Unfall- und sonstige Instandsetzung von Straßenbahnfahrzeugen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 13.03.2024, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Kasseler Verkehrs-Gesellschaft AG
- Erfüllungsregion
- Hessen, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 13.02.2024
- CPV-Codes
- Instandsetzung von Schienenfahrzeugen (50224000)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 90078-2024
- Verfahrensnummer
- c3f96fac-452b-4610-a925-99d5a0fbf45f
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Kasseler Verkehrs-Gesellschaft AG beschafft über eine Rahmenvereinbarung Unfall- und sonstige Instandsetzungsleistungen für Straßenbahnfahrzeuge. Der Auftrag betrifft Kassel und das Umland; eine konkrete Mengen- oder Wertangabe ist nicht genannt. Die Angebotsfrist endet am 13. März 2024 um 11:00 Uhr.
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Leistungsbeschreibung
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung über Unfall- und sonstige Instandsetzungsleistungen für Straßenbahnfahrzeuge.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Rahmenvereinbarung über Unfall- und sonstige Instandsetzungsleistungen für Straßenbahnfahrzeuge
Die Kasseler Verkehrs-Gesellschaft Aktiengesellschaft (KVG) ist ein Unternehmen der kommunalen KVV-Gruppe (KVV: Kasseler Verkehrs- und Versorgungs-GmbH). In Kassel und dem Umland bringt die KVG täglich mehr als 120.000 Fahrgäste mit Bus, Straßenbahn und RegioTrams an ihr Ziel. Die KVG bewegt umweltschonend und übernimmt dabei seit vielen Jahren eine führende Rolle. Bereits seit 2007 fahren alle Bahnen mit 100 Prozent Ökostrom, 2010 wurde der komplette Busverkehr klimaneutral gestellt. Seit 2012 ist die gesamte KVG ein klimaneutrales Unternehmen. 2019 folgte der nächste große Schritt: Seitdem fahren alle Straßenbahnen überwiegend mit regional erzeugtem Windstrom, die weitere benötigte Energie stammt aus norwegischer Wasserkraft. Damit agiert die KVG als Teil des Umweltkonzerns KVV und hier vor allem deren Tochter Städtische Werke AG. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung über Unfall- und sonstigen Instandsetzungsleistungen von Straßenbahnfahrzeugen. Ziel ist es, eine effiziente, zügige und flexible Instandsetzung insbesondere von verunfallten Straßenbahnfahrzeugen über die gesamte Rahmenvereinbarungslaufzeit zu gewährleisten. Die Rahmenvereinbarung soll mit 3 Unternehmen geschlossen werden. Die Einzelheiten sind insbesondere der Leistungsbeschreibung, der Rahmenvereinbarung über Unfall- und sonstige Instandsetzungsleistungen sowie dem Einzelvertrag über Unfall- und sonstige Instandsetzungsleistungen zu entnehmen. Die KVG behält sich vor, die Rahmenvereinbarung bereits auf der Grundlage der verbindlichen Erstangebote zu vergeben.
Anforderungen an deinen Betrieb
Die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen unter Fristsetzung steht im Ermessen der KVG. Die KVG wird ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes diskriminierungsfrei ausüben. Die KVG weist hierfür auf § 51 SektVO hin.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Rahmenvereinbarung über Unfall- und sonstige Instandsetzungsleistungen für Straßenbahnfahrzeuge
- Gewertet wird die Darstellung des Verständnisses der Kostenrisiken des Bieters für die Unfallinstandsetzung eines Straßenbahnfahrzeugs und der daraus abgeleiteten Strategie für eine hohe Kostensicherheit
- 25 %
- Gewertet wird die Darstellung des Bieters zur Einhaltung der Fristen / Termine / Meilensteine von der Abholung des jeweiligen Straßenbahnfahrzeuges bis zum Rücktransport zur KVG
- 35 %
- Gewertet wird die Darstellung der Qualitätssicherung des Bieters bei der Durchführung seiner Unfallinstandsetzungsleistungen
- 40 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen unter Fristsetzung steht im Ermessen der KVG. Die KVG wird ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes diskriminierungsfrei ausüben. Die KVG weist hierfür auf § 51 SektVO hin.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 03.07.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 395153-2024
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