Unterhalts- und Glasreinigung für die Friedrich-Schiller-Universität Jena
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 10.09.2024, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Friedrich-Schiller-Universität Jena
- Erfüllungsregion
- Thüringen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 02.08.2024
- CPV-Codes
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- Gebäudereinigung (90911200)
- Fensterreinigung (90911300)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 465964-2024
- Verfahrensnummer
- 1f21a3e7-2643-404a-9650-9b90f43cdb2c
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Friedrich-Schiller-Universität Jena beschafft die Unterhaltsreinigung von 111 Objekten mit einer jährlichen Reinigungsfläche von etwa 26,2 Millionen Quadratmetern sowie die Glasreinigung von rund 65.800 Quadratmetern. Die Leistungen werden in fünf Losen für den Standort Jena in Thüringen ausgeschrieben; für Los 1 sind 31 Objekte mit rund 4 Millionen Quadratmetern Jahresreinigungsfläche vorgesehen. Die Angebotsfrist endet am 10. September 2024 um 08:00 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC).
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Leistungsbeschreibung
Gegenstand der vom AG ausgeschriebenen Leistung ist die Unterhaltsreinigung von 111 Objekten mit einer Jahresreinigungsfläche von ca. 26.200.000 Quadratmetern. Sowie die Glasreinigung mit einer Reinigungsfläche von ca. 65.800 Quadratmetern. Die Ausschreibung enthält 5 Lose.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Unterhaltsreinigung Friedrich- Schiller-Universität Jena Los 1
Gegenstand der vom AG ausgeschriebenen Leistung ist die Unterhaltsreinigung von 111 Objekten mit einer Jahresreinigungsfläche von ca. 26.200.000 Quadratmetern. Sowie die Glasreinigung mit einer Reinigungsfläche von ca. 65.800 Quadratmetern. Die Ausschreibung enthält 5 Lose. Los 1: Unterhaltsreinigung von 31 Objekten mit rund 4.000.000 Quadratmetern Jahresreinigungsfläche.
Frist: 10.09.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Der Angebotsausschluss erfolgt gemäß§§ 123, 124 GWB, §§ 56, 57 VgV sowie Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Angebote, die die in der Leistungsbeschreibung geforderten Mindestspezifikationen/-forderungen nicht erfüllen, werden ebenfalls von der Wertung ausgeschlossen. Zur ordnungsgemäßen Bearbeitung der Ausschreibung sind schriftliche Erklärungen und Nach weise des Anbieters erforderlich. Auf Kapitel 5.1.9 dieser Bekanntmachung wird zusätzlich hingewiesen. Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fas-sung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Anlage 4.2) Erfüllt das angebotene Produkt die Anforderungen der Ausschreibung nicht, so ist das Angebot von der Wertung auszuschließen. Die Erfüllung/Einhaltung der gestellten Mindestanforderungen muss aus dem Angebot oder dessen Anlagen (Datenblätter, zusichernde Eigenerklärungen etc.) ersichtlich sein. Sofern einzelne geforderte Leistungsparameter aus den Dokumentationen im Angebot nicht eindeutig und nachvollziehbar hervorgehen, und diese Informationen auch nicht nach ggfs. erfolgtem Aufklärungsgesuch des Auftraggebers eingereicht werden, führt dies zum Wertungsausschluss des Angebotes. Eigenerklärungen: - Eigenerklärung zum Ausschreibungsverfahren (Anlage 4.1) - Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833 /2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Anlage 4.2) - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB (Anlage 5) - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB (Anlage 6) - Eigenerklärung staatlicher Auftraggeber (Anlage 7) - Fremdfirmenordnung Universität Jena (Anlage 8) Liegen die Erklärungen und Nachweise innerhalb der benannten Frist nicht vollständig vor, wird das Angebot ausgeschlossen (§ 12a ThürVgG).
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Unterhaltsreinigung Friedrich- Schiller-Universität Jena Los 1
- Preis (45 Punkte): Der niedrigste Preis erhält die volle Punktzahl. Nachfolgende Angebotspreise werden wie folgt bewertet: Wertungspunkte Bieter A = Niedrigster Angebotspreis: Angebotspreis Bieter A x Gewichtung
- Umfang der Reinigungszeit (30 Punkte): Bewertet wird die Gesamtreinigungszeit der Unterhaltsreinigung pro Jahr. Die höchste Stundenzahl erhält die volle Punktzahl. Nachfolgende Angebote werden wie folgt bewertet: Wertungspunkte Bieter A = Stundenanzahl Bieter A: Höchste Stundenzahl x Gewichtung
- Vorgesehenes Qualitätssicherungskonzept (QSK) (10 Punkte): Das Qualitätssicherungskonzept soll belegen, wie Sie eine dauerhaft zufriedenstellende Leistungserbringung sicherstellen wollen. Bitte erarbeiten Sie ein Konzept, das auf jede der nachfolgenden Fragen eine nachvollziehbare Antwort gibt. Für die Bewertung gibt es weder vorher definierte Mindestanforderungen noch Unterkriterien. Die Beurteilung erfolgt binär: „Merkmal ist positiv erkennbar“ oder „Merkmal ist nicht erkennbar“. Werden zu einzelnen Merkmalen widersprüchliche Angaben gemacht, gilt das Merkmal als nicht erfüllt. Sind alle Merkmale erkennbar, erhält der Bieter die volle Punktzahl, sind einzelne Merkmale nicht erkennbar, erfolgt die Bewertung linear zu der Maximalpunktzahl über das mathematische Verfahren des Dreisatzes.
- Vorgesehenes Nachhaltigkeits- und Umweltkonzept (ESG) (5 Punkte): Für den AG ist eine nachhaltige und umweltverträgliche Beschaffung von großer Bedeutung. Diese Aspekte sind in dem Konzept nachvollziehbar zu erläutern. Bitte erarbeiten Sie ein Konzept, das auf jede der nachfolgenden Fragen eine nachvollziehbare Antwort gibt. Für die Bewertung gibt es weder vorher definierte Mindestanforderungen noch Unterkriterien. Die Beurteilung erfolgt binär: „Merkmal ist positiv erkennbar“ oder „Merkmal ist nicht erkennbar“. Werden zu einzelnen Merkmalen widersprüchliche Angaben gemacht, gilt das Merkmal als nicht erfüllt. Sind alle Merkmale erkennbar, erhält der Bieter die volle Punktzahl, sind einzelne Merkmale nicht erkennbar, erfolgt die Bewertung linear zu der Maximalpunktzahl über das mathematische Verfahren des Dreisatzes.
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Der Angebotsausschluss erfolgt gemäß§§ 123, 124 GWB, §§ 56, 57 VgV sowie Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Angebote, die die in der Leistungsbeschreibung geforderten Mindestspezifikationen/-forderungen nicht erfüllen, werden ebenfalls von der Wertung ausgeschlossen. Zur ordnungsgemäßen Bearbeitung der Ausschreibung sind schriftliche Erklärungen und Nach weise des Anbieters erforderlich. Auf Kapitel 5.1.9 dieser Bekanntmachung wird zusätzlich hingewiesen. Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fas-sung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Anlage 4.2) Erfüllt das angebotene Produkt die Anforderungen der Ausschreibung nicht, so ist das Angebot von der Wertung auszuschließen. Die Erfüllung/Einhaltung der gestellten Mindestanforderungen muss aus dem Angebot oder dessen Anlagen (Datenblätter, zusichernde Eigenerklärungen etc.) ersichtlich sein. Sofern einzelne geforderte Leistungsparameter aus den Dokumentationen im Angebot nicht eindeutig und nachvollziehbar hervorgehen, und diese Informationen auch nicht nach ggfs. erfolgtem Aufklärungsgesuch des Auftraggebers eingereicht werden, führt dies zum Wertungsausschluss des Angebotes. Eigenerklärungen: - Eigenerklärung zum Ausschreibungsverfahren (Anlage 4.1) - Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833 /2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Anlage 4.2) - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB (Anlage 5) - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB (Anlage 6) - Eigenerklärung staatlicher Auftraggeber (Anlage 7) - Fremdfirmenordnung Universität Jena (Anlage 8) Liegen die Erklärungen und Nachweise innerhalb der benannten Frist nicht vollständig vor, wird das Angebot ausgeschlossen (§ 12a ThürVgG).
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 28.08.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 514660-2024
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