2.1 EVB-IT Dienstvertrag).

Das Konzept erhält maximal 70 Punkte. Bei der Bewertung des Konzepts gibt es

folgende Kategorien:

Bewertungssystematik für Organisation, Qualifikation und Erfahrung des einzusetzenden Personals
Wertungsstufen und PunkteBeschreibung
Herausragend70• Exzeptionell anschauliche, detaillierte und herausragend nachvollziehbare Beschreibung. • Inhalt erfüllt in herausragender Weise die Anforderungen.
Sehr gut60• Anschauliche, detaillierte und sehr gut nachvollziehbare Beschreibung. • Inhalt erfüllt in sehr guter Weise die Anforderungen.
Gut50• Anschauliche und gut nachvollziehbare Beschreibung. • Inhalt erfüllt in überzeugender Weise die Anforderungen.
Befriedigend40• Bedingt anschauliche, aber insgesamt noch nachvollziehbare Beschreibung. • Inhalt erfüllt mit Einschränkungen die

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Anforderungen.

Ausreichend30• Lückenhafte und nicht in Gänze nachvollziehbare Beschreibung. • Inhalt erfüllt in vielerlei Hinsicht nicht die Anforderungen.
Mangelhaft20• Kaum nachvollziehbare Beschreibung. • Inhalt entspricht im Wesentlichen nicht den Anforderungen.
Ungenügend10• Nicht nachvollziehbare Beschreibung • Inhalt entspricht nicht den Anforderungen.
Formverstoß0• Kein Konzept abgegeben. • Konzept entspricht nicht den formalen Anforderungen.

Eine weitere Hinterlegung der Bewertung kann naturgemäß wegen der individuellen

Konzeptionierung je Bieter nicht vorgenommen werden.

7.3 Ermittlung des finalen Ergebnisses

Die Punkte aus den vorbezeichneten Wertungskriterien werden addiert. Das Angebot,

das durch diese Addition die meisten Punkte aufweist, erhält den Zuschlag.

8 Kostenerstattung

Kosten, die dem Bieter für die Ausarbeitung der Angebotsunterlagen oder ansonsten im

Zusammenhang mit der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren entstehen, werden von

der Auftraggeberin nicht erstattet. Die eingereichten Unterlagen verbleiben kostenfrei

bei der Auftraggeberin.

9 Nebenangebote, mehrere Hauptangebote

Die Abgabe von Nebenangeboten ist nicht zulässig; dennoch vorgelegte Nebenangebote

werden ausgeschlossen. Die gleichzeitige Abgabe von mehreren eigenständigen

Hauptangeboten ist ebenfalls unzulässig und führt zum Ausschluss sämtlicher Angebote

eines Bieters.

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10 Wichtige Daten

  • bis 28.08.2026 Bieterfragen

  • bis 04.09.2026, 10:00 Uhr, Angebotseingang

  • bis 31.10.2026 Bindefrist

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