Umverlegung einer Speiseleitung an der Oberleitungsanlage in Bremen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Bremen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
08.09.2026
CPV-Codes
Fahrleitungsbauarbeiten (45234160)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
618012-2026
Verfahrensnummer
05c7ec46-ebf7-4ed0-a360-a91c64060f83

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Beschafft werden Bauarbeiten zur Umverlegung einer Speiseleitung an der Oberleitungsanlage (OLA) zwischen Bremen Hauptbahnhof und dem in den Vergabeunterlagen als „DSZ Bremen“ bezeichneten Bereich. Auftraggeber ist die DB InfraGO AG, Geschäftsbereich Personenbahnhöfe. Die Maßnahme wird als Zweitvergabe im Rahmen einer dringlichen Vergabe durchgeführt; ein Ausführungszeitraum oder geschätzter Auftragswert ist nicht angegeben.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

OLA - Verlegung Speiseleitung Bremen Hbf - DSZ Bremen, Zweitvergabe, Dringlichkeitsvergabe

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · OLA-Arbeiten DSZ Bremen - Umverlegung Speiseleitung DSZ Bremen

    OLA - Verlegung Speiseleitung Bremen Hbf - DSZ Bremen, Zweitvergabe, Dringlichkeitsvergabe

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · OLA-Arbeiten DSZ Bremen - Umverlegung Speiseleitung DSZ Bremen

Preis
100 %

Vergabeunterlagen

Die Bekanntmachung nennt keinen Link zu den Vergabeunterlagen.

Zum Ursprungsportal

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.